BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Verfügung der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 6 vom 28. September 2022 in Sachen BLS Netz AG, Genfergasse 11, 3001 Bern (Enteignerin) gegen 1. Grundeigentümer:innen der Liegenschaft Köniz Gbbl. Nr. 2005 sowie 2. (...) bis 13. (...)
Enteignete betreffend Enteignungsverfahren Köniz-Gbbl. Nr. 2005 (K06-0002/2019) Der Vizepräsident der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 6 verfügt 1.
Die Eingabe der Enteignerin vom 26. August 2022 inkl. Beilagen gehen an die Enteigneten.
2.
Die von der Enteignerin eingereichten Unterlagen werden zu den Akten genommen.
3.
Der Entscheid wird voraussichtlich Ende Oktober / Anfang November 2022 eröffnet.
4.
Diese Verfügung wird aufgrund der Vielzahl an Grundeigentümern (90 an der Zahl) gestützt auf Artikel 36 lit. c VwVG im Bundesblatt und im Anzeiger Region Bern amtlich publiziert. Sie wird zudem der Enteignerin und den Enteigneten 2 bis 13 eingeschrieben eröffnet
28. September 2022
Eidgenössische Schätzungskommission, Kreis 6 Der Vizepräsident: Mathias L. Zürcher, Rechtsanwalt
2022-2923
BBl 2022 2314
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