BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Berichtigung

Covid-19-Pandemie: Beschaffung von Schutzmasken Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 18. Februar 2022 Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 2022 Ziff. 2.1.1 Absatz 5 streichen statt: Die GPK-N hält fest, dass schwer nachvollziehbar sei, dass das VBS die Beauftragung der AApot mit solch einem grossen und teilweise auch neuartigen Auftrag bezüglich der dafür notwendigen Ressourcen nicht früher hinterfragt habe.

Die Beschaffung von wichtigen medizinischen Gütern zur subsidiären Unterstützung des zivilen Gesundheitswesens verbunden mit der Bereitstellung der umfangreichen Transport-, Lager- und Bewirtschaftungslogistik fällt in der Tat nicht in den Zuständigkeitsbereich der AApot, die grundsätzlich verantwortlich ist, Arzneimittel und Medizinprodukte für die Armee und die Bundesverwaltung bereitzustellen. Das VBS ist zudem nicht Vorgabestelle für die Bevorratung von kritischen Gütern.

Die Beauftragung der AApot mit diesem umfangreichen neuen Auftrag war aus Sicht des Bundesrats dennoch richtig. Auch die Beauftragung einer anderen Beschaffungsstelle hätte diese vor dieselben Herausforderungen gestellt. Bei Arzneimittelbeschaffungen wäre diese Beschaffungsstelle zudem auf die Grosshandelsbewilligung der AApot zur Abwicklung der Beschaffungen angewiesen gewesen. Eine Aufteilung der Beschaffungsaufträge hätte zu einer komplexen Kompetenzteilung mit mutmasslichen Doppelspurigkeiten und Verzögerungen bei den Beschaffungen geführt. Gerade zu Beginn der Krise waren kurze Entscheidungswege ein massgeblicher Erfolgsfaktor. Durch die Übertragung der zentralen Krisenaufgabe der Beschaffung und Bewirtschaftung der wichtigen medizinischen Güter zur subsidiären Unterstützung des zivilen Gesundheitswesens an die AApot konnten rasch eine zentrale Zuständigkeit in der Bundesverwaltung festgelegt und die Leistungserbringung aus einer Hand

2022-3008

BBl 2022 2350

Covid-19-Pandemie: Beschaffung von Schutzmasken. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 18. Februar 2022.

Stellungnahme des Bundesrates. Berichtigung

BBl 2022 2350

mit klaren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten erreicht werden. Eine Aufteilung der Aufgaben auf verschiedene Stellen hätte die Komplexität in der Krise zusätzlich erhöht, zu behinderndem Koordinationsbedarf geführt und den Beschaffungsprozess verzögert. Das galt es im Interesse der Sache unbedingt zu vermeiden.

Der Bundesrat und das VBS waren sich dabei der hohen Belastung der AApot durchaus bewusst. Das VBS wies deshalb rasch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der armasuisse1 sowie Angehörige der Armee2 der Armeeapotheke zu. Das VBS hat zudem am 26. März 2020 einen Beschaffungskoordinator3 zur Koordination der Arbeiten zwischen den Departementen, VBS-intern und weiteren Anspruchsgruppen eingesetzt. Die EFK führte im Rahmen der Beschaffung medizinischer Güter punktuell Prüftätigkeiten durch.

Der Bundesrat hält zudem fest, dass zwei Personen Strafanzeigen gegen verantwortliche Personen der Maskenbeschaffung eingereicht haben, diese jedoch von den zuständigen Staatsanwaltschaften nicht anhand genommen wurden.

muss es heissen: Die GPK-N hält fest, dass schwer nachvollziehbar sei, dass das VBS die Beauftragung der AApot mit solch einem grossen und teilweise auch neuartigen Auftrag bezüglich der dafür notwendigen Ressourcen nicht früher hinterfragt habe.

Die Beschaffung von wichtigen medizinischen Gütern zur subsidiären Unterstützung des zivilen Gesundheitswesens verbunden mit der Bereitstellung der umfangreichen Transport-, Lager- und Bewirtschaftungslogistik fällt in der Tat nicht in den Zuständigkeitsbereich der AApot, die grundsätzlich verantwortlich ist, Arzneimittel und Medizinprodukte für die Armee und die Bundesverwaltung bereitzustellen. Das VBS ist zudem nicht Vorgabestelle für die Bevorratung von kritischen Gütern.

Die Beauftragung der AApot mit diesem umfangreichen neuen Auftrag war aus Sicht des Bundesrats dennoch richtig. Auch die Beauftragung einer anderen Beschaffungsstelle hätte diese vor dieselben Herausforderungen gestellt. Bei Arzneimittelbeschaffungen wäre diese Beschaffungsstelle zudem auf die Grosshandelsbewilligung der AApot zur Abwicklung der Beschaffungen angewiesen gewesen. Eine Aufteilung der Beschaffungsaufträge hätte zu einer komplexen Kompetenzteilung mit mutmasslichen Doppelspurigkeiten und Verzögerungen bei den Beschaffungen geführt. Gerade zu Beginn der
Krise waren kurze Entscheidungswege ein massgeblicher Erfolgsfaktor. Durch die Übertragung der zentralen Krisenaufgabe der Beschaffung und Bewirtschaftung der wichtigen medizinischen Güter zur subsidiären Unterstützung 1

2 3

2/4

Die armasuisse stellte der AApot vom 24.3.2020 bis am 2.5.2020 durchschnittlich drei Mitarbeitende mit einem Pensum von je 80 % zur Verfügung. Vom 4.5.2020 bis am 1.7.2020 waren es zwei Mitarbeitende und schliesslich bis Ende 2020 war es noch ein Mitarbeitender. Zusätzlich wurde vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz für die Dauer vom 1.8.2020 bis am 30.4.2021 ein Mitarbeitender zur Verfügung gestellt.

Es handelte sich um eine Kompanie San Log Bat 81 im Assistenzdienst sowie verschiedene freiwillige Angehörige der Armee in der Taskforce Corona VBS.

Im Rahmen der Task Force Beschaffungskoordination CORONA VBS wurden zusätzlich 5 Mitarbeitende der armasuisse als Teilprojektleiter eingesetzt.

Covid-19-Pandemie: Beschaffung von Schutzmasken. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 18. Februar 2022.

Stellungnahme des Bundesrates. Berichtigung

BBl 2022 2350

des zivilen Gesundheitswesens an die AApot konnten rasch eine zentrale Zuständigkeit in der Bundesverwaltung festgelegt und die Leistungserbringung aus einer Hand mit klaren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten erreicht werden. Eine Aufteilung der Aufgaben auf verschiedene Stellen hätte die Komplexität in der Krise zusätzlich erhöht, zu behinderndem Koordinationsbedarf geführt und den Beschaffungsprozess verzögert. Das galt es im Interesse der Sache unbedingt zu vermeiden.

Der Bundesrat und das VBS waren sich dabei der hohen Belastung der AApot durchaus bewusst. Das VBS wies deshalb rasch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der armasuisse4 sowie Angehörige der Armee5 der Armeeapotheke zu. Das VBS hat zudem am 26. März 2020 einen Beschaffungskoordinator6 zur Koordination der Arbeiten zwischen den Departementen, VBS-intern und weiteren Anspruchsgruppen eingesetzt. Die EFK führte im Rahmen der Beschaffung medizinischer Güter punktuell Prüftätigkeiten durch.

30. September 2022

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

4

5 6

Die armasuisse stellte der AApot vom 24.3.2020 bis am 2.5.2020 durchschnittlich drei Mitarbeitende mit einem Pensum von je 80 % zur Verfügung. Vom 4.5.2020 bis am 1.7.2020 waren es zwei Mitarbeitende und schliesslich bis Ende 2020 war es noch ein Mitarbeitender. Zusätzlich wurde vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz für die Dauer vom 1.8.2020 bis am 30.4.2021 ein Mitarbeitender zur Verfügung gestellt.

Es handelte sich um eine Kompanie San Log Bat 81 im Assistenzdienst sowie verschiedene freiwillige Angehörige der Armee in der Taskforce Corona VBS.

Im Rahmen der Task Force Beschaffungskoordination CORONA VBS wurden zusätzlich 5 Mitarbeitende der armasuisse als Teilprojektleiter eingesetzt.

3/4

Covid-19-Pandemie: Beschaffung von Schutzmasken. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 18. Februar 2022.

Stellungnahme des Bundesrates. Berichtigung

4/4

BBl 2022 2350