BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verfügung der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 6 vom 24. Mai 2022 in Sachen BLS Netz AG, Genfergasse 11, 3001 Bern (Enteignerin) gegen 1. Grundeigentümer:innen der Liegenschaft Köniz Gbbl. Nr. 2005 sowie 2. (...)

(...)

13. (...)

Enteignete betreffend Enteignungsverfahren Köniz-Gbbl. Nr. 2005 (K06-0002/2019) Der Vizepräsident der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 6 verfügt 1.

Die Eingabe der Enteignerin vom 2. März 2022 und die Eingabe des Enteigneten Nr. 6 vom 4. März 2022 werden den Parteien wechselseitig zugestellt.

2.

Der Augenschein mit anschliessender Schätzungsverhandlung wird angesetzt auf: Donnerstag, 30. Juni 2022, 0800 Uhr Besammlung: Bächtelenweg 1, 3084 Wabern (Augenschein) Die Schätzungsverhandlung findet anschliessend an den Augenschein im Hotel Ambassador, Seftigenstrasse 99, 3007 Bern statt.

3.

Die Parteien haben persönlich an der Schätzungsverhandlung teilzunehmen.

Juristische Personen haben ein im Handelsregister eingetragenes Organ oder eine mit einer kaufmännischen Handlungsvollmacht gemäss Artikel 462 OR ausgestattete und mit der Prozessführung betraute Person, die überdies mit dem Streitgegenstand vertraut ist, zu entsenden. Die Vollmacht muss neben der Prozessvertretung auch den Abschluss eines Vergleichs beinhalten.

4.

Der Augenschein und die Schätzungsverhandlung finden auch bei Abwesenheit der Parteien statt (Art. 67 Abs. 1 aEntG).

2022-1617

BBl 2022 1284

BBl 2022 1284

5.

Diese Verfügung wird aufgrund der Vielzahl an Grundeigentümern (90 an der Zahl) gestützt auf Artikel 36 lit. c VwVG im Bundesblatt und im Anzeiger Region Bern amtlich publiziert. Sie wird zudem der Enteignerin und den Enteigneten 2 bis 13 eingeschrieben eröffnet.

1. Juni 2022

Eidgenössische Schätzungskommission, Kreis 6 Der Vizepräsident: Mathias L. Zürcher, Rechtsanwalt

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