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Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen von Unterhaltsarbeiten auf der Nationalstrasse N04, Abschnitt 08, auf dem Gebiet der Gemeinde Kleinandelfingen Das Bundesamt für Strassen ASTRA legt das folgende Rodungsgesuch auf: Bei der A4 Weinlandbrücke West wurden die Pfeilerjoche Nord, Seite Kleinandelfingen, das letzte Mal 1992 saniert. Ursprünglich war geplant, die Brücke im Rahmen der Instandsetzung Kunstbauten des Projektes N04/08 Kleinandelfingen - Verzweigung Winterthur instand zu stellen. Ein entsprechendes Rodungsgesuch ist auch erarbeitet worden. Das Projekt der Engpassbeseitigung ist jedoch aufgrund von hängigen Rekursen aktuell blockiert und damit auch die Rodung noch nicht rechtskräftig. Angesichts der grossen Dringlichkeit der Arbeiten an den Pfeilerjochen wurde für diese Arbeiten ein separates Unterhaltsprojekt gebildet, für welches auch keine öffentliche Auflage notwendig war. Das nachträglich ausgearbeitete und zu diesem Dokument gehörende Rodungsgesuch umfasst einzig die temporäre Beanspruchung von Wald für Unterhaltsarbeiten (Installation am Fuss des Pfeilers, kurzzeitige Lagerung von Gerüstmaterial, etc.). Damit erfolgt nun dieses Gesuch für eine temporäre Rodung von insgesamt 492 m2 auf den Parzellen Kat.-Nrn 1968, 2008, 2009 (Kleinandelfingen).

Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Wald an Ort und Stelle wieder aufgeforstet (Realersatz).

Gestützt auf Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung über die Nationalstrassen (SR 725.111), Artikel 6 des Waldgesetzes (SR 921.0) sowie Artikel 5 der Waldverordnung (SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen folgendes Rodungsgesuch öffentlich auf.

I Öffentliche Auflage Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist bei folgenden Stellen während der ordentlichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf: ­

2022-2620

Gemeindeverwaltung Kleinandelfingen, Bauverwaltung, (Büro von Martina Möckli), Kanzleistrasse 2, 8451 Kleinandelfingen

BBl 2022 2087

BBl 2022 2087

II Auflagefrist Die Auflagefrist dauert vom 8. September 2022 bis 7. Oktober 2022 (30 Tage).

III Anhörung betroffener Dritter Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.

7. September 2022

Bundesamt für Strassen Guido Biaggio: Vizedirektor, Abteilungschef

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