BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Finanzdepartement Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und Änderung der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer Die Geheimhaltungsbestimmung des Mehrwertsteuergesetzes soll angepasst werden, damit die ESTV dem Bundesamt für Statistik und den Handelsregisterbehörden Einzelunternehmen automatisiert melden darf, die bei der Mehrwertsteuer mindestens 100 000 Franken Umsatz deklarieren, aber nicht im Handelsregister eingetragen sind.
Datum der Eröffnung: 29. Juni 2022 Vernehmlassungsfrist: 20. Oktober 2022 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/111/cons_1
7. Juli 2022
2022-2079
Bundeskanzlei
BBl 2022 1677
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