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Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM): Leistungszuteilungen im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereich Oesophagusresektion: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Mitteilung des HSM-Beschlussorgans Mit Beschluss vom 31. Januar 2019 (BBl 2019 1496) hat das HSM-Beschlussorgan die Spitalliste im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereich Oesophagusresektion festgesetzt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die nicht berücksichtigten Leistungserbringer eine separate individuelle anfechtbare Verfügung erhalten. Die Bewerbung des Hôpital fribourgeois ­ freiburger spital für einen Leistungsauftrag für Oesophagusresektion bei Erwachsenen wurde nicht berücksichtigt, was ihr per Verfügung vom 17. April 2019 eröffnet und begründet wurde.

Gegen die Verfügung erhob das Hôpital fribourgeois ­ freiburger spital (Beschwerdeführer 1) beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Urteil vom 3. Mai 2022 abgewiesen und das HSMBeschlussorgan eingeladen, Ziffer 3 des Dispositivs im Bundesblatt zu veröffentlichen: «3. Der Beschwerdeführer 1 darf in sechs Monaten ab Eröffnung dieses Urteils Eingriffe im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie ­ Oesophagusresektion bei Erwachsenen nicht mehr zulasten der OKP abrechnen.»

31. Mai 2022

Für das HSM-Beschlussorgan Der Präsident: Mauro Poggia

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BBl 2022 1265

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