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Tarifgenehmigung in der Privatversicherung (Art. 84 Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004 [VAG; SR 961.01]) Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die nachstehende Tarifgenehmigung, welche laufende Versicherungsverträge berührt, ausgesprochen: Verfügung vom

28. April 2022

Tarifvorlage der

AXA Leben AG, General Guisan-Strasse 40, 8401 Winterthur

in der Kollektiv-Lebensversicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge Mit Schreiben vom 30. Januar 2022 reichte die AXA Leben AG, General GuisanStrasse 40, 8401 Winterthur im Bereich der Risiken der beruflichen Vorsorge eine Eingabe für die Änderung des Risikotarifs KT2023 ein.

Die Anpassungen betreffen die Aktualisierung der Todesfall-, Invalidisierungs- und Ausscheidewahrscheinlichkeiten, die Parameter für das Modell der risikogerechten Tarifierung bei Tod und Invalidität, sowie die Leistungsbemessung bei Invalidität.

Für die Prüfung und Genehmigung von Tarifen gilt Art. 38 VAG. Er sieht vor, dass sich genehmigungsfähige Tarife in einem Rahmen bewegen müssen, der einerseits die Solvenz des gesuchstellenden Versicherungsunternehmens und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen gewährleistet.

Die Gesuchstellerin hat mit ihrer Tarifeingabe den Nachweis erbracht, dass der Rahmen von Art. 38 VAG eingehalten ist, weshalb die FINMA dem Gesuch um Tarifänderung mittels Verfügung vom 28. April 2022 zugestimmt hat.

Die Gesuchstellerin beabsichtigt, die genehmigten Tarifanpassungen per 1. Januar 2023 auf den gesamten Bestand (bisherige und neu abzuschliessende Verträge) anzuwenden.

2022-1608

BBl 2022 1269

BBl 2022 1269

Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt als Eröffnung der Verfügung. Personen, welche nach Art. 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht, Abteilung II, Postfach, 9023 St. Gallen, unter Angabe des Wohnsitzes, resp. Sitzes, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Verfügung bei der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, eingesehen werden.

31. Mai 2022

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Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA