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Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Kandergrund; Sicherheits- und Vorbereitungsmassnahmen im ehemaligen Munitionslager Mitholz vom 29. September 2022

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 8. Oktober 2021 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Umsetzung von Sicherheits- und Vorbereitungsmassnahmen für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

7. Oktober 2022

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2022-3108

BBl 2022 2394

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