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Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vom 4. Mai 2022

1. Für folgendes Pflanzenschutzmittel ist gemäss Artikel 21 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (SR 916.161) ein Bewilligungsgesuch eingereicht worden: Name des Produkts

Verfahrensnummer

Wirkstoff

Gesuchsteller

Gesuchtyp

Next

P8833/05.22

Trinexapac-ethyl

Sharda Swiss Sàrl Neues Produkt

2. Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) können innerhalb von 14 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die Parteistellung mit Angabe der Verfahrensnummer sowie des Namens des Produkts in diesen Zulassungsverfahren beantragen.

3. Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.

4. Die Akteneinsicht im Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern ist vorher anzumelden. Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: pflanzenschutzmittel@blv.admin.ch.

5. Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLV erlassene Verfügung eröffnet.

4. Mai 2022

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss

2022-1354

BBl 2022 1043

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