BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und Änderung der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer Die Geheimhaltungsbestimmung des Mehrwertsteuergesetzes soll angepasst werden, damit die ESTV dem Bundesamt für Statistik und den Handelsregisterbehörden Einzelunternehmen automatisiert melden darf, die bei der Mehrwertsteuer mindestens 100 000 Franken Umsatz deklarieren, aber nicht im Handelsregister eingetragen sind.

Datum der Eröffnung: 29. Juni 2022 Vernehmlassungsfrist: 20. Oktober 2022 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/111/cons_1

7. Juli 2022

2022-2079

Bundeskanzlei

BBl 2022 1677

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