BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration
Entwurf
(Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Mai 20221, beschliesst: I Das Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 20052 wird wie folgt geändert: Art. 110 Abs. 43 Ergibt der Abgleich der biometrischen Daten der Systeme nach Absatz 1 einen Treffer, so kann die bei fedpol für die Bearbeitung von biometrischen Daten zuständige Dienststelle diesen zur Bestätigung dessen Richtigkeit manuell überprüfen.
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II Das Bundesgesetz vom 13. Juni 20084 über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes wird wie folgt geändert: Art. 16a Abs. 45 Ergibt der Abgleich der biometrischen Daten der Systeme nach Absatz 1 einen Treffer, so kann die bei fedpol für die Bearbeitung von biometrischen Daten zuständige Dienststelle diesen zur Bestätigung dessen Richtigkeit manuell überprüfen.
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BBl 2022 1449 SR 142.20 BBl 2021 674 SR 361 BBl 2021 674
2022-1567
BBl 2022 1453
Ausländer- und Integrationsgesetz
III 1
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
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Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
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BBl 2022 1453