BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Genehmigung Richtplan Kanton Graubünden Anpassung Kapitel 6 Verkehr Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 14. April 2022 folgenden Beschluss gefasst: 1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht es Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 31. März 2022 werden die Anpassungen im Kapitel 6 «Verkehr» des Richtplans des Kantons Graubünden mit den Aufträgen in Ziffern 2 und 3 genehmigt.
2.
Im Hinblick auf die Festsetzung der Vorhaben Neue Rh B-Haltestelle Talstation Luftseilbahn Rhäzuns Feldis und Leistungssteigerung Surselvalinie RhB sind die Schutzziele der betroffenen BLN-Objekte bzw. des Auengebiets im Richtplan stufengerecht zu berücksichtigen
3.
Der Kanton Graubünden wird aufgefordert, den kantonalen Richtplan in Bezug auf die Koordination zwischen Raumplanung und Störfallvorsorge zu ergänzen.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
Amt für Raumentwicklung des Kantons Graubünden, Ringstrasse 10, 7000 Chur, Tel. 081 257 23 23
Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60
27. April 2022
2022-1245
Bundesamt für Raumentwicklung
BBl 2022 997
BBl 2022 997
2/2