BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verfügung der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 6 vom 20. Juli 2022 in Sachen BLS Netz AG, Genfergasse 11, 3001 Bern Enteignerin gegen 1. Grundeigentümer:innen der Liegenschaft Köniz Gbbl. Nr. 2005 sowie 2. (...)

(...)

13. (...)

Enteignete betreffend Enteignungsverfahren Köniz-Gbbl. Nr. 2005 (K06-0002/2019) Der Vizepräsident der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 6 verfügt 1.

Die E-Mail der Enteignerin vom 8. Juli 2022 inkl. Beilagen geht an die Enteigneten. Die Eingabe des Enteigneten Nr. 6 geht an die Enteignerin.

2.

Das Protokoll des Augenscheins und der Schätzungsverhandlung vom 30. Juni 2022 gehen zur Kenntnis an die Parteien.

3.

Das Beweisverfahren wird geschlossen.

4.

Die Parteien erhalten Gelegenheit, bis am 8. September 2022 die Schlussbemerkungen einzureichen und sich zum Ergebnis des Verfahrens zu äussern.

5.

Diese Verfügung wird aufgrund der Vielzahl an Grundeigentümern (90 an der Zahl) gestützt auf Art. 36 lit. c VwVG im Bundesblatt und im Anzeiger Region Bern amtlich publiziert. Sie wird zudem der Enteignerin und den Enteigneten 2 bis 13 eingeschrieben eröffnet.

25. Juli 2022

Eidgenössische Schätzungskommission, Kreis 6 Der Vizepräsident: Mathias L. Zürcher, Rechtsanwalt

2022-2259

BBl 2022 1799

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