BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG) Die Auffangeinrichtung berufliche Vorsorge soll für 4 weitere Jahre unverzinslich Gelder bei der Bundestresorerie deponieren können, sofern ihr Deckungsgrad unter 105% fällt. Die Befristung des bereits bestehenden Artikel 60b BVG soll entsprechend verlängert werden.

Datum der Eröffnung: 7. September 2022 Vernehmlassungsfrist: 7. November 2022 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/57/cons_1

14. September 2022

2022-2834

Bundeskanzlei

BBl 2022 2149

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