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Militärische Plangenehmigung betreffend Frauenfeld, Waffenplatz; Sanierung und Ausbau Truppen-Munitionsmagazine vom 10. Juni 2022
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 5. Juli 2021 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung und den Ausbau der Truppen-Munitionsmagazine auf dem Waffenplatz Frauenfeld unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).
21. Juni 2022
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Militärgesetz (MG; SR 510.10).
2022-1846
BBl 2022 1488
BBl 2022 1488
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