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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post- und Telegraphengebäude in Thun, mit diesbezüglichem Beschlußentwurf.

(Vom 7. Dezember 1889.)

Tit.

Das Postbureau Thun befindet sich von. jeher in einem an den Gasthof z. Freienhof anstoßenden Gebäude, das Telegraphen bureau seit seiner Trennung vom Postbureau im ersten Stocke eines gegenüber liegenden Hauses. (Speziell mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Militärs und der Militärverwaltung ist im Militärspitalgebäude ein eigenes Militärpostbüreau errichtet.) Postwagenremisen sind, unabhängig vom Postbureau, in Thun zwei gemiethet.

Schon seit längerer Zeit machte sich in Thun das dringende Bedürfniß geltend, für den Stadtpostdienst geräumigere und bessere Lokale zu erlangen. Die bezüglichen Verhältnisse sind nunmehr geradezu unhaltbar geworden. Die Mängel der bisherigen Lokale machen sich nach allen Richtungen hin in bedenklicher Weise fühlbar. Wir resümiren dieselben kurz wie folgt: 1. M a n g e l an g e n ü g e n d e m K a u m . Der verfügbare Kaum beträgt für das Postbureau im Ganzen nur 78,67 und für die Schalterhalle nur 19,1 m2, im Ganzen also bloß 97,77 m 2 .

Der für den Postdienst, und zwar nicht einmal ausschließlich, zur Verfügung stehende Hofraum mißt bloß zirka 35 m 2 , während

1329 von Thun aus bekanntlich mehrere und zum Theil wichtige Postwagenkurse abgehen. Ein geeignetes Wartzimmer für die Postreisenden ist nicht vorhanden. Als solches dient die oberwähnte, ohnehin viel zu kleine Schalterhalle. Der meiste Verkehr des Publikums mit der Post wickelt sich von der öffentlichen Arkade (Laube) aus ab. Für den Verkehr mit den Briefträgern und Boten (9 Mann mit täglich je 2 bis 4 Uebergaben) ist gar kein gesonderter Raum vorhanden. An Markttagen fehlt der geeignete Platz, «m die Postwagen auf- und abzuladen. Die Sicherheit der Postsendungen ist dadurch gefährdet.

Wie ungenügend die Räume des Postbureau Thun sind, ergibt sich am klarsten aus nachstehender vergleichender Tabelle:

Jahr

1888.

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Postbllreaux.

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Anzahl.

Anßersihl .

Frauenfeld Herisan .

Montreux .

Schaffhausen Than . .

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Briefpostgegenstände.

Anzahl.

Anzahl.

. -- 364,095 5,676 . 465 630,696 7,560 . 2296 559,398 8,955 586,323 9,854 -- . 1459 1,631,763 23,351 . 4034 586,327 6,006

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Anzahl.

32,569 29,913 16,512 5,871 24,168 32,489

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Flächeninhalt

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Anzahl.

80,544 120.264 145,483 93,158 196,605 104,144

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Anzahl.

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34,687 30,817 28,799 21,241 47,570 29,465

137 106 168 160 243 78

34 18 76 45 21 19

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2. U n g e n ü g e n d e B e l e u c h t u n g . Der Büreauraum und die Schalterhalle sind viel zu dunkel. Sie genießen das ganze Jahr nie einen Sonnenblick.

3. Die R ä u m e s i n d u n g e s u n d , und es leidet das Personal sehr unter diesem Mangel. Das Lokal war früher ein Salzmagazin und ist feucht. Im Hof (hart an das Bureau abstoßend) sind Pferdeund Schweineställe, welche die ohnehin nicht in genügendem Maße vorhandene Luft verunreinigen. Die Aborte sind ebenfalls ungenügend.

1330

Was den T e l e g r a p h betrifft, so bieten die für diesen Dienst bestimmten Räume nicht die Uebelstände dar, wie dies bei der Post der Fall ist. Sie liegen aber im ersten Stock, und es muß daher das mit dem Telegraph verkehrende Publikum eine Treppe aufuud absteigen. Auch bietet die räumliche Trennung von der Post dem Publikum nicht die Bequemlichkeit dar, wie die Vereinigung der beiden Dienstzweige im n ä m l i c h e n Gebäude.

Infolge einläßlicher Untersuchung durch die eidg. Post-, Telegraphen- und Bauvurwaltung haben wir die Ueberzeuguug gewonnen, daß eine richtige Lösung der -- wie gesagt -- je länger je dringender gewordeneu Frage nur in d e r E r S t e l l u n g e i n e s n e u e n P o s t und T e l e g r a p h e n g e b ä u d e s gefunden werden kann. Für das Nähere in Bezug auf fragliche Untersuchung verweisen wir auf die den hohen eidgenössischen Käthen zur Verfügung gestellten Akten.

Diese Lösung wird in erfreulicher Weise erleichtert durch die Thatsache, daß die E i n w o h n e r g e m e i n d e T h u n bereit ist, uns einen durchaus geeigneten Bauplatz für ein neues Post- und Telegraphengebäude zu annehmbaren Bedingungen käuflich abzutreten. Das Resultat der bezüglichen Unterhandlungen besteht in einem Vertrag, der in der Hauptsache folgende Bestimmungen enthält : 1. Die Einwohnergemeinde Thun verkauft dem Bunde das zur Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes, nebst Wagenremise, in Thun nothwendige Terrain, auf welchem gegenwärtig die alte Kaserne im Bälliz steht (im Gesammtflächeninhalt von 1520 m 2 ), zum Preise von Fr. 44 per m 2 , also um die Summe von Fr. 66,880.

2. Der Kauf wird auf den Zeitpunkt angetreten, auf welchen die Gemeinde Thun die in Ziffer 3 hienach übernommene Verpflichtung erfüllt haben wird.

3. Die Gemeinde Thun besorgt den Abbruch des alten Kasernengebäudes, die Abfuhr alles Schuttmaterials und Ausebnung des Bauplatzes auf das Niveau der Bällizstraße auf eigene Kosten, behält sich aber die Verwerthung des Abbruchmaterials zu ihren Gunsten vor.

4. Die Gemeinde verpflichtet sich: a. eine eiserne Fahrbrücke über die äußere Aare vom Bälliz; in die Grabenstraße an noch näher zu bezeichnender Stelle in eigenen Kosten zu erstellen ;

1331 b. die Korrektion der Bällizstraße nach dem von der Gemeindeversammlung bereits adoptirten Projekt bis zum Zeitpunkt des Bezugs des neuen Postgebäudes zu Ende zu fuhren.

Wir bemerken zu diesen hauptsächlichsten Vertragsbedingungen: 1) Daß die in Aussicht genommene Lage für den Post- und Telegraphenverkehr der Stadt Thun eine sehr gunstige ist, beweist wohl am besten die Thatsache, daß die von 260 Stimmberechtigten besuchte Versammlung der Einwohnergemeinde Thun (am 24. November 1889) den bezüglichen Vertragsentwurf e i n s t i m m i g gutgeheißen hat. Auch vom Standpunkt der Verwaltung aus wüßten wir keine bessere Lage für ein neues Post- und Telegraphengebäude. Die vorgesehene neue Brücke wird den Verkehr mit dem Bahnhof und mit den Militäranstalten wesentlich erleichtern. In Bezug auf letztere betonen wir noch, daß das Militärpostbüreau auf den Zeitpunkt des Bezugs des neuen Postgebäudes füglich wird aufgehoben werden können.

2) Angesichts der von der Gemeinde Thun übernommenen Verpflichtung zur Erstellung einer neuen Brücke und Korrektion der Bälligstraße, Leistungen, welche allerdings auch im wohlverstandenen Interesse der Stadt Thun liegen, finden wir den Preis von Fr. 44 per m 2 durchaus annehmbar und hätten wir bezügliches Markten nicht als gerechtfertigt ansehen können.

In f i n a n z i e l l e r Beziehung bietet die Durchführung des Projekts Bedingungen dar, die, im Hinhlick auf die dadurch zu verwirklichenden bedeutenden Vortheile für Publikum und Verwaltung, als günstige angesehen werden können..

Neue Ausgaben.

1) Verzinsung des Kaufpreises für den Bauplatz (Fr. 66,880) zu 4 °/o = .

.

.

.

2) Zins und Amortisation des Baukapitals (von Fr. 224,000), sowie Unterhalt des Gebäudes, zu 5°/o = .

.

.

.

.

.

.

Zusammen, neue Ausgaben

Fr. 2,675 ,, 11,100 Fr. 13,775

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Minderausgaben und

Mehreinnahmen.

1) Bisheriger Miethzins des Postbureau .

. Fr. 1,500 2) ,, der einten Remise (die ann dere würde -- für Reservematerial -- beibehalten) ,, 252 3) Bisheriger Miethzins des Telegraphenbureau .

,, 850 4) Einnahme für Miethe von Privatwohnungen i m neuen Gebäude .

.

.

.

.

. 1,000 5") Wegfall des Militärpostbüreau, Ersparniß_für Post- und Militärverwaltung (letztere trägt einen Theil d e r Kosten) .

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.

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.

,, 3,360 Total Minderausgaben und Mehreinnahmen

Fr.

6,962

Mehrausgabe

Fr.

6,813

Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Auseinandersetzungen, Nachweise und Begründungen empfehlen wir Ihnen daher die Annahme des nachstehenden Beschlußentwurfes und benutzen gerne diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 7. Dezember 1889.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes : Der Bundespräsident: Hammer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

1333 (Entwurf)

Bundes beschluss betreffend

den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Postund Telegraphengebäude in Thun.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 7. Dezember 1889, beschließt: 1. Dem Bundesrath wird behufs Ankaufs eines Bauplatzes für ein neues Post- und Telegraphengebäude in Thun ein Kredit von Fr. 66,880 auf Rechnung des Jahres 1890 eröffnet.

2. Der gegenwärtige Beschluß tritt, als nicht allgemein, verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrath ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post- und Telegraphengebäude in Thun, mit diesbezüglichem Beschlußentwurf. (Vom 7. Dezember 1889.)

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Jahr

1889

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

54

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.12.1889

Date Data Seite

1328-1333

Page Pagina Ref. No

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