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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

36. Wochenbülletin Über die Geburten und Sterbefälle.

Tom 1. bis 7. September 1889.

Während der verflossenen Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 größern städtischen Gemeinden der Schweiz, nämlich: Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, St. Gallen, Chaux-de-Fonds, Luzern, Neuchâtel, "Winterthur, Biel, Herisau, Schaffhausen, Freiburg und Locle, deren Gesammtbevölkerung 480,388 beträgt, 231 Lebendgeburten, 141 Sterbefälle und 8 Todtgeburten angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 11 Geburten, 24 Sterbefälle und l Todtgeburt.

Von den Verstorbenen waren 38 im ersten Lebensjahre, außerdem 2 von auswärts kommend.

An den meist verhütbaren Krankheiten starben 5. Außerdem l von auswärts Gekommener, d. h. welcher seinen Wohnsitz in einer andern Ortschaft hatte. Es starben an Masern U ; -- an Scharlach l in Locle; -- an Diphtheritis und Croup 2 (l in Fluntern und l in Wiedikon) ; -- an Keuchhusten 2 (2 in Genf-Stadt, wovon l aus Amerika kommend); -- an Rothlauf 0; -- an Typhus l in Herisau; -- an infektiösen Kindbettkrankheiten 0; -- an Darmkatarrh der kleinen Kinder 26 (2 in Außersihl, l in Riesbach, l in

59 Unterstraß, l in Genf-Stadt, 5 in Basel, 4 in Bern, wovon l von VaufïeJin kommend, 4 in Lausanne, 3 in Chaux-de-Fonds, 3 in Biel, wovon l von Schlieren kommend, l in Herisau und l in Schaffhausen). -- 21 Todesfälle sind als Opfer der Lungenschwindsucht anjcegelien, außerdem l Person, welche von auswärts kam und also nicht zu der Wohnbevölkerung der Städte gehört; -- 7 sind infolge akuter Krankheiten der Athmungsorgane gestorben; -- 4 infolge organischer Herzfehler, außerdem 2 von auswärts; -- 9 an Schlagfluß, Hußerdem l von auswärts; -- infolge Unfall starben 4, außerdem 3 von auswärts; -- durch Selbstmord ·"!, außerdem 3 von auswärts; -- infolge fremder strafbarer Handlung 0; -- 7 Kinder starben infolge angeborner Lebensschwäche und 6 Greise infolge Altersschwäche.

Auf l Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenannte Städte eine Totalsterblichkeitsziffer von 15,3 %o, für die 4 vorhergehenden Wochen eine solche von 15,1, 14,1, 17,2, 14,7 °/oo.

Morbidität.

Vom 1. bis zum 7. September 1889 sind folgende Fälle von ansteckeuden Krankheiten angezeigt worden:

1. Pocken und modifizirte Blattern.

0.

2. Masern.

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Unterhallau. -- Groß-ZUrich (ohne Enge und Unterstraß"): 5 Fälle, wovon 4 in Oberstraß und l in Wiedikon. -- Basel-Stadt: 2 Falle. -- Ölten: 0. -- Bern: 0.

-- Neuenburg (Kanton): l Fall in Fleurier. -- Waadt (Kanton) : 0.

3. Scharlachfieber.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich (ohne Enge und Unterslniß): 10 Fälle, wovon 4 in Auliersihl und je 2 in ZürichStadt, Hottinuen und Riesbach. -- Basel-Stadt: 4 Fälle. -- Ölten: 0.

-- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 4 Fälle, wovon 3 iu Neuenburg und l in Locle. -- Waadt (Kauton): 0.

4. Diphtheritis und Croup.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Grofl-Zürich (ohne Enge und Unterstraß): 10 Fälle, wovon 9 in Wiedikon und l in Zürich-Stadt.

60 -- Basel-Stadt: 5 Fälle. - Ölten: 0. Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 2 Fälle in Colombier. -- Waadt (Kanton): 0.

5. Keuchhusten.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich (ohne Enge und Unterstraß): ü. -- Basel-Stadt: 0. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): 0.

6. Varicellen.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich (ohne Enge und Unterstraß): 5 Fälle in Hottin2;en. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Ölten:0. -- Bern:0. -- Neuenburg (Kanton) : u. --Waadt (Kanton): o.

7. Roseola.

0.

8. Rothlauf.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich (ohne Enge und Unterstraß): 0. -- Basel-Stadt: 0. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): ü. -- Waadt (Kautou): 0.

9. Typhus.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich (ohne Enge und UnterstraiS) : 2 Fälle, wovon l in Zürich-Stadt und l in Oberstraß.

-- Basel-Stadt: 18 Fälle. -- Olten-Gösgen: l Fall in Trimbach. -- Bern: 2 Fälie, wovon l im grünen Quartier und l von Grindelwald (Militär). -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): 2 Fälle in Crissier und Ollon.

10. Puerperalfleber.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich (ohne Enge und Untersiraß) 0. -- Basel-Stadt: 0. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kautuu): 0.

Eidg. statistisches BUreau.

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Bekanntmachung.

Mit Note vom 2. dieß übermittelt die k. spanische Gesandtschaft in Bern ein Programm über Eröffnung eines internationalen Konkurses im Jahr 1892 bei Anlaß der vierten Centenarfeier der Entdeckung von Amerika.

Es handelt sich um ein literarisches Werk über die letztere.

Konkurrirende Arbeiten (in spanischer, portugiesischer, englischer, deutscher, französischer oder italienischer Sprache) sind vor dem 1. Januar 1892 an die im Programm bezeichnete Adresse einzusenden. Es wird ein Hauptpreis von 30,000 und ein Accessit von 15,000 Pesetas ausgesetzt.

Das Programm ist bei der unterzeichneten Amtsstelle einzusehen.

B e r n , den 11. September 1889.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die BUrgenstockbahngesellschaft stellt bei dem Buodesrath das Gesuch um Bewilligung der Verpfändung ihrer Drahtseilbahn behufs Sicherstellung einer Fr. 185,000 betragenden Schuldverpflichtung gegenüber den Erbauern der Bahn.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß und in der Meinung, daß die elektrische Kraftanlage in Buchs und die Leitung zur Bahn in die Verpfändung nicht einbezogen werden, wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt, gemacht, unter Ansetzung einer mit dem 24. September nächsthin auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die Verpfändung bei dem Bundesrathe einzureichen sind.

B e r n , den 13. September 1889.

2 [ /i] Im A u f t r a g e des Schweiz. B u n d e s r a t h e s : Die Bundeskanzlei.

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Internationaler Gefängnißkongreß zu St. Petersburg (1890).

Internationale Preisbewerbnng eröffnet

von der kaiserlich russischen Regierung Über ,,den Einfluß John Howard's in der Geschichte der Gefängnißreform".

1. Da die Einberufung des IV. internationalen Kongresses über Gefängnißwesen in St. Petersburg mit dem hundertjährigen Todestage des im Jahre 1790 in Kherson verstorbenen John Howard zusammentreffen wird, wünscht die kaiserlich russische Regierung das Gedächtniß dieses berühmten Menschenfreundes durch die Eröffnung einer Preisbewerbung über ,,den Einfluß John Howard's in der Geschichte der Gefängnißreform tt zu ehren.

2. Die zur Mitbewerbung eingereichten gedruckten oder handschriftlichen Arbeiten sollen in russischer oder französischer Sprache abgefaßt sein. Es werden auch Aufsätze in andern Sprachen angenommen ; dieselben müssen aber von einer Uebersetzung in's Französische begleitet sein.

3. Arbeitsprogramm : a. Lebensbeschreibung John Howard's und Uebersicht seiner Werke; b. Charakteristik der zur Zeit John Howard's bestehenden Strafanstalten und eingehende Aufzählung der von Howard verwirklichten und vorgeschlagenen Neuerungen in diesem Gebiete; c. der Einfluß der Ansichten HowartTs auf die spätere Geschichte der Gefängnißreform; d. Beschreibung der Howard'schen Schriften.

4. Die Arbeiten sollen bis spätestens auf den l .(13.) Mai 1890 an den Präsidenten des Organisationskomites des IV. internationalen Gefängnißkongresses in St. Petersburg (Alexandra-Theaterplatz, Allgemeine Gefängnißverwaltung) eingesandt werden.

5. Die Arbeiten müssen mit Motto'« versehen sein. Die Verfasser sollen außerdem dem Komite ihre Namen und Adressen in einem besonderen Couvert mittheilen.

6. Das Prüfungskollegium filr die Arbeiten wird von dem IV internationalen Gefängnißkongreß gewählt werden.

7. Für die von dem Prüfungskollegium als befriedigend anerkannten Arbeiten werden zwei goldene Medaillen, eine große und eine kleine, silberne Medaillen und Ehrenmeldungen ertheilt werden.

63 8. Der Verfasser, dem die große goldene Medaille zuerkannt wird, wird außerdem noch einen Preis von Fr. 2000 in Geld erhalten.

Die mit dem ersten Preis gekrönte Arbeit wird in die Verhandlungen des IV. internationalen GefäugniUkongresses eingerückt werden. Das Vervielfältigungsrecht bleibt dem Verfasser vorbehalten.

9. Die von ihren Verfassern nach Alilauf von 2 Jahren nicht zurückverlangten handschriftlichen und gedruckten Arbeiten werden vernichtet werden.

10. Das Ergebnis der Preisbewerbung wird im Bulletin der internationalen Kommission für Gefäugnißwesen und in den Verhandlungen des IV. Kongresses veröffentlicht werden.

Bekanntmachung.

Reproduzirt.

Der Umstand, daß Deutsche, welche sich um das schweizerische Bürgerrecht bewerben, eine Urkunde über ihre definitive Entlassung aus dem deutschen Staatsverbande beibringen, hat für den Fall, daß deren Bewerbung ohne Erfolg ist, für die Betreffenden folgende Nachtheile: Eine einfache Zurücknahme der Entlassungsnrkunde von Seiten der deutschen Behörden ist gesetzlich nicht zulässig, vielmehr hat jeder aus dem deutschen Staatsverband entlassene Deutsche in Gemäßheit des deutschen Gesetzes über Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870. § 8, Ziff. 3 und 4, zum Behufe der Wiedererwerbung des ursprünglichen Indigenates nachzuweisen, daß er in Deutschland an dem Orte wo er sich niederlassen will, ei:ie eigene Wohnung oder ein Unterkommen finde und an diesem Orte nach den daselbst bestehenden Verhältnissen sich und seine Angehörigen zu ernähren im Staude sei.

Anderseits hat der Betreffende, weil er nicht mehr im Besitze von Ausweisschriften ist, die Ausweisung aus der Schweiz durch die betreffenden kantonalen Behörden zu gewärtigen.

Künftige Bewerber um das schweizerische Bürgerrecht werden nun aufmerksam gemacht, daß der Bundesrath für die Ertheilung der Bewilligung zum Erwerb eines schweizerischen Bürgerrechts nicht die Vorlage einer Urkunde über die Entlassung aas dem bisherigen Staatsverbande ( E n t l a s s u n g s u r k u n d e ) verlangt, sondern sich mit einer vorbehaltlosen Erklärung der zuständigen auswärtigen Behörde darüber, daß für den Fall der Erwerbung eines schweizerischen Bürgerrechts die Entlassung aus dem frühern Staatsverbande bewilligt werde (Entlassungs z u s i c h e r u n g ) , begnügt.

B e r n , den 29. Februar 1884.

Die Schweiz. Bnndeskauzlci.

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Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, Ni 147, vom 7. September 1889.

Abhanden gekommene Werlhtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge.

Erfindungspatentliste. Liste der Muster und Modelle. Post.

N° 118, vom 10. September 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Wochensituation der Emissionshanken. Bilanz der Lebensversicherungsgesellschalt "Equitable" pro 1088. Zolltarifentscheide im August Einfuhr in den freien Verkehr im August 1889 und 1888. Situation ausländischer Banken.

JV» 149, TOTO 12. September 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Fabrik- und Handelsmarken. Waaren Ein- und Ausfuhr im Juli.

Zollwesen: Philippinen Inseln ; Marlinique. Gewerbliches Eigenthum Mineralischer Kautschuk. Italienische Weine. Telegramme.

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14.09.1889

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