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Flughafen Zürich.

Plangenehmigung für die Revitalisierung der Glatt (Abschnitt «Tolwäng» bis «Fromatt») Mit Verfügung vom 16. August 2022 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das von der Flughafen Zürich AG am 17. Dezember 2018 eingereichte Gesuch für die Revitalisierung der Glatt im Abschnitt «Tolwäng» bis «Fromatt» genehmigt. Die Plangenehmigung umfasst folgende Elemente: ­

Verlegen und Verbreitern des Flussgerinnes der Glatt mit einem Gewässerraum zwischen 50 und 170 m;

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Anlegen von Mäandern;

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Lokale Ufererhöhungen zum Hochwasserschutz;

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Ökologische Begleitflächen, ausgebildet als Riedwiesen und mit einzelnen Stillgewässern durchsetzt;

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Waldrandaufwertung und Ausgestaltung ökologisch wertvoller Übergangszonen zwischen Auenwald und Nutzwald sowie zwischen Gewässerraum und Waldrand;

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Inanspruchnahme von benötigten FFF;

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Bau bzw. Verlegung von Rad- und Wanderwegen sowie Wegen für InlineSkater entlang der Glatt sowie Erstellen von Erholungseinrichtungen in den Gebieten «Tolwäng» und «Fromatt»;

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Dauerhafte und temporäre Rodung in den Gebieten «Brand» und «Fromatt»; Wiederaufforstung im Gebiet «Brand»;

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Verlegung von Telekommunikations- und Gasleitungen, ggf. Sicherungsmassnahmen der Treibstoffleitung der UBAG.

Die Plangenehmigungsverfügung, die Gesuchsunterlagen, der Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahmen der zuständigen Umweltfachstelle können vom 22. August 2022 bis 20. September 2022 zu den ordentlichen Bürozeiten an folgender Stelle eingesehen werden: ­

Amt für Mobilität, Neumühlequai 10, 8090 Zürich.

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LESA, 3003 Bern Tel. 058 463 37 14, E-Mail: LESA@bazl.admin.ch

2022-2355

BBl 2022 1964

BBl 2022 1964

Der Entscheid ist im Internet publiziert unter: http://www.bazl.admin.ch Infrastruktur Landesflughäfen Flughafen Zürich Verfügungen 2022

19. August 2022

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Bundesamt für Zivilluftfahrt