BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bezeichnung technischer Normen für Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge gestützt auf das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) 1. Ausgangslage 1.1

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 20091 über die Produktesicherheit (PrSG) und Artikel 5 der Verordnung vom 25. November 20152 über die Sicherheit von Aufzügen befugt, technische Normen zu bezeichnen, die geeignet sind, die wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen für Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge zu konkretisieren. Soweit möglich bezeichnet es international harmonisierte Normen. Werden die bezeichneten Normen angewendet, so wird vermutet, dass die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind.

1.2

Die Europäische Kommission hat gestützt auf Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2014/33/3 in den folgenden Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU technische Normen bezeichnet: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1199 der Kommission vom 11. Juli 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 hinsichtlich harmonisierter Normen für Aufzüge mit geneigter Fahrbahn und zur Berichtigung des genannten Beschlusses hinsichtlich harmonisierter Normen für Drahtseile aus Stahldraht, ABl, L 185 vom 12. Juli 2022, S. 133.

2. Bezeichnung 2.1

Das SECO bezeichnet hiermit die technischen Normen, die gemäss den Veröffentlichungen der EU nach Ziffer 1.2 bezeichnet sind.

2.2

Die Bezeichnung harmonisierter Normen erfasst nicht deren nationale Vorworte und Anhänge und dergleichen.

3. Ergänzung früherer Bezeichnung Diese Bezeichnung ergänzt die Bezeichnung vom 18. Mai 20164.

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4

SR 930.11 SR 930.112 Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge, ABl. L 96 vom 29. März 2014, S. 251.

BBl 2016 4020

2022-3093

BBl 2022 2393

BBl 2022 2393

4. Einsichtsmöglichkeit und Bezugsquelle 4.1

Die bezeichneten Normen können kostenlos eingesehen und gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur, www.snv.ch.

4.2

Eine konsolidierte Liste der bezeichneten technischen Normen ist auf der Website www.switec.info zu finden. Diese Liste ist rein informativer Natur und entfaltet keine Rechtswirkung.

7. Oktober 2022

SECO - Direktion für Arbeit Produktesicherheit Rithy Chheng-Gysel

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