BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizerische Trägerverein für die Berufsprüfungen Arbeitsagogik und Job Coaching hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Arbeitsagoge mit eidgenössischem Fachausweis / Arbeitsagogin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Der Schweizerische Trägerverein für die Berufsprüfungen Arbeitsagogik und Job Coaching hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Job Coach Arbeitsintegration mit eidgenössischem Fachausweis / Job Coachin Arbeitsintegration mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

10. August 2022

2022-2360

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

BBl 2022 1907

BBl 2022 1907

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