BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für die Finanzierung von Vorhaben zur Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur Derzeit werden in der Schweiz fünf Autoverlade betrieben. Diese wurden einer volkswirtschaftlichen Beurteilung unterzogen und ihr künftiger Finanzierungsbedarf wurde beurteilt. In den nächsten Jahren stehen grössere Erneuerungsinvestitionen an und es ist zu entscheiden, aus welchen Quellen diese gedeckt werden sollen. Seit 1985 werden die Autoverlade mit zweckgebundenen Strassenmitteln gefördert. Neben den jährlichen Abgeltungen haben die Eidgenössischen Räte mit dem Voranschlag 2019 einen ab 2019 laufenden Verpflichtungskredit von 60 Millionen für Investitionen bewilligt. Die Finanzierung der heute bestehenden fünf Autoverlade (Lötschberg, Vereina, Furka, Oberalp, Simplon) bedarf einer teilweisen Neuordnung. Für anstehende Infrastrukturinvestitionen ist ein Zusatzkredit zum laufenden Verpflichtungskredit Investitionsbeiträge Autoverlad erforderlich.
Datum der Eröffnung: 3. Juni 2022 Vernehmlassungsfrist: 30. September 2022 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/39/cons_1
13. Juni 2022
2022-1749
Bundeskanzlei
BBl 2022 1364
BBl 2022 1364
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