BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement des Innern Änderung der Transplantationsverordnung Die letzte grössere Revision der Transplantationsverordnung trat am 15. November 2017 in Kraft. Seither hat sich aus der Praxis Anpassungsbedarf in einzelnen Punkten ergeben, welchem mit dieser Revision begegnet werden soll. Es handelt sich dabei insbesondere um eine Anpassung bei der Todesfeststellung im Hinblick auf die Entnahme von Gewebe, eine Anpassung zu den Kontraindikationen bei einer Augenhornhautspende sowie eine Anpassung im Bereich der Sicherstellung der Finanzierung der Lebendspende-Nachsorge und um die Meldung von Lebendspende-Daten an den Europarat. Gleichzeitig wird eine Anpassung der Arzneimittelverordnung im Bereich der nicht standardisierbaren Transplantatprodukte vorgenommen.
Datum der Eröffnung: 21. Juni 2022 Vernehmlassungsfrist: 13. Oktober 2022 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/23/cons_1
29. Juni 2022
2022-1959
Bundeskanzlei
BBl 2022 1588
BBl 2022 1588
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