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Schweizerisches Bundesblatt

XV. Jahrgang. lll.

Nr. 47.

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24. Oktober 1863.

Kreisschreiben

des

eidgenössischen Departements des Jnnern betreffend die

Regelbeobachtungen,

gerichtet an sämmtliche Kantonsregierungen , in Folge Ermächtigung des

Bundesrathes vom 7. Oktober l 863.

Hochgeachtete Herren l Durch Kreissehreiben vom 7. Jänner d. J. ^ hatten u ir sämmtliche Kantone eingeladen, uns mittheilen, welche Beobachtungen über die Wasserverhältnisse der Flüsse und Seen ihres Gebietes bisher angestellt oder sortgesezt wurden. Von den meisten derselben sind uns .Antworten zugekommen, die sehr wichtige Ausschlüsse enthalten. Ans sämmtlieben Mittheilungen ergibt sich Folgendes .

Jn einigen Kantonen hat man, die Rothwendigkeit derartiger Beobachtungen einsehend, die Wasserverhaltnisse. mehr oder weniger vollständig ins Auge gefasst, in andern hat man sieh mit dieser Frage noch nicht viel abgegeben. Jm Allgemeinen mangelt aber den Vegelbeoba.htungen über ein und dasselbe Wafserbekeu der Zusammenhang.

Die meisten Kantone scheinen die Wichtigkeit solcher Beobachtungen um so eher einzusehen , als bei hohen. Wasserstand jeder grossem Sehaden

.) Siehe Bundesblatt v. J. 1863, Band l, Seite 11.....

Bundesblatt. Jahrg.XV. Bd.III.

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770 ausgesät ist. Sie erklären sich daher bereit, das .^oth.ge zu tl.un, um den ^wek einer bessern Kenntniss ^er Wasserverhaltnisse anch anf ihrem Gebiete zu fordern.

Den gegenwärtig im Gang befindlichen Beobachtungen fehlt es, wie bemerkt, selbst mit Be^.g anf ein und dasselbe Wasserbeken oder das nämliche Stromgebiet, an Ueber^.iustimmn..g ; denn bisweilen kommen solche Beobachtungen , wenn auch wichtige Reihensolgen davon vorhanden sind, nicht zum Vorschein, weil es unbekannt ist, dass sie gesammelt wurden oder von wem sie aufbewahrt werden. Es w.^re gewiss vorlheilhast, die aus das glei.he Wasserbe^.n begliche.. zusammenzustellen, damit man weiss, wo ste zu finden sind, damit man sie kontroliren und..

vergleichen, knr.. den grosst.nogiu.he.. .^nzen daraus ziehen kann. Fährt man hingegen sort, bal.... da, bald dort kostbare Beobachtungen ohne allgemeinen Zusammenhang anzustellen , so sind sie gegen Verlust weniger gesichert und leisten jedenfalls nicht diejenigen Dienste, die man mit Reeht von ihnen erwarten ^ars. Anf diese Art bleiben grosse Arbeiten und mehr oder minder beträchtliche Ausgaben ohne entsprechenden Ruzen, weil ihnen die erforderliche umfassende Organisation fehlt.

Auf diese Ergebnisse hin haben wir einen Sehritt weiter gethan, nm in die gedachten Verhältnisse Ordnung und Einheit zu bringen, und dabei einen ähnliehen Weg eingeschlagen, wie bei den meteorologischen Beobacht..ngen, mit denen die hhdrometrischen in einiger Beziehung stehen.

Wir sind nämlieh das Zentralkonnte der allgemeinen schweizerischen Gesellschaft sür die Naturwissenschaften angegangen , dasselbe mochte Ramens der Gesellschaft aus der Mitte sachkundiger wissenschaftlicher Männer eine Kommission von drei Mitgliedern be^eiehnen, die ans Jnteresse siir die .......^ehe selbst und snr deren gemeinnnzigen Z.o..k die wiss..ns.l.aftliehe und technische Leitnn^ der Beobachtungen übernehmen und deren ..^hätigkeit von Seite des eidg. Departements des Jnnern unterstü^t würde.

Di^..se Kouunission besteht nun aus den Herren .

K a r l D u f o u r , Professor der Mathematik in Morsee, als Präsident.

Karl K o p p , Professor der Bh^ in Reuenburg, A r n o l d Eseher v. d. Liutl.^, Brosessor der Geologie in Zürich; Männer, welche alle drei bereits dureh Arbeiten und Publikationen über unsere Wasserverhältuisse hinlänglich
bekannt sind.

Aus den Bericht dieser Kommission erlauben wir nus, solgeude Gru^dsäze und nähere Vorschriften anzustellen.

Da die Veränderungen der Wasserstände, wie .vir bereits in unserm ersten diesfälligen Kreisschreiben auseiuanderges.^t, von u.eteorologisehen Ursachen bedingt sind, so ist dringend wunschbar, dass die h^drometrischen un^ meteorologischen Beobachtungen gleichzeitig ausgeführt werden. Die ledern beginnen am 1. Dezember 1863 und werden vorläufig bis ^m 1. Dezember 1866, an manchen Vunkten vermulhlieh noeh länger, regel.^

771 massig fortgeführt , daher die Rothwe^igk...it, dass anch die limnimetrischen Anordnungen, die keine lange Zeit in Anspruch nehmen, aus l. Dezember l. J. vollendet und ^ur regelmassigen Be..uz....g vorbereitet seien.

Es kann u.cht .^a.he der Eidgenossenschaft sein , bezüglich der Ansstellnng und Beobachtung der Beg..l an Flüssen und Seen, wo dieselben nüzlich oder notwendig erachtet werden, mit allen Einzelnheiten sich zu besessen. dagegen sind die .^ntonsregiexungen und ihre Jngenieure sehr gut in der Lage, die Flüsse ^u kennen, auf denen Messungen ....ünsehbar, und die Stellen zu wählen , wo aus gründen der Sicherheit oder der Jndnstrie Vegel notwendig w^ren. Eb.n so sind die Ka..tousregier..ngeu ^ im Falle, .^n wissen, in welchen Orten und in welchen Bersonen gnte Beobachter zu finden und wie solche zu überwachen wären.

Jn einigen Kantonen geschehen die Beobachtungen an gewissen Orten durch Landsäger, welehe dieselben gut zn verrichten pflegen, anderswo durch ...^ehullehrer, und endlieh da, wo Eisenbahubrükeu sind, durch den Bahnwärter, dem man dafür eine kleine Entschädigung gibt. J.. der Waadt ... B. ist man mit den Beobachtungen ..^er Landsäger sehr ^usriedeu , indem solche, au Regelmäßigst gewohnt, dieselbe auch hierin beurkunden.

Die Be^elbeobaehtungen , welche die Hohe des Wasserstandes angeben, sollen später wo moglich durch Messungen über die Geschwindigkeit des Wassers und über die Grosse des Wasserprofils . vervollständigt werden, w..il es einzig mittelst dieser Grossen moglieh wir^. die wirklieh abfliessenden Wassermengen der Flüsse ^u bestimmen. ^iese schwierigen Untersuchungen, über die wir hier nicht weiter eintreten, sind unter .^lnordnung und Aussieht eines Kantonsingenieurs auszuführen. Wir ersnehen daher die Regierungen , se für ihren Danton einen solchen Mann zu bezeichnen, n.it den. sich die h^drometrische Konnuissio.. für alle Elnzelnheiten der AnBeledenheit ins Einvernehmen se^en kann.

Ueber die Einrichtung der Begel selbst ^ werden zur Erzielülig mog-

lichster Gleichsormigkeit bereits folgende Vorschristen festgestellt:

1. Der Vegel besteht aus einer Eintheilung in ^chwei^er^olle oder aber in Zentimeter, da dieses ledere Mass auch sür die meteorologischen Beobachtnngeu angenou^nen und es stets leicht ist, vou einem dieser beiden Masse ^um andern überzugehen, indem l Zoll 3 Zentimeter ist.

Hingegen dürfen keine alten ...^ehwei^ersuf.e mehr angewendet werden, eben so wenig der alte Varisersuss.

2. Um Verwechslung zu vermeiden, wird man als R..llpunkt des Begels nicht den mittlern Wasserstand annehmen, sondern ihn sehr hoch, über dem höchsten Wasserstand ^bringen , so dass die Eintheilungen vou oben nach unten geh.u und die hofften Wasserstände in den kleinsten Zahlen ihren ^insdruk .finden. Auf diese Art .bleibt der Nullpunkt des Veg^ls immer sichtbar und kann bei dessen Rivellirung auch unmittelbar ins Auge g...sasst werden.

772 3.

Die Beobachtungen gestehen t.^l.ch zn einer bestimmten ^eit.

nämlich um Mittag oder um 12 Uh.. der Ortszeit. Bei ausserorde..tlichen

Anschwellungen kann es wichtig s..^., ^en Gang der .Erscheinungen hänfiger aufzuzeichnen. Die taglichen Beoba.ht....^e.. werden in eine Monatstabelle getragen, welche von der Kommission den Kantonen wird ^..gestellt werden.

4. Bei Flüssen werden die Begel anstelle.. eingerichtet, wo das Bett eine regelmässige, wenig veränderliche Gestalt hat und wo die Be-

wegm.g des Wassers eine regelmäßige ist.

5.

Wenn der Grm.d eines Flnsses, sei es infolge allmälige.. Ein.. .^ grabens, oder umgekehrt infolge einer Anh.n.snng vo.. Sa...^ und Gerollen, veränderlieh ist, so lassen st ..h die Begelbeobaeht.^.gen entfernter Zeiten nicht vergleichen . denn das Mittel späterer Jahre kann grosser oder tiefer erseheinen, die Gefahr des Austretens grosser oder geringer werden, ohne dass in.. Grunde die Wassermenge sich verändert hat. Wo solche Veränderuugeu vermuthet werden, ist es angemessen, von Zeit ^n Zeit das Profil des Flussbettes aufznnehmen, ein Geschäft, wozu der Kanton..^ ingenienr alle Mittel in Händen hat.

Jn dieser Beziehung fuhren wir eine Stelle aus der Antwort der Geuser Regierung aus unser .Kreisschreiben vom ^. Jänner lezth.u a...

^ie lautet: ,,Jst ermittelt, dass irgendwo die Hohe eines Flusse.... sich steigert und seine Uebers..hwemmungen häusigen werden, ohne dass er mehr Wasser

bringt, so ist der Grund des Uebels in der Erhoh.mg des Bettes, näm^

li^h in dessen Ueberladung u.it Gesehieben, zu sueheu, welehe von deu Gewässern herbeigeführt und in gewissen Theilen desselben häufiger liegen gelassen werden. ^ Diesem Uebelstande kann dann einfach damit abgeholsen werden, .^ass man bei niederen Wasserstau^ die vou. hohen zugeführten ^and.. und ^teinmassen wegführt und so de^u Flussbette seine Gestalt und seinen A^ugskanal bewahrt, während mit grossen Kosten erholte Dämme in wenigen Jahren sich bei einem Bette als unzulä..g^ lieh erweisen müssten, das beständig eine hohere Lage annehmen will.^ ^. Um die gleichzeitigen Beobachtungen verschiedener funkte unter sich oder diejenigen verschiedener Zeiten mit einander vergleichbar zu macheu, muss die Lage des Nullpunktes jedes Begels genau bekannt sein.

Dies geschieht durch Bestimmung seiner Höhendifferenz von einem jeder^ zeit zugänglichen ^nnkte, z. B. von genan erunttelten dauerhaften Gebänden oder noch besser, wenn es moglieh ist, vou ähnlichen Fi^pnnkten, wie sie an den Seen angebracht und iu nachstehendem Paragraphen des Rähern erwähnt sind.

7. Besonders wichtig erscheint die Herstellung fester Anhaltspunkte für Be..rtheiluu^ der .^pieg..lhohe vou ^een. Man wird sieh an d^e Anstände erinnern, die vor einigen Jahren zwischen W^adt nnd Genf in Betreff .^r Veränderung des Genserseespie.^els sich erhoben, einer Ver-

773 ändernng, die von der einen Seite ^ behauptet und von der andern bestritten wurde. Aehulich^ Auftande kommen an verschiedenen ^rten ^wisehen den Besinn der Ufer und der ..^.sflussste...... vor. Die h^dro^ metrische Kommission sieht es als eine ihrer wichtigsten Ausgaben an, darauf Bedacht zn nehmen, dass der Wasserspiegel der bedeutendsten ^een der Schweiz mit festen Anhaltspunkten in Verbindung gebraut werde, die jederzeit zu finden sind und einen S.hlnss erlangen, ob der Wasserspiegel unserer Seen wirklieh eine Veränderung erlitten habe.

Zu dem Ende hat sie sollende Massregeln sestgese^t : .^ An jedem bedenteudern See der Sehweiz wird man einen Felsen ausfindig zu machen suchen, dessen Lag.. und Beschafsenheit über seine Unveränderlichst keinen Zweifel übrig lässt. Auf solchen Felsen ist ein leicht erkennbares Merkzeichen anzubringen, auf das sich der Nullpunkt .jedes Regels am gleichen ^ee bezieht.

Solehe Merkzeichen sind in den Felsen eingelassene Erztaseln, einge.^ pflanzte grosse Metallnägel, die aus keine Weise weggenommen werden konnen, oder einfach tief.^ Einschnitte in den ^..lsen.

Die Mitglieder der Kommisston übernehmen die Erkundigungen bei geeigneten Bersonen, um die Mittel ausfindig zu machen, welche am meisten Gewähr der Dauer und U..ver.inderli.l..k..it darbieten. Es wäre gut, wen^ diese Merkzeichen noch dieses Jahr augebra.h.. würden, damit man bei den Arbeiten darauf Rüksieht nehmen kann, die in der Schweiz gegenwärtig zur gegenseitigen Verbindung, zur Festsezun^ der verschiedenen Eisenbahnnivellirnngen ausgesührt werden.^.

Dermalen ist uns nur ein gut gelegener und gut beschasseuer Bunkt der Art bekannt, der die Bestimmung eines ^i^punktes sur Rivelliruugen hat, nämlich die Bronzetafel, die Herr General D u f o u r 1820 an der Pierre de Nilou bei Gens .anbringen liess. Dieser ^ix^punkt hat schon sehr grosse Dienste geleistet; die genauesten Nivellements der benachbarten Gegenden find allgemein auf ihn zurül^esührt, und er ift selbst von den sran.^osisehen Jugenieuren bennzt worden. Wir wissen nicht, ob noch andere derartige Punkte in der Schweiz bestehen, jedenfalls ist il..re Zahl gering und ihre Vermehrung wichtig. Es siud daher Anordnuugen zu treffen, dass solche Fi^punkte mit ihren aus den Wasserstand bezüglichen Angaben noch nach Jahrhunderten ^u finden siud.

8.
Um die Keuutuiss der Wafserverh.iltnisse zu vervollständigen, wäre es von ^nzen, in einigen Gegeu^eu die Regenmesser zu vermehren.

Es werden deren von der schweizerischen meteorologischen Kommission zwar bereits bei den 88 Stationen angebracht, die gegenwärtig auf den.

Gebiete der Eidgenossenschast in der Organisation begrissen sind. Diese

^ahl genügt zur Erkennuug der klimatischen Verhältnisse, vermutlich aber nicht ^ur Erkennung der Menge faltenden Regens, da die Regenmengen bekanntermaßen schon in nahen Thälern bedeutend abweichen.

Ei.uige Kantone der Sehweiz haben die Wichtigkeit solcher Beobaehtun^.n

774 eingesehen und, obsehon sie bereits mit mehreren Pluviometern versehen waren, deren Zahl noeh vermehrt.

Uni mit den Kantonsregiernngen oder deren Abgeordneten sich zu verstandigen, hat die hhdromelrisehe Konnnission die Schweiz in drei Bezirke eingeteilt, wovon jedes Mitglied einen übernimmt, mit dem es steh insbesondere zu befassen hat.

Diese Bezirke sind: für Herrn E s eh e r v o n der L in t h der Rhein sammt seinen Zuflüssen

bis zum Einfluss der Aare, die Linth und die Limmat bis zum Einflnss in die Aare ; ...

für Herrn K o p p das Aarebeken ohne Limmat, Zihl und Broie bis zu den Juraseen, serner der Donbs und der Rl.ein vom Einslnss der Aare bis zu seinem Anstritt aus der Schweiz.

für Herrn D n s o n r das Rl^onebeken ohne Donb..., serner die Zihl^ und die Broie bis und mit den Juraseen, endlieh das Gebiet

des Tessin und der Adda.

Einer spätern Verständigung wird vorbehalten, ob das Jnngebiet Herrn E scher oder Herrn D u s o u r zugetheilt werden soll.

Dies, hochgeachtete Herren l sind die Grnndsäze und Vorschriften, die wir Jhnen vorzuschlagen haben. Erhalten dieselben, wie wir wohl hoffen dürfen, Jhre Zustimmung, so laden wir Sie ein, uns von^Jhren weitern Massregeln in Kenntniss zu sezen und namentlich denjenigen Kantonsingenieur zu nennen, den Sie von Jl^rer Seite mit der Angelegenheit betraut haben und welcher sieh mit seinen speziellen Vorschlägen mit dem betreffenden Mitgliede der Kommission ins Einvernehmen zu sezen halte.

Wir werden später Gelegenheit haben, Jhnen unsere Ansichten über die weitere Verarbeitung der meteorologischen Beobachtungen, so wie über eine geeignete, den Personen, denen es erwünscht sein kann. laicht zn..

gängliche Ausbewahrung derselben, mittheilen.

Genehmigen Hochachtung.

Sie, Tit., die Versicherung unserer

vollkommensten

Bern, den 21. Oktober 1863.

Der Vorsteher vom eidg. Departement des Jnnern .

.^.

B.

^a.

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24.10.1863

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769-774

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