BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen von Unterhaltsmassnahmen und Massnahmen zur Sicherheitsoptimierungen beim Autobahnanschluss Uzwil auf dem Gebiet der Gemeinde Oberbüren Das Bundesamt für Strassen ASTRA legt im Rahmen der Unterhalts- und Sanierungsarbeiten auf der Nationalstrasse N01, Abschnitt 52 das vorliegende Rodungsgesuch auf: Im Rahmen von Unterhaltsmassnahmen und Massnahmen zur Sicherheitsoptimierung muss beim Anschluss Uzwil auf der Parzelle Nr. 440, Oberbüren SG, eine temporäre Rodung (80 m2) durchgeführt werden.
Die notwendige Ersatzaufforstung erfolgt nach Beendigung der Bauarbeiten an gleicher Stelle.
Gestützt auf Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Nationalstrassenverordnung (NSV; SR 725.111), Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) sowie Artikel 5 der Verordnung über den Wald (WaV; SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) folgendes Rodungsgesuch öffentlich auf.
I Öffentliche Auflage Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist an folgender Stelle während der ordentlichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf:
Gemeindeverwaltung Oberbüren, Büro 1.4, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren
II Auflagefrist Die Auflagefrist dauert vom 2. Mai 2022 bis 1. Juni 2022 (30 Tage)
2022-1264
BBl 2022 1012
BBl 2022 1012
III Anhörung betroffener Dritter Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.
29. April 2022
Bundesamt für Strassen Guido Biaggio: Vizedirektor, Abteilungschef
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