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Richtplan des Kantons St. Gallen: Genehmigung der Anpassung 21 durch den Bund Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 15. August 2022 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 6. Juli 2022 werden die Anpassung 21 des Richtplan des Kantons St. Gallen mit den Aufträgen gemäss den Ziffern 2 und 3 genehmigt.

2.

Der Kanton St. Gallen wird eingeladen, bei der Weiterentwicklung des Kapitels «S 11 Siedlungsgebiet» die Ziele des Landschaftskonzepts Schweiz zu den Themen «Siedlung» beziehungsweise «Siedlungsrand» und «Verdichtung», insbesondere das Qualitätsziel 9 und das Ziel 7.B des Kapitels 4.7 «Raumplanung», zu berücksichtigen.

3.

Der Kanton St. Gallen wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung: a) bei der Erweiterung des Siedlungsgebiets für sonstige Nutzungen in der Stadt Gossau in der Grundwasserschutzzone S2 jede Gefährdung der Trinkwassernutzung auszuschliessen; b) bei der Nutzungsänderung des Siedlungsgebiets für die Gebiete «Waldacker-Lerchenfeld» und «Notkersegg ­ Auf Wiesen» in der Stadt St. Gallen das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung zu berücksichtigen; c) beim Abbaustandort Nr. 2101 «Erweiterung Untertagabbau Schollberg» die mögliche Beeinträchtigung des Wildtierkorridors SG-06 GR-45 «Balzers» durch den vom Vorhaben erzeugten Betrieb, inklusive Verkehr, vertieft abzuklären und ggf. geeignete Massnahmen zu treffen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung und Geoinformationen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen, Tel. 058 229 31 47.

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60.

7. September 2022

2022-2752

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2022 2088

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