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Covid-19-Pandemie: Beschaffung von Schutzmasken Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 18. Februar 2022 Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 2022

Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 18. Februar 20221 betreffend die Beschaffung von Schutzmasken nehmen wir nach Artikel 158 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

18. Mai 2022

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Im Frühjahr 2020, kurz nach Beginn der Covid-19-Pandemie in der Schweiz, zeigte sich, dass der Bestand an Schutzmasken knapp war. Der Bundesrat beauftragte in der Folge die Armeeapotheke (AApot) mit der Beschaffung von Schutzmasken. Die AApot sollte möglichst rasch grosse Mengen an Schutzmasken einkaufen: Ziel war, die Versorgung des zivilen Gesundheitswesens stets sicherzustellen. Die AApot konnte dieses Ziel trotz schwieriger Rahmenbedingungen erreichen.

Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte beschlossen am 18. Mai 2020, eine Überprüfung der Massnahmen von Bundesrat und Bundesverwaltung zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie vorzunehmen. Die GPK-N entschied, die Festsetzung der Untersuchungsschwerpunkte und die Durchführung der Inspektion in Sachen Maskenbeschaffung der Subkommission EDA / VBS zu delegieren. Nach ersten Abklärungen legte diese den Fokus der Untersuchung auf die Beschaffung von Schutzmasken in der ersten Phase der Pandemie (Januar bis Juni 2020).

Die Untersuchung konzentrierte sich dabei auf Fragen zur Beauftragung der AApot, zum Ablauf der Maskenbeschaffung und zu den Qualitätskontrollen.

Die GPK-N hält in ihrem Bericht vom 18. Februar 2022 einleitend fest, dass das VBS und die AApot den Auftrag des Bundesrates, genügend Schutzmaterial und -masken zu beschaffen, erfüllt haben. Dass aufgrund der schwierigen Bedingungen und des hohen Drucks Fehler passierten, sei nachvollziehbar. Sie kommt dabei aber auch zu folgenden Schlussfolgerungen: ­

Das VBS und die AApot hätten es bisher nicht geschafft, für eine genügende Transparenz hinsichtlich der Maskenbeschaffung zu sorgen und kursierende Vorwürfe und Fragen zu klären. Fehler und Mängel seien bisher noch nicht vollständig und transparent aufgearbeitet worden.

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In der Schweiz bestanden Mängel in der Pandemievorsorge; die Schweiz war 2020 ungenügend auf eine Pandemie vorbereitet. Vor allem deswegen sei auch der Auftrag an die AApot notwendig geworden. Der Bundesrat wie auch das VBS hätten es bei der Auftragserteilung an die AApot aber versäumt, dieser die notwendigen zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Fristen für mögliche Mängelrügen seien deswegen verpasst worden.

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Die Qualitätskontrollen der Schutzmasken seien lückenhaft gewesen, dies einerseits aufgrund der fehlenden Ressourcen, anderseits aufgrund der Tatsache, dass in der Schweiz keine Stelle akkreditiert ist, die Qualität von Schutzmasken zu prüfen. Die GPK-N formuliert in diesem Zusammenhang die Empfehlung an den Bundesrat zu prüfen, ob es zweckmässig und wirtschaftlich wäre, wenn die Schweiz über eine Stelle verfügen würde, die für die Qualitätsprüfung von medizinischen Schutzmasken akkreditiert ist.

Die GPK-N ersucht mit Schreiben vom 21. Februar 2022 den Bundesrat, bis am 18. Mai 2022 zum Bericht und zur Empfehlung der GPK-N Stellung zu nehmen.

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Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Einschätzung der GPK-N (Ziff. 4 Bericht GPK-N), dass das VBS und insbesondere die AApot den Auftrag, genügend Schutzmasken zu beschaffen, erfüllt haben ­ unter hohem Druck, mit grossem Einsatz und trotz der schwierigen Bedingungen. Es ist nachvollziehbar, dass unter den erschwerten Pandemiebedingungen auch Fehler passiert sind. Alle Beteiligten, namentlich das VBS, sind sich dieser Tatsache bewusst. Entsprechend wird der Aufarbeitung der Corona-Krise und den Lehren, die daraus gezogen werden müssen, besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Der Bundesrat teilt allerdings die Beurteilungen und Schlussfolgerungen der GPK-N nicht vollumfänglich. Sie tragen der besonderen Situation der Covid-19-Pandemie nicht genügend Rechnung. Nachfolgend (Ziff. 2) wird detailliert auf die Würdigung der GPK-N (Ziff. 4 Bericht GPK-N) eingegangen.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Darstellung des rechtlichen Rahmens unter Ziffer 2.1 des GPK-Berichtes unvollständig ist. Artikel 44 Absatz 1 des Epidemiengesetzes2 (Versorgung mit Heilmitteln) ist nicht erwähnt, obwohl diese Bestimmung durchaus als Grundlage für die Beschaffung von Hygienemasken (diese sind als Medizinprodukte zu betrachten und fallen somit unter den Begriff «Heilmittel»; hingegen fallen Atemschutzmasken nicht unter diese Bestimmung) dienen kann. Insbesondere ist die Aussage ganz am Ende der Ziffer 2.1 so nicht richtig; in Bezug auf Hygienemasken bestand schon vor dem Erlass der spezifischen Bestimmungen der Covid-19-Verordnung 23 eine Grundlage für deren Beschaffung durch den Bund.

2.1

Ablauf der Maskenbeschaffung (Ziff. 4.1 Bericht GPK-N)

2.1.1

Auftrag an die Armeeapotheke (Ziff. 4.1.1 Bericht GPK-N)

Die GPK-N hält fest, dass schwer nachvollziehbar sei, dass das VBS die Beauftragung der AApot mit solch einem grossen und teilweise auch neuartigen Auftrag bezüglich der dafür notwendigen Ressourcen nicht früher hinterfragt habe.

Die Beschaffung von wichtigen medizinischen Gütern zur subsidiären Unterstützung des zivilen Gesundheitswesens verbunden mit der Bereitstellung der umfangreichen Transport-, Lager- und Bewirtschaftungslogistik fällt in der Tat nicht in den Zuständigkeitsbereich der AApot, die grundsätzlich verantwortlich ist, Arzneimittel und Medizinprodukte für die Armee und die Bundesverwaltung bereitzustellen. Das VBS ist zudem nicht Vorgabestelle für die Bevorratung von kritischen Gütern.

Die Beauftragung der AApot mit diesem umfangreichen neuen Auftrag war aus Sicht des Bundesrats dennoch richtig. Auch die Beauftragung einer anderen Beschaffungsstelle hätte diese vor dieselben Herausforderungen gestellt. Bei Arzneimittelbeschaffungen wäre diese Beschaffungsstelle zudem auf die Grosshandelsbewilligung 2 3

SR 818.101 Aufgehoben am 19. Juni 2020; AS 2020 2195.

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der AApot zur Abwicklung der Beschaffungen angewiesen gewesen. Eine Aufteilung der Beschaffungsaufträge hätte zu einer komplexen Kompetenzteilung mit mutmasslichen Doppelspurigkeiten und Verzögerungen bei den Beschaffungen geführt. Gerade zu Beginn der Krise waren kurze Entscheidungswege ein massgeblicher Erfolgsfaktor. Durch die Übertragung der zentralen Krisenaufgabe der Beschaffung und Bewirtschaftung der wichtigen medizinischen Güter zur subsidiären Unterstützung des zivilen Gesundheitswesens an die AApot konnten rasch eine zentrale Zuständigkeit in der Bundesverwaltung festgelegt und die Leistungserbringung aus einer Hand mit klaren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten erreicht werden. Eine Aufteilung der Aufgaben auf verschiedene Stellen hätte die Komplexität in der Krise zusätzlich erhöht, zu behinderndem Koordinationsbedarf geführt und den Beschaffungsprozess verzögert. Das galt es im Interesse der Sache unbedingt zu vermeiden.

Der Bundesrat und das VBS waren sich dabei der hohen Belastung der AApot durchaus bewusst. Das VBS wies deshalb rasch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der armasuisse4 sowie Angehörige der Armee5 der Armeeapotheke zu. Das VBS hat zudem am 26. März 2020 einen Beschaffungskoordinator6 zur Koordination der Arbeiten zwischen den Departementen, VBS-intern und weiteren Anspruchsgruppen eingesetzt. Die EFK führte im Rahmen der Beschaffung medizinischer Güter punktuell Prüftätigkeiten durch.

Der Bundesrat hält zudem fest, dass zwei Personen Strafanzeigen gegen verantwortliche Personen der Maskenbeschaffung eingereicht haben, diese jedoch von den zuständigen Staatsanwaltschaften nicht anhand genommen wurden.

2.1.2

Qualitätskontrollen (Ziff. 4.1.3 Bericht GPK-N)

Zu Beginn der Krise wurde in Tat der Fokus fast ausschliesslich auf die Beschaffung von Schutzmasken an sich und weniger auf Qualitätskontrollen gelegt. Zu diesem Zeitpunkt war absolut prioritär, dass das Gesundheitswesen über genügend Masken verfügt.

Ein Auftrag in dieser Grössenordnung hängt zudem nicht alleine von den personellen Ressourcen ab. Es mussten in kurzer Zeit Prozesse geschaffen oder adaptiert und Transport-, Lager- sowie externe Prüf- und Verteilkapazitäten an die Kantone aufgebaut werden. In der frühen Phase der Pandemie konnten die Qualitätskontrollen nur reduziert vorgenommen werden aufgrund der allgemeinen Überlastung der Organisation, der sehr grossen Materialmengen, verbunden mit dem ziemlichen Mangel an qualifiziertem Fachpersonal und dem Fehlen von geeigneten Lagern bei der AApot.

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Die armasuisse stellte der AApot vom 24.3.2020 bis am 2.5.2020 durchschnittlich drei Mitarbeitende mit einem Pensum von je 80 % zur Verfügung. Vom 4.5.2020 bis am 1.7.2020 waren es zwei Mitarbeitende und schliesslich bis Ende 2020 war es noch ein Mitarbeitender. Zusätzlich wurde vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz für die Dauer vom 1.8.2020 bis am 30.4.2021 ein Mitarbeitender zur Verfügung gestellt.

Es handelte sich um eine Kompanie San Log Bat 81 im Assistenzdienst sowie verschiedene freiwillige Angehörige der Armee in der Taskforce Corona VBS.

Im Rahmen der Task Force Beschaffungskoordination CORONA VBS wurden zusätzlich 5 Mitarbeitende der armasuisse als Teilprojektleiter eingesetzt.

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In dieser Phase konnten somit kaum Mängelrügen vorgenommen werden. Es gilt aber zu erwähnen, dass nur Masken beschafft wurden, die den jeweils geltenden rechtlichen Bedingungen entsprachen, und dass die Anzahl der von Mängelrügen betroffenen Beschaffungen im Verhältnis aller getätigten Einkäufe während der Covid-19 Pandemie sehr klein war.

Ab April 2020 wurde für die Überprüfung der Lieferqualität das Warenprüfunternehmen Société Générale de Surveillance SA (SGS) sowohl bei der Warenübernahme in China wie auch in der Schweiz eingesetzt. Mangelhafte Lieferungen wurden somit frühzeitig erkannt und anschliessend zurückgewiesen oder gerügt. Zeitgleich wurde in Burgdorf und später in Oberdiessbach eine zentrale Anlieferstelle für sämtliches Pandemieschutzmaterial errichtet. Damit wurden die Rahmenbedingungen für umfassende und gründliche Qualitätskontrollen geschaffen. Parallel zu den Beschaffungen von Masken belasteten die Beschaffungen und Qualitätskontrollen von Beatmungsgeräten, Überwachungsmonitoren, Operationsmänteln, Ganzkörperschutzanzügen, Einweghandschuhen, Desinfektionsmittel und Testungsmaterial dieselben spezialisierten Personalressourcen.

Nach der initialen Beschaffungswelle verlagerten sich die Herausforderungen von der Beschaffung hin zur geordneten Einlagerung der Güter. Aufgrund der zeitgleichen Versorgung des subsidiären Armeeeinsatzes in der zweiten Covid-19-Welle, des vorsorglichen Rückrufs von Teilen der Hygienemasken, der SAP-Integration zur Optimierung der Beschaffungsabläufe und der umfangreichen Aufwände für die Covid19-Impfstofflogistik (Beschaffungen von Impfstoffen, Impfsets, Transport- und Lagerinstallationen sowie Infrastruktur- und Logistikbereitstellungen) konnten die spezialisierten Ressourcen zu wenig Wert auf die rückwirkenden zeitnahen Qualitätskontrollen legen, um mögliche Mängelrügen aus der ersten frühen Beschaffungsphase zeitgerecht platzieren zu können.

Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Schweiz über keine akkreditierte Stelle für die Prüfung der Qualität von medizinischen Schutzmasken verfügt. Aus diesem Grund wurde das Labor Spiez des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz in der ersten Phase der Pandemie (zwischen März und Juli 2020) vom Oberfeldarzt beziehungsweise von der Armeeapotheke mit einem vereinfachten Verfahren zur Prüfung von Schutzmasken
betraut. Die AApot liess die erste Prüfung am 16. April 2020 durchführen. Die Aufträge wurden jeweils von der Verwaltungseinheit Sanität der Gruppe Verteidigung an das Labor Spiez erteilt. Die Überprüfung der Masken durch das Labor Spiez hatte zum Ziel, offensichtliche Qualitätsmängel festzustellen. Dabei waren sich die Verantwortlichen bewusst, dass es unmöglich war, in wenigen Wochen ein akkreditiertes Prüfverfahren einzuführen. Das vom Labor entwickelte Ad-hoc-Verfahren musste auf den bereits im Labor verfügbaren instrumentellen Einrichtungen basieren. Um Falschmessungen möglichst ausschliessen beziehungsweise erkennen zu können, beschränkte sich das Labor Spiez auf Messmethoden, die die eigenen Experten auch für andere Prüfungen anwenden und entsprechend gut kennen. Das Labor Spiez informierte die AApot und auch die Öffentlichkeit transparent darüber, dass es sich bei den Prüfungen von FFP- oder Hygienemasken nicht um akkreditierte, sondern um behelfsmässige Prüfungen handelte.

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2.1.3

Neuunterstellung der Armeeapotheke (Ziff. 4.1.2 Bericht GPK-N)

Die GPK-N geht in ihrem Bericht auch auf die Neuunterstellung der AApot während der Pandemie ein. 2018 wurde die AApot von der Logistikbasis der Armee (LBA) in den Armeestab verschoben, am 18. Mai 2020 hingegen wurde sie wieder der LBA unterstellt. Bedenklich findet die GPK-N dabei, dass vorhandene Probleme der AApot, namentlich im Bereich Logistik, lange unentdeckt geblieben seien. Das Ausmass der Probleme sei erst in der Krise festgestellt worden.

Mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) war vorgesehen, ab 2023 die Führungsunterstützungsbasis (FUB) und die LBA inklusive der Sanität und der AApot in einem neuen Kommando Unterstützung zusammenzulegen. Bereits ab 2019 wurde deshalb eine umfangreiche Analyse der Bereiche Sanität und AApot durchgeführt. Mehrere Organisationsformen und Unterstellungsmöglichkeiten innerhalb des VBS wurden erarbeitet und ausgewertet. Im Mai 2020 entschied das VBS, die AApot wiederum der LBA zu unterstellen. Dieser Entscheid basierte auf den Ergebnissen der vorangegangenen Analysen sowie ersten Erkenntnissen aus der Covid-19-Pandemie.

Die AApot organisierte sich entlang der Prozesse der Gruppe Verteidigung neu und optimierte die Strukturen entsprechend. Im Rahmen der Gesamtplanung und mit dem Programm «ERP-Systeme V/ar» (ERPSYSVAR) wurde das bestehende SAP-System in dasjenige der Gruppe Verteidigung integriert, was zu einer verbesserten logistischen Leistungserbringung und Datenqualität führte. Verbunden mit der Integration der Prozesse, des SAP-Systems, der Optimierung der internen Abläufe und der Wiederunterstellung bei der LBA wurden die Robustheit und Resilienz der AApot gesteigert. Bei nächsten Krisen wird es einfacher sein, mittels Ressourcen der LBA Synergien zu nutzen und insbesondere Schwerpunkte zu setzen sowie temporär überlastete Bereiche der AApot rasch zu unterstützen. Eine in der ersten Phase der Krise erkannte Hauptschwäche konnte somit beseitigt werden.

Die AApot wird zudem regelmässig durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle bezüglich der ISO-Norm 13485:2016 überprüft. Letztmals hat diese Überprüfung mittels eines zweitägigen Rezertifizierungsaudits Ende Februar 2022 mit gutem Ergebnis stattgefunden. Auch die swissmedic überprüft die AApot regelmässig in der Leistungserbringung hinsichtlich der erteilten Betriebsbewilligungen. Somit ist sichergestellt,
dass die Geschäftstätigkeit der AApot von unabhängigen, externen Kontrollinstanzen kontinuierlich geprüft wird.

Eine VBS-interne Arbeitsgruppe erarbeitet zudem bis im Herbst 2021 eine «Vision Armeeapotheke». Die «Vision Armeeapotheke» wird als Grundlage in die Arbeiten für den Bericht in Erfüllung des Postulates Rieder vom 19. März 2021 (21.3448 «Zukunft der Armeeapotheke») einfliessen, das der Ständerat am 10. Juni 2021 angenommen hat. Der Zeitplan der strategischen Neuausrichtung der AApot ist abhängig von den Erkenntnissen aus der unter der Federführung der Bundeskanzlei laufenden Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie sowie den Arbeiten des EDI und des WBF zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung.

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2.2

Transparenz über die Beschaffungen (Ziff. 4.2 Bericht GPK-N)

Gemäss GPK-N habe das VBS es bis heute versäumt, genügende Transparenz über die Maskenbeschaffungen herzustellen und Fehler offen einzugestehen.

Der Bundesrat bedauert, dass die GPK-N die Informationsbeschaffung als schwierig empfand. Er hält diesbezüglich allerdings fest, dass das VBS seit Beginn der Covid19-Pandemie so transparent wie möglich kommunizierte. Dabei galt es aber auch, laufende Geschäfte nicht durch eine zu frühe Information zu gefährden. Insbesondere zu Beginn der Krise, aber auch später, konnten keine Einzelheiten der Beschaffungen und der finanziellen Bedingungen preisgegeben werden, um den damals äusserst volatilen Markt in dieser schwierigen Lage nicht zu beeinflussen und die Beschaffungen für das Schweizer Gesundheitswesen nicht zu gefährden. Trotzdem haben VBS und Armee verschiedentlich und kontinuierlich über die Beschaffungen informiert und standen dabei auch den parlamentarischen Kommissionen stets zur Verfügung.

Zum einen beantworten das VBS und auch die Armee seit Beginn der Pandemie zahlreiche Medienanfragen und Vorstösse im Zusammenhang mit den Beschaffungen medizinischer Güter. Es fanden auch Hintergrundgespräche mit Journalistinnen und Journalisten statt, in denen die zuständigen Fachpersonen sämtliche Fragen beantworteten und zu Kritikpunkten Stellung nahmen.

Zum anderen informierten VBS und Armee aktiv mit Medienmitteilungen und Medienkonferenzen.

Anfang Dezember 2020 wurde in einem ersten Bericht eine transparente und detaillierte Übersicht über die Beschaffungen zwischen Januar und Ende Juni 2020 publiziert7. An einer Medienkonferenz haben auch die zuständigen Fachpersonen Stellung genommen. Ein zweiter Bericht für die Beschaffungen von Juli 2020 bis Ende 2021 wurde im März 2022 publiziert. Auch in Zukunft wird weiter über die Beschaffungstätigkeiten informiert werden. Vorgesehen ist, jeweils jährlich über die Beschaffungen zu informieren. Zuhanden der Finanzdelegation wird zudem kontinuierlich mittels Quartalsberichten hinsichtlich der Kreditverwendung informiert.

Am 28. Dezember 2020 fand zudem im Bereich Impfstofflogistik ein Point de Presse am Standort der AApot zum Thema Impfstofflogistik statt.

Mitte Februar 2021 zeigte die Armee an einer Medienkonferenz und mit einer Medienmitteilung auf, unter welchen Umständen Masken beschafft werden mussten und
welche ersten Lehren die Armee gezogen hat. Dazu gehörten auch Fragen zu Herkunft und Testverfahren. Zudem wurden bereits früher regelmässig Herausforderungen aktiv kommuniziert, beispielsweise gab es Medienmitteilungen zu einem vorsorglichen Rückruf von Masken aus alten Beständen wegen Spuren von Pilzbefall, zur Entwarnung in der Frage der gesundheitlichen Risiken bei diesen vorsorglich zurückgerufenen Masken, zum Vergleich mit der Masken-Lieferantin Netztal AG oder zum Austausch von Masken durch die Firma Emix Trading AG.

7

Taskforce Beschaffungskoordination Corona VBS (2020): Beschaffungsbericht. Bern.

Kann abgerufen werden unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > 03.12.2020.

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Die Interne Revision VBS (IR VBS) prüfte die Beschaffung der Schutzmasken in der ersten Phase der Pandemie ebenfalls und sprach Empfehlungen aus. Die Departementsvorsteherin des VBS ordnete deren Umsetzung an8 . Im April 2021 wurden auch die Prüfergebenisse der Internen Revision VBS und die von der Vorsteherin des VBS erlassene Umsetzung der empfohlenen Massnahmen kommuniziert. Bei den eingesetzten Prüfexpertinnen und Prüfexperten der IR VBS handelt es sich um zertifizierte Wirtschafts- und Informatikprüferinnen und -prüfer mit langjähriger Berufserfahrung.

Sie wählten ein risikoorientiertes, stichprobenbasiertes Prüfvorgehen und zogen Ergebnisse aus anderen Prüfungen bei. Im Prüfbericht wurden die wesentlichen Erkenntnisse in einer aggregierten Form dargelegt. Die Nachvollziehbarkeit ist in einer umfassenden Prüfdokumentation sichergestellt. Die GPK-N hat bis heute darauf verzichtet, die Fachpersonen der IR VBS anzuhören.

3

Empfehlung der GPK-N

Empfehlung: Die GPK-N bittet den Bundesrat, zu prüfen, ob es zweckmässig und wirtschaftlich wäre, wenn die Schweiz über eine Stelle verfügen würde, welche für die Qualitätsprüfung von medizinischen Schutzmasken akkreditiert ist.

Der Bundesrat ist bereit, diese Empfehlung entgegenzunehmen. Er wird prüfen, ob eine solche Stelle zweckmässig und wirtschaftlich ist, und die GPK-N zu gegebener Zeit über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen orientieren.

4

Fazit und Ausblick

Der Bundesrat teilt die Würdigung der GPK-N, dass das VBS beziehungsweise die AApot den Auftrag des Bundesrats, genügend Schutzmaterial und -masken zu beschaffen, unter schwierigen Bedingungen, hohem Druck und mit grossem Einsatz erfüllt hat. Dass unter diesen Bedingungen auch Fehler passierten, ist verständlich.

Letztlich ist es auch dem grossen Einsatz der AApot zu verdanken, dass dem Gesundheitswesen genügend Schutzmasken zur Verfügung standen.

Der Bundesrat, das VBS, die Armee, aber auch die Kantone arbeiten die Erfahrungen aus der Krise auf und ziehen daraus ihre Lehren. Während der Coronakrise beauftragte der Bundesrat die Bundeskanzlei damit, das Krisenmanagement der Bundesverwaltung während der Covid-19-Pandemie auszuwerten. Ein erster Bericht zeigt auf, dass das Krisenmanagement in der Bundesverwaltung in der ersten Phase grundsätzlich gut funktionierte. Der Bericht enthält dennoch 11 Empfehlungen zur Verbesserung des Krisenmanagements. Die Erkenntnisse aus dem ersten Bericht sind teilweise bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzungsphase. Ein zweiter Bericht, der die zweite Phase der Covid-19 Pandemie beleuchtet, wird im Sommer 2022 vorliegen.

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vgl. Beschaffung von Schutzmasken: Chefin VBS ordnet Massnahmen an. Bern.

Kann abgerufen werden unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > 22.04.21.

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Im Zuge der bundesweiten Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie werden die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten in der Bundesverwaltung und auch von Bund und Kantonen thematisiert. Stellvertretend sollen der Bericht «Versorgungsengpässe mit Humanarzneimitteln in der Schweiz: Situationsanalyse und zu prüfende Verbesserungsmassnahmen», die Analysen der «Überprüfung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Krisenstäbe», der «Verbesserung der Versorgung mit medizinischen Gütern und Produkten», der «Verbesserung der Versorgung mit kritischen Gütern in einer nationalen oder internationalen Krise» oder die Revision des Epidemiengesetzes, des Endemieplans und die Überarbeitung des InfluenzaPandemieplans aufgeführt werden. Im Rahmen der Erkenntnisse und Entscheide aus diesen umfangreichen und breit abgestützten Arbeiten wird die Rolle der AApot besser definiert und somit die zielgerichtete Ausrichtung dieser Einsatzorganisation hinsichtlich nächster Krisen weiter vorangetrieben werden können. In Erfüllung des Postulats 21.3348 Rieder «Zukunft der Armeeapotheke» wird der Bundesrat in einem Bericht die Rolle und insbesondere Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der AApot darlegen.

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