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Verfügung über militärische Verkehrsmassnahmen vom 5. Juli 2022
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee, gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung vom 11. Februar 2004 über den militärischen Strassenverkehr, verfügt: I Auf den nachfolgend aufgeführten Strassen werden folgende Verkehrsmassnahmen für militärische Strassenbenutzer angeordnet und mit gelb/schwarzen Signalen gekenntzeichnet: 1
Chur GR, Waffenplatz Rossboden Brücke über Rhein: Militärisches Höchstgewicht 36t für Panzer Militärisches Höchstgewicht 42t für alle Militärfahrzeuge Gemäss Fotodossier Nr. 4.07.02 Plangrundlagen Swisstraffic SVSAA 4.07 Auflage SVSAA, Rodtmattstrasse 110, 3003 Bern
II
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1.
Gegen diese Verkehrsmassnahmen kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen eingereicht werden. (Art. 31 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dez. 1968, VwVG1).
2.
Die Verkehrsmassnahmen gemäss den Ziffern I 1 sind in Plangrundlagen Swisstraffic oder in Fotodossier eingezeichnet, die während der Beschwerdefrist beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee, Rodtmattstrasse 110, 3003 Bern, zur Einsicht aufliegen.
SR 172.021
2022-2020
BBl 2022 1646
BBl 2022 1646
3.
Die Verfügung tritt in Kraft, sobald die entsprechenden Signale aufgestellt sind.
5. Juli 2022
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee Verkehrsorganisation: Aeberhard
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