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Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vom 01.09.2022

1. Die Bewilligungen der Pflanzenschutzmittel, welche den Wirkstoff Flazasulfuron enthalten, werden gemäss Artikel 29a der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (PSMV; SR 916.161) überprüft. Zu diesen gehören: ­

Chikara 25 WG (W-5793)

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Chikara 25 WG (W-6104)

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Chikara 25 WG (W-6323)

2. Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) können innerhalb von 14 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die Parteistellung in diesen Überprüfungsverfahren beantragen.

3. Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.

4. Die Akteneinsicht im Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern ist mindestens zwei Tage vorher anzumelden.

Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: pflanzen-schutzmittel@blv.admin.ch.

5. Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLV erlassene Verfügung eröffnet.

13. September 2022

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss

2022-2852

BBl 2022 2136

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