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Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM):

Leistungszuteilungen im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereich Oesophagusresektion bei Erwachsenen: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Mitteilung des HSM-Beschlussorgans Mit Beschluss vom 31. Januar 2019 (BBl 2019 1496) hat das HSM-Beschlussorgan die Spitalliste im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereich Oesophagusresektion bei Erwachsenen festgesetzt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die nicht berücksichtigten Leistungserbringer eine separate individuelle anfechtbare Verfügung erhalten. Die Bewerbung der Hirslanden Bern AG Klinik Beau-Site für einen Leistungsauftrag für Oesophagusresektion bei Erwachsenen wurde nicht berücksichtigt, was ihr per Verfügung vom 14. Mai 2019 eröffnet und begründet wurde.

Gegen die Verfügung erhob die Hirslanden Bern AG Klinik Beau-Site beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 6. September 2022 die angefochtene Verfügung vom 14. Mai 2019 aufgehoben und die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Das HSM-Beschlussorgan wurde eingeladen, Ziffer 1 des Dispositivs im Bundesblatt zu veröffentlichen: «1. Die Beschwerde der Hirslanden Bern AG Klinik Beau-Site vom 14. Juni 2019 wird insoweit gutgeheissen, als die angefochtene Verfügung vom 14. Mai 2019 betreffend die Nichterteilung eines Leistungsauftrags im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie ­ Oesophagusresektion bei Erwachsenen aufgehoben und die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen und zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägung 7 an die Vorinstanz zurückgewiesen wird.»

28. September 2022

Für das HSM-Beschlussorgan Der Präsident: Mauro Poggia

2022-2985

BBl 2022 2303

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