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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die militärische Sicherung des Gotthard.

(Vom 3. Juni 1889.)

Tit.

Als im Frühjahr 1885 das erste Projekt einer Befestigung des Gotthardmassivs devisirt wurde, gab man sich der Hoffnung hin, daß dasselbe mit einem Kostenaufwand von Fr. 2,760,000 durchgeführt werden könne.

Diese Hoffnung hat sich als eine ganz trügerische erwiesen, denn bis Ende 1888 waren in Airolo allein bereits rund l,800,000 Franken verbaut, und von den für das Jahr 1889 büdgetirten Fr. 800,000 wird weitaus der größte Theil noch für die Vollendung der beiden Werke in Airolo in Auspruch genommen ; es bleibt nach der Bestreitung der Kosten für Allgemeines, d. h.

Kommissionen, Projektirung, Bauleitung, Bauaufsicht, Material Untersuchungen , nur noch ein Betrag von Fr. 130,000, um in Andermatt den Zufahrtstunnel zum Fort Bühl nebst Brücke über die Reuß zu erstellen.

Es müssen somit noch die Mittel beschafft werden für die eigentlichen Befestigungsbauten in Andermatt, für die Paßsperren mit Unterkunftslokalen und Kommunikationen auf Oberalp, Furka und Gotthard, für die Armirung aller dieser Werke mit Geschützen und die Anfertigung der nöthigen Munition.

290 Und diese Ausgaben werden sich um so höher belaufen, als einerseits die ursprüngliche Dreierkommission bei Aufstellung der ersten Voranschläge sich auf den Standpunkt der größten Zurückhaltung in Bezug auf die Anträge stellte, welche sie wagen zu dürfen glaubte, anderseits nach dem einstimmigen Gutachten der seither in Funktion getretenen allgemeinen Befestigungskommission das ursprünglich für Andermatt in Aussicht genommene Port nicht genügt, sondern ein zweites Fort in bedeutend höherer Lage geradezu als Bedingung einer wirksamen Verteidigung des Gotthardmassivs und der Beherrschung der Alpenstraßen hingestellt wird, welche im Ursernthale zusammenfließen.

Abgesehen von diesem zweiten Fort bei Andermatt, welches neu vorgeschlagen wird, hat die allgemeine Befestigungskommissiou die Vorschläge der frühern Dreierkommission grundsätzlich als die richtigen anerkannt; aber sie kam nach langem und gründlichem Studium zur Ueberzeugung, daß die Werke v i e l s t ä r k e r und w i d e r s t a n d s f ä h i g e r gemacht werden müssen, als erstere angenommen hatte.

Die u r s p r ü n g l i c h e A r m i r u n g der Werke wurde als u n z u r e i c h e n d befunden und daher verstärkt. Dies bedingte neue Hohlräume.

Die u r s p r ü n g l i c h e M u n i t i o n s d o t a t i o n d e r A r tillerie wurde bei näherer Prüfung als z u s c h w a c h erkannt; d i e vermehrte Munition bedingte n e u e u n d g r ö ß e r e M u n i tionsmagazine.

Dann fiel in den Beginn unserer Festungsbauten die Erfindung des M e l i n i t s , der S c h i eß b a u m w o 11 - und S t a h l g r a n a t e n . D i ek o l o s s a l v e r m e h r t e Z e r s t ö r u n g s k r a f t dieser neuen Erfindungen zwang alle europäischen Staaten zum theilweisen U m b a u ihrer Befestigungen.

Auch wir können diesem Einfluß uns nicht entziehen; wir müssen vom Erd- und Mauerwerk zum Panzerbau übergehen, d. h.

wir mußten bereits und müssen für die noch zu erstellenden Bauten die bisher gebräuchlichen und in Aussicht genommenen Erdaufsehüttungen durch v e r s t ä r k t e s M a u e r w e r k und G r ani tq u a d e r e i n d e c k u n g , sowie durch Anwendung von v i e l mehr und v e r s t ä r k t e n P a n z e r u n g e n ersetzen, wollen wir nicht den größten Enttäuschungen für den Ernstfall uns aussetzen.

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Es sind nun namentlich die vermehrte A r m i e r u n g , M u n i t i o n s d o t a t i o n und die v e r s t ä r k t e n P a n z e r u n g e n ungemein theure Objekte, welche den größten Theil der Mehrkosten direkt oder indirekt verursachen.

Eine Ueberschreitung der ersten Devise ist auch dadurch entstanden, daß in jenen die ausgedehnten Studien, die Kosten für Schießversuche, die Anfertigung von Schießtabletlen für die verschiedenen Hauptwerke gänzlich unberücksichtigt gelassen sind und daß wiederum in Abweichung von den frühern Voranschlägen eine Anzahl Posten auf Konto Befestigungsbauten gestellt worden sind, welche eigentlich zum Unterhalt von alten Befestigungen und anderweitigen eidg. Militärbauten gehört hätten.

Die Totalbuchung dieser Summen beträgt Fr. 77,861.

bis Ende 1888

Zu allem dem muß allerdings das Geständniß abgelegt werden, daß für die ersten Voranschläge irgendwie richtige Grundlagen für die Einsetzung von, Einheitspreisen fehlten. Daß das Bauen im Hochgebirge wegen der sehr kurzen jährlichen Bausaison und den viel größern Transportkosten erheblich theurer als in der Ebene sein werde, konnte natürlich auch den ersten vorberathenden Behörden nicht entgehen, daß aber schließlich derart erhöhte Preise sich ergeben würden, das zu konstatiren, war erst der praktischen Durchführung vorbehalten. Immerhin hoffen wir nun die richtigen Grundlagen für die noch auszuführenden Bauten gefunden zu haben.

Nachdem sich schon im Laufe des Jahres 1888 zur Evidenz herausgestellt hatte, daß die bisher ertheilten Kredite auch nur zur Durchführung des ursprünglichen reduzirten Programms total ungenügend seien und eine Erweiterung jenes Programms nach den verschiedenen bereits oben erwähnten Richtungen aber als unabweislich sich herausgestellt hatte, erhielt die allgemeine Befestigungskommission seitens des damaligen Vorstehers des Militärdepartements den Auftrag, neue umfassende Studien über die Vollendung der Gotthardbefestigung vorzunehmen und das Resultat dieser Studien mit Kostenvoranschlag dem Departement zu Händen des Bundesrathes wieder vorzulegen.

Trotz der Mahnung des Departementsvorstehers, hiebei so haushälterisch als möglich umzugehen, ist diese Kommission zu dem Schlüsse gelangt, daß selbst bei einer Reduktion der Arbeiten auf das Unerläßlichste die Vollendung der Befestigung des Gotthardmassivs noch eine Summe von annähernd 6 Millionen Franken erfordern werde, und so schwer es dem Bundesrathe mit Rücksicht

292 auf die finanzielle Belastung des Bundes fiel, 'die Vorschläge der Befestiguogskommission zu den seinigen zu machen, so ist er doch zu der Ueberzeugung gelangt, daß die Durchführung dieses Programms, welches alleiu eine wirksame Verteidigung des Gotthardmassivs und den Besitz des strategisch wichtigsten Punktes, des Urserenthales, zu sichern scheint, nicht umgangen werden könne.

Wenn es nun auch wie bei den frühem ähnlichen Vorlagen an die Bundesversammlung in der Natur der Sache liegt, daß wir uns bei den für die Oeffentlichkeit bestimmten Vorlagen einer angemessenen Reserve befleißen und die für die nächsten Jahre erforderlichen Bausummen jeweilen in das allgemeine Budget einzusetzen gedenken, so sind wir gleichwohl und selbstverständlich gerne erbötig, den vorberatheuden Kommissionen der h. Räthejede nöthig und wünschbar erscheinende Orientirung durch Vorlage von Plänen und bis in's Detail gehenden Kostenberechnungen zu Theil werden zu lassen.

Für das Jahr 1889 bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 600jOOO. Wie schon aus dem Eingange unserer Berichterstattung hervorgeht, muß weitaus der größte Theil des pro 1889 bewilligten Kredites von Fr. 800,000 zur Vollendung der beiden Werke in Airolo verwendet werden. Wir bedürfen dieses Kredites, um die Bauarbeiten des nächsten Jahres in Andermatt, auf Oberalp und Furka, auf dem St. Gotthard v o r z u b e r e i t e n ; eine Nichtbewilligung dieses Nachtragskredites wäre gleichbedeutend mit dem Hinausschieben jener Hauptarbeiten um ein volles Baujahr.

Es wäre nämlich ganz unmöglich, mit den Arbeiten für das obere Werk bei Andermatt und für die Werke auf der Furka und Oberalp zu beginnen, ohne daß, abgesehen von den vorangehenden Landerwerbungen, die nöthigen Zufahrtstraßen, bzw. Saumpfade erstellt worden sind. Es müssen ferner für die an diesen Werken, in Höhen von 1800--2500 Meter, beschäftigten Arbeiter Unterkunftslokale erstellt werden und es bedeutet jedenfalls eine ganz erhebliche Kostenersparniß, wenn wir die Kosten solcher Unterkunftslokale nicht dem Akkordanten extra vergüten, sondern jetzt schon die für die spätere Unterkunft unserer Truppen in's Programm aufgenommenen Schirmhütten erstellen und solche unsere Akkordanten für die Unterbringung ihrer Arbeiter zur Disposition halten.

Für diese genannten Posten, Landerwerb, Kommunikationen
und Erstellung von Schirmhütten, wird der größere Theil des gewünschlen Nauhtragkredites von Fr. 600,000 in Anspruch genommen werden; der Rest ist dann in erster Linie dazu bestimmt, den Sprengarbeiten in Andermatt auf Grundlage des frühern Programms den ungestörten Fortgang zu sichern.

293 Wir empfehlen Ihnen den nachstehenden Beschlußentwurf zur gefl. Annahme und benutzen auch diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

° B e r n , den 3. Juni 1889.

Im Namen des Schweiz, Bundesrathes, Der Bundespräsident: Hammer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

(Entwurf)

Bundesbeschluß enthaltend

die militärische Sicherung des Gotthard.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 3. Juni 1889, beschließt: 1. Zur militärischen Sicherung des Gotthard wird dem Bundesrathe für das Jahr 1889 ein weiterer Kredit von Fr. 600,000 bewilligt.

2. Dieser Beschluß tritt als nicht allgemein verbindlich sofort in Kraft.

3. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die militärische Sicherung des Gotthard. (Vom 3. Juni 1889.)

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15.06.1889

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