BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Plangenehmigung im Asylbereich betreffend Gemeinde Rümlang (ZH); Bundesasylzentrum Rümlang vom 27. Juni 2022

Gestützt auf das Gesuch des Staatssekretariats für Migration SEM vom 27. Juli 2021 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Errichtung eines Bundesasylzentrums auf dem Gebiet Haselbach unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist in der Verfahrenssprache während der Beschwerdefrist im Internet einsehbar unter der Adresse www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/meldungen/2022/2022-06-29.html oder kann beim Generalsekretariat EJPD, 3003 Bern, angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 95l AsylG1).

29. Juni 2022

1

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 142.31).

2022-1939

BBl 2022 1591

BBl 2022 1591

2/2