BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages für das Plattenlegergewerbe Änderung vom 20. April 2022 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zum Bundesratsbeschluss vom 24. Februar 20221 wiedergegebenen Landes-Gesamtarbeitsvertrages (L-GAV) für das Plattenlegergewerbe werden allgemeinverbindlich erklärt: Anhang 1
1.0 Anpassung der effektiven Löhne Die effektiven Löhne aller ... unterstellten Arbeitnehmenden der Lohnkategorien A, B, C1, C2, D1, D2 und D3 werden ... um 40 Franken erhöht.
Der restliche Teil des Anhangs bleibt unverändert.
II Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2022 ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Anhang 1 GAV anrechnen.
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2022-1289
BBl 2022 1123
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III Dieser Beschluss tritt am 1. Juni 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023.
20. April 2022
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
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