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Graubünden, Anpassungen Umfahrung La Punt, Regionaler Naturpark Ela, Schlackendeponie Unterrealta Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 13. Mai 2022 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 4. Mai 2022 werden die Richtplananpassungen Umfahrung La Punt, Regionaler Naturpark Ela und Schlackendeponie Unterrealta des Kantons mit den Aufträgen gemäss Ziffern 2 und 3 genehmigt

2.

Der Kanton wird aufgefordert, im Rahmen der Gesamtüberprüfung des Richtplankapitels Landschaft bzw. «Regionalpärke» die bestehenden Festlegungen mit Bezug auf die Anforderungen des Merkblatts «Pärke» zu überprüfen und anzupassen (insbesondere zu den räumlich-strategischen Zielen sowie Vorgaben für die Umsetzung durch Kanton und Gemeinden).

3.

Die Trägerschaft des Parc Ela hat die Erklärung zur Bestandesgarantie und zur Besucherlenkung aufgrund des neu betroffenen Schiessplatzes Val Curtegns zu erneuern.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons Graubünden, Ringstrasse 10, 7000 Chur, Tel. 081 257 23 23

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60

10. Juni 2022

2022-1724

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2022 1348

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