BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Interkantonale Planung der hochspezialisierten Medizin gemäss IVHSM: «Organtransplantationen bei Erwachsenen»: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Zuordnung zur hochspezialisierten Medizin Mitteilung des HSM-Fachorgans 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem HSM-Beschlussorgan delegiert. Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM-Fachorgans, eines aus in- und ausländischen Ärztinnen und Ärzten bestehenden Expertengremiums. Die IVHSM bestimmt, dass das HSM-Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSMSpitalliste nach Artikel 39 KVG1 erstellt.

Das HSM-Beschlussorgan hat das HSM-Fachorgan beauftragt, die Vernehmlassung für die Zuordnung der Organtransplantationen bei Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin (HSM) zu starten.

2.

Das HSM-Fachorgan gibt den Betroffenen Gelegenheit, zur Zuordnung des Bereichs «Organtransplantationen bei Erwachsenen» zur HSM, die im Bericht vom 25. Mai 2022 des HSM-Fachorgans dargelegt ist, Stellung zu nehmen.

Die Parteien werden hiermit eingeladen, bis zum 7. Oktober 2022 dem HSMProjektsekretariats zuhanden des HSM-Fachorgans ihre schriftliche Stellungnahme zuzustellen.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren aufgeschaltet (www.gdk-cds.ch).

5. Juli 2022

Für das HSM-Fachorgan Der Präsident: Martin Fey

1

Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10

2022-2034

BBl 2022 1641

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