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Strategische Ziele des Bundesrates für die RUAG International Holding AG für die Jahre 2020­2023 vom 23. Oktober 2019

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Einleitung

Nach der Auflösung der BGRB Holding AG (Beteiligungsgesellschaft des Bundes) wurden die strategischen Ziele des Bundesrates für die BGRB Holding AG für die Jahre 2020­2023 ohne materielle Änderungen durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) formell in separate strategische Ziele für die RUAG International Holding AG bzw. für die RUAG MRO Holding AG aufgeteilt. Diese Trennung wurde vom Bundesrat am 18. März 2022 gutgeheissen.

Die RUAG International Holding AG (nachfolgend «RUAG International») und die von dieser direkt oder indirekt kontrollierten Unternehmen umfassen die aus den Rüstungsunternehmen hervorgegangenen Beteiligungen des Bundes, die nicht die Ausrüstung der Armee sicherstellen. Zweck ist ihre Weiterentwicklung, damit sie profitabel devestiert oder privatisiert werden können.

Gestützt auf Artikel 3 Absatz 1bis des Bundesgesetzes vom 10. Oktober 1997 über die Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB, SR 934.21) legt der Bundesrat jeweils für vier Jahre jene Ziele fest, die der Bund als Eigner der RUAG International erreichen will. Er verpflichtet sich damit auf längerfristige und konsistente Ziele. Der Bundesrat nimmt für den Bund die Interessen als Eigner und die Rechte als Allein-aktionär der RUAG International wahr. Er berücksichtigt dabei deren Unabhängigkeit als privatrechtliche Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht.

Der Verwaltungsrat der RUAG International ist verantwortlich für die konzernweite Umsetzung der strategischen Ziele. Er erstattet dem Bundesrat Bericht über deren Erreichung und stellt ihm die zur Überprüfung notwendigen Informationen zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere auch die Konzernrechnung und der Einzelabschluss der RUAG International. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für eine einheitliche Führung der RUAG International und der Konzerngesellschaften.

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Rahmenbedingungen der Leistungserbringung

Der Bundesrat erwartet von der RUAG International, dass sie und die von ihr direkt oder indirekt kontrollierten Unternehmen: 1.

die verbleibenden Arbeiten der Entflechtung zügig vorantreiben und bis spätestens Ende 2021 abschliessen;

2.

über ein Unternehmensrisikomanagementsystem verfügen, das sich an der ISO-Norm 31000 orientiert; die RUAG International informiert den Eigner über die wichtigsten Unternehmensrisiken;

3.

unabhängig vom Standort der Geschäftseinheiten im Einklang mit den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik tätig sind sowie die schweizerische Exportkontrollgesetzgebung befolgen, namentlich in Bezug auf die Ausfuhr von Kriegsmaterial und von doppelt verwendbaren Gütern, und die gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit privaten Sicherheitsdienstleistungen im Ausland einhalten;

4.

geeignete Massnahmen zur Vermeidung von aktiver und passiver Korruption ergreifen;

5.

sich ökologisch nachhaltig ausrichten;

6.

in der Schweiz und im Ausland gemäss den nationalen Standards eine fortschrittliche, auf sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen beruhende, transparente und ethischen Grundsätzen verpflichtete Personalpolitik verfolgen;

7.

sich in der Schweizer Berufsbildung engagieren, entsprechende Ausbildungsstellen anbieten und unter marktwirtschaftlichen Bedingungen möglichst attraktive Arbeitsplätze schaffen;

8.

Vergütungssysteme anwenden, die auf den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet sind und Artikel 6a Absätze 1­5 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 2000 (SR 172.220.1) sowie die Bestimmungen der Kaderlohnverordnung vom 19. Dezember 2003 (SR 172.220.12) einhalten.

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Strategische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet von der RUAG International, dass sie und die von ihr direkt oder indirekt kontrollierten Unternehmen: 1.

den Konzern für die Privatisierung vorbereiten, indem sie diesen zu einer rentablen Aerospace-Gruppe entwickeln, die mit Sitz in der Schweiz international operativ tätig ist, gleichzeitig aber als Rückfalloption den Einzelverkauf von Space und Aerostructures offenhalten;

2.

im Bereich der Munitionsproduktion operative Verbesserungen vornehmen, bis Ende 2020 Verkaufsvorbereitungen treffen und den Geschäftsbereich an einen westlichen Käufer verkaufen, der bereit ist, den Standort Thun längerfristig weiter zu betreiben;

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3.

für den Bereich Simulation & Training einen Joint-Venture-Partner für die RUAG MRO Holding AG (als Minderheitsbeteiligte an diesem Joint Venture) suchen, damit die Interessen der Schweizer Armee gewahrt werden und die Leistungen unter den heute geltenden Vertragsbedingungen sichergestellt werden;

4.

den Bereich Aerostructures restrukturieren mit dem Ziel, spätestens ab 2021 eine branchenübliche Rendite zu erzielen;

5.

zwischen den Bereichen Space und Aerostructures Synergien identifizieren und dass die RUAG International dem Eigner alle wesentlichen Integrationsschritte vorgängig unterbreitet;

6.

die Bereiche Space und Aerostructures in einer Aerospace-Gruppe weiterentwickeln, diese privatisierungsfähig machen und gleichzeitig den Einzelverkauf von Space und Aerostructures offenhalten;

7.

im Bereich Space den weltraumpolitischen Interessen der Schweiz im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten Rechnung tragen und dabei die Stärkung der europäischen Standorte und die technologische Weiterentwicklung in Europa weiterverfolgen.

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Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet von der RUAG International, dass sie und die von ihr direkt oder indirekt kontrollierten Unternehmen: 1.

eine Rentabilität ausweisen, die mit vergleichbaren Aerospace-Unternehmen in Europa und den USA Schritt hält, und den Unternehmenswert nachhaltig steigern;

2.

eine Nettoverschuldung von weniger als zweimal EBITDA anstreben, wobei zeitweise Überschreitungen dieser Quote nach Konsultation des Eigners möglich sind;

3.

eine Dividende ausschütten, die mindestens 40 Prozent des ausgewiesenen Reingewinns, abzüglich der Devestitionserlöse, beträgt;

4.

Devestitionserlöse soweit nötig für strategische Investitionen einsetzen und den Bundesrat dazu vorgängig konsultieren (vgl. auch Ziff. 5 Punkt 2);

5.

für strategische Investitionen nicht benötigte Mittel durch eine Sonderdividende dem Eigner zukommen lassen.

5

Kooperationen und Beteiligungen

Der Bundesrat erwartet von der RUAG International, dass sie und die von ihr direkt oder indirekt kontrollierten Unternehmen: 1.

Kooperationen eingehen und Beteiligungen veräussern mit dem Ziel, die Aerospace-Gruppe zu stärken und die Privatisierung zu erleichtern; 3/4

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2.

den Bundesrat über bedeutende Kooperationen und Akquisitionen sowie deren Auswirkungen auf den Unternehmenswert und den späteren Verkaufserlös sowie die damit verbundenen Risiken vorgängig konsultieren; Gleiches gilt bei der Auflösung von bedeutenden Kooperationen und beim Veräussern von bedeutenden Beteiligungen;

3.

die Finanzierung der Beteiligungen nach den Ziffern 1 und 2 durch Fremdkapital in angemessener Höhe sicherstellen.

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Privatisierung

Der Bundesrat erwartet von der RUAG International, dass sie ihren dem Bundesrat 2020 zu unterbreitenden Umsetzungsplan und die von ihm definierten Meilensteine im Hinblick auf eine Privatisierung einhält.

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Berichterstattung Der Bundesrat erwartet, dass die RUAG International: 1.

quartalsweise für Aussprachen mit dem Eigner der RUAG International, vertreten durch VBS (Generalsekretariat VBS, GS-VBS) und das EFD (Eidgenössische Finanzverwaltung, EFV), zur Verfügung steht;

2.

den Eigner, vertreten durch das VBS (GS-VBS) und das EFD (EFV), zudem über Tatsachen oder Beschlussfassungen im Konzern, die geeignet erscheinen, die Erreichung der strategischen Ziele erheblich zu beeinflussen, rechtzeitig und sachgerecht informiert.

Die RUAG International erstattet dem Bundesrat nach Abschluss jedes Geschäftsjahres Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele.

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Gültigkeit und Änderungen

Diese strategischen Ziele sind ab dem 1. November 2019 gültig und bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

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Sie können während ihrer Gültigkeit angepasst werden, sollte ein geändertes Umfeld dies als notwendig erscheinen lassen.

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23. Oktober 2019

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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