BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Sachplan Militär (SPM), 3. Objektblattserie und Anpassungen im Programmteil Information und Mitwirkung der Bevölkerung vom 4. Juli 2022

Herausgeber:

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand:

Die SPM-Objektblätter legen den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung der sachplanrelevanten militärischen Standorte behördenverbindlich fest. Die Objektbätter werden nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Die 3. Objektblattserie umfasst die folgenden zehn militärischen Standorte: ­ FR Drognens, Waffenplatz ­ GE Epeisses, Übungsplatz ­ LU Emmen, Waffenplatz ­ LU Emmen, ALC Aussenstelle (ehem. Rothenburg) ­ LU Eigenthal, Schiessplatz ­ LU Langnau b. Reiden, Schiessplatz ­ LU Luthern ­ Bodenänzi, Schiessplatz ­ LU Trockenmatt (Eigenthal), Schiessplatz ­ SG Herisau ­ Gossau, Schiessplatz ­ TG Frauenfeld, Schiessplatz Zudem erfolgen Anpassungen im folgenden Kapitel des SPM-Programmteils 2017: ­ Kapitel 4, Grundsätze zu den Anlagenkategorien

Verfahren:

2022-1962

Die Entwürfe der SPM-Dokumente werden im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu den Entwürfen äussern.

BBl 2022 1629

BBl 2022 1629

Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird zusammen mit den genehmigten SPMDokumenten publiziert.

Öffentliche Auflage:

Die SPM-Dokumente sind ab dem 4. Juli 2022 im Internet publiziert unter: www.sachplanmilitaer.ch/mitwirkung Die SPM-Dokumente können zudem vom 4. Juli 2022 bis am 26. August 2022 auf Voranmeldung bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­ Generalsekretariat VBS, Raum und Umwelt VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen ­ Kantonale Raumplanungsämter (Objektblätter des jeweiligen Kantons sowie die den Kanton betreffende Anpassungen im SPM-Programmteil) ­ Stadt-/Gemeindeverwaltungen der jeweiligen Standortgemeinden

Eingaben und Fristen: Stellungnahmen zu den SPM-Dokumenten sind bis am 26. August 2022 schriftlich einzureichen an das Generalsekretariat VBS, Raum und Umwelt VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.

Auskünfte:

4. Juli 2022

2/2

Folgende Stellen geben Auskunft: ­ Generalsekretariat VBS, Tel. 058 463 70 83 ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 484 97 98

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport