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Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM): Leistungszuteilungen im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereich Leberresektion bei Erwachsenen: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Mitteilung des HSM-Beschlussorgans Mit Beschluss vom 31. Januar 2019 (BBl 2019 1488) hat das HSM-Beschlussorgan die Spitalliste im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereich Leberresektion bei Erwachsenen festgesetzt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die nicht berücksichtigten Leistungserbringer eine separate individuelle anfechtbare Verfügung erhalten. Die Bewerbung der Kantonsspital Baden AG für einen Leistungsauftrag für Leberresektion bei Erwachsenen wurde nicht berücksichtigt, was ihr per Verfügung vom 23. April 2019 eröffnet und begründet wurde.

Gegen die Verfügung erhob die Kantonsspital Baden AG beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Urteil vom 7. Juni 2022 abgewiesen und das HSM-Beschlussorgan eingeladen, Ziffer 2 des Dispositivs im Bundesblatt zu veröffentlichen: «2. Die Beschwerdeführerin darf in sechs Monaten ab Eröffnung dieses Urteils Eingriffe im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie ­ Leberresektion bei Erwachsenen nicht mehr zulasten der OKP abrechnen.»

24. Juni 2022

Für das HSM-Beschlussorgan Der Präsident: Mauro Poggia

2022-1909

BBl 2022 1542

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