BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verfügung betreffend der Schliessung eines Kontos im Schweizer Emissionshandelsregister (Art. 36 Bst. a, Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968, VwVG; SR 172.021).

vom 6. Juli 2022

Das Bundesamt für Umwelt BAFU stellt fest, dass ­

BNP Paribas Inhaberin des Kontos CH-100-52-0 des Emissionshandelsregisters ist;

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auf dem erwähnten Konto keine Emissionsrechte, Emissionsminderungszertifikate oder Bescheinigungen verbucht sind;

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das Konto während mindestens einem Jahr nicht benutzt worden ist (Art. 64 Abs. 2 Bst. a Verordnung vom 30. November 2012 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung; SR 641.711));

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die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber oder deren registrierte Nutzer seit mindestens einem Jahr gegen die Vorschriften über das Emissionshandelsregister verstossen Artikel 64 Absatz 2 Buchstabe b Verordnung vom 30. November 2012 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2Verordnung; SR 641.711));

und verfügt: 1.

2022-1863

Gestützt auf Artikel 64 Absatz 2 Buchstaben a und b der CO2-Verordnung wird das Konto CH-100-52-0 des Emissionshandelsregisters am 6. September 2022 geschlossen.

BBl 2022 1663

BBl 2022 1663

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung der Verfügung im Bundesblatt einzureichen; die Frist beginnt am Tag nach der Eröffnung der Verfügung zu laufen.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführerin bzw. des Beschwerdeführers oder seiner Vertreterin bzw. seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin sie in Händen hält.

6. Juli 2022

Bundesamt für Umwelt BAFU: Abteilung Klima Andrea Burkhardt, Abteilungsleiterin

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