BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesbeschluss über Beiträge zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. Mai 20222, beschliesst:

Art. 1 Für Beiträge nach Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom ...3 über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege wird ab Inkrafttreten des genannten Artikels für die Dauer von acht Jahren ein Verpflichtungskredit von 469 Millionen Franken bewilligt.

1

2

Die jährlichen Zahlungskredite werden im Voranschlag aufgenommen.

Art. 2 Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2021 (101,5 Punkte; Dez. 2015 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:

1 2 3

a.

2023: +0,7 Prozent;

b.

2024: +0,6 Prozent;

c.

2025: +0,5 Prozent;

d.

2026 und folgende Jahre: +0,5 Prozent.

SR 101 BBl 2022 1498 BBl 2022 1499

2022-1643

BBl 2022 1500

Beiträge zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege. BB

BBl 2022 1500

Art. 3 Dieser Beschluss tritt nur zusammen mit dem Bundesgesetz vom ...4 über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege in Kraft.

1

2

Er untersteht nicht dem Referendum.

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