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Eidgenössische Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» Bedingter Rückzug

Mit Erklärung vom 5. Oktober 2022 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die eidgenössische Volksinitiative vom 27. November 2019 «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» (BBl 2019 8550) vom Initiativkomitee mit der nötigen Mehrheit bedingt zurückgezogen worden ist.

25 der 25 ursprünglichen Mitglieder des Initiativkomitees haben fristgerecht die rechtsverbindliche bedingte Rückzugserklärung unterzeichnet.

Gemäss Artikel 73a und 75a Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1) wird diese bedingte Rückzugserklärung aber erst wirksam, wenn das Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) als indirekter Gegenvorschlag der Initiative tatsächlich in Kraft tritt. Wenn also die Referendumsfrist für diese gesetzliche Änderung am 19. Januar 2023 unbenützt abgelaufen ist (vgl. BBl 2022 2403), wird der Rückzug der Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» wirksam und der Bundesrat wird von der Durchführung einer Abstimmung von Volk und Ständen über diese Volksinitiative Umgang nehmen.

5. Oktober 2022

2022-3058

Bundeskanzlei

BBl 2022 2412

BBl 2022 2412

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