877

#ST#

Bekanntmachungen von

Separierten und andern Yenaltungssteldes äes Blies.

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom 24. bis 30. März 4889.

Bei Zürich sind immer auch die Fälle der nenn Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von Plainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen.)

Pocken. -- Masern. Zürich l, Basel 3, Lausanne l, Chaux-de-Fonds l, Herisau l, Schaff hausen 2.

Scharlach. Zürich l, Chaux-de-Fonds 1.

Diphteritis und Croup. Basel l, Bern 3, Lausanne 2, Biel l Locle 1.

Keuchhusten. Zürich l, Basel 1.

" Rothlauf. -- Typhus. -- Infektiöse Kindbettkrankheiten. Bern l, Schaff hausen, 1.

Eidg. statistisches BUreau.

878

lEinnaliinexi der

Zollverwaltung in den Jahren 1888 und 1889.



1889.

1888.

Monate.

Fr.

Januar Februar März .

April .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Mai . .

Juni . .

Juli . .

August .

September 1 Oktober .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

, .

.

November . .

Dezember . .

1889.

Mehreinnahm«.

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

Fr.

1,753,332. 81 1,808,288. 17 1,848,978. 09 1,887,616. 15 2,361,634.71 2,264,561. 28 2,404,206. 19 1,811,065. 52 1,988,924. 09 1,953,400.01 2,049,929. 39 2,209,532. 35 2,581,091. 37 2,356,191. 13 2,608,935. 59

Total 25,927,221. 25 -- auf Ende März 5,963,945. 61 5,960,465. 60

54,955. 36 38,638.06

-- --

--

97,073. 43

-- --

3,480. 01

--

Tarifentscheide dos

Zolldepartements im Monat März 1889.

Tarif- Zollansatz.

Hummer. Fr. Ct.

30.

--. 60 In der Erläuterung ,,Schwerspath, geschlemmt iß Teigforma ist nach dem Worte ,,Schwerspath14 einzusehalten ,,(Baryt, schwefelsaurer)".

59.'

1. -- Zu streichen : ,,Korksteine11 (s. Nr. 60).

60.

5. -- Korksteine, Korksteinschalen etc. aus zerkleinertem Kork, Thon und Kalk hergestellt.

879 Tarif- Zollansatz, miinmer. Fr. Ct.

105.

107_

--

Unter die Erläuterung ad 105 ,,Blechtafeln gelocht, gebogen etc.a fällt alles Eisenblech, welches gelocht u n d gebogen ist, ohne Unterschied, ob über oder unter 3 mm. dick; bloß gelochtes und n i c h t gebogenes Blech jeder Dicke ist dagegen nach Nr. 107 zu behandeln.

188.

7. -- Kokosnußbutter (Kokosnußfett").

19-t.

50. -- Anstatt der Erläuterung ,,Frucht- und Beerensäfte . . . . etc."1 ist zu setzen ,,Beerensäfte mit Zucker oder Alkohol, mit Ausnahme derjenigen, die unter Nr. 256 hienach aufgeführt sind.11 Zu streichen ,,Fruchtschalen, candirte*.

194 a. 40. -- Früchte mit Zuckerzusatz (Marmeladen, Corifituren, etc.); Fruchtschalen, candirte.

259.

1. -- ,,Kokosrmßfett in Büchsen oder Kübeln" ist zu streichen.

272.

-- Die Erläuterung zu Tarif Nr. 274 ,,Pappendeckel, 274.

zu Schachteln zugeschnitten" bezieht sich auf Pappendeckel, der so zugeschnitten beziehungsweise zugeformt ist, daß seine 'Beschaffenheit als zu Schachteln zugeschnitten außer Zweifel steht, also z. B. wenn derselbe die Form von Tafeln mit quadratisch ausgeschnittenen Ecken hat. Ist derselbe aber bloß auf den 4 Seiten beschnitten, also nicht zu einem bestimmten Zweck zugeschnitten, so hat die Verzollung je nach Beschaffenheit nach Tarif Nr. '272 oder 273 zu Fr. 3 oder Fr. 4 per q. stattzufinden.

Die Größe der Tafeln fällt außer Betracht.

286.

35. -- Kranzschleifen aus Baumwollgewebe, ohne Nähode.r Stickarbeit.

287.

50. -- Umschlagtücher, Baschliks etc., aus baumwollenem Bobbinetspitzeugewelie, ohne Näharbeit.

105.

4. --

275.

16. --

Gültig vom 1. Mai 1889 ;m: Zu streichen: ,,Gavnhiilsen und -Spuhlen (Bobinen) aller Art für Spinnereien".

Zum Tarifentseheide in der Februarpublikation betr.

papierene Spindelhülsen ist beizufügen : ,,andere als von Papier zahlen nach Material und Beschaffenheit".

880

Bekanntmachung.

Nachdem die Bundesversammlung den am 23. Januar d. .1.

abgeschlossenen neuen Handelsvertrag mit Italien ratifizirt hat, werden, unter Vorbehalt des vorherigen Austausches der beidseitigen Ratifikationen, auf 15. April nächsthin nachstehende Aenderungen des schweizerischen Zolltarifs in Wirksamkeit treten.

TarifNummer.

aus 9 aus 9

176« . 177« j !

191 200 aus 201 201 a 204 | aus 209 216»'» » aus 218 aus 256

Bezeichnung der Waare.

Süßholzsaft Ricinusöl, farbloses, gereinigtes .

Marmor in Platten oder gesägt: ,, nicht geschliffen, nicht polirt ,, geschliffen oder polirt .

Eier Geflügel, lebendes .

.

.

.

,, getödtetes .

.

.

.

Wurstwaaren (charcuterie) Tafeltrauben, frisch .

.

.

.

Orangen und Citronen Reis in gt-schältea Körnern Teigwaaren .

.

.

.

.

Wermuth in Fässern, Flaschen oder Krügen .

.

.

.

.

.

Zolla nsatz alt.

neu. |

.Fr.

Fr. ' per q. per q.

10.-- ij 10.-- ij_ 1.50 --.75 3. -- 1.50 2 1.-- 6. -- 4.

12-.- g 20.-- 12!-!

4 . -- 2.60 3. -- 2. -- 2.50 1.50 15.-- 8. 16.--

8. --

Anmerkung. Für Wermuth mit über 18° Alkoholgehalt ist überdies die Monopolgebühr zu entrichten. (S. NB. zu Nr.

254/256 des Zolltarifs.)

1

aus 258 Olivenöl iu Flaschen oder Blechgefässen .

.

.

.

.

. 12.-- 10.aus 316 Gezwirnte Seide und Floretseide, roh 7_ 6.-- aus 357 Strohhüte, nicht ausgerüstet (ungarnirt) 50.-- Pferde- und Büffelhaare, gereinigt, zu386 bereitet .

.

.

.

.

. 7.-- 5 --

GO! --

881

Außerdem hat durch diesen Handelsvertrag die Bindung einer Anzahl von Tarifpositionen theils zu den gegenwärtig in Kraft bestehenden Ansätzen des Generaltarifs, theils zu den Konventionalansätzen mit andern Vertragsstaaten stattgefunden.

Den Besitzern der Tarifausgabe von 1888 (deutsch und französisch) wird auf Verlangen eine gedruckte Zusammenstellung sämmtlicher Tarifpositionen, welche durch den Vertrag mit Italien berührt werden und die dementsprechend abgeändert worden sind, durch die Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf gratis verabfolgt. Durch Zerschneiden dieses Imprimates in die entsprechenden Streifen erhält man Tekturen zum Einkleben in oben erwähnte Tarifausgabe.

In den T a r i f e r l ä u t e r u n g e n sind folgende Aenderuugen vorzumerken : Bei TarifNummer 9 zu s t r e i c h e n : " Ricinusöl farbloses, gereinigtes" (figurili nun als selbstständige Position Nr. 9 c); ebenso: ,,Süßholzsaft parfümirt, z. B. mit Anis, Pfeffermünz etc., oder nicht parfümirt." Diese letztere Erläuterung hat unter 96 (neu) zu figuriren; 209 zu s t r e i c h e n : ,,Citronen (Limonen)", ,,Orangen (Apfelsinen, Mandarinen, Pomeranzen)"; Citronen und Orangen bilden nun eine selbstständige Position Nr. 209 a.

209 a (neu) als Erläuterung vorzumerken: ,,Limonen, Apfelsinen, Mandarinen, Pomeranzen."

316 zu s t r e i c h e n : ,,Floretseide fSchappe) gesponnene: gezwirnt; Rohseide gezwirnte" (figurirt nunmehr als selbstständige Position).

B e r n , den 5. April 1889.

Schweiz. Zolldepartement.

882

Bekanntmachung.

Infolge des neuen schweizerisch-italienischen Handelsvertrages treten mit lò. April nächsthin au folgenden Waarenartikeln, für welche gemäß Bundesrathsbeschluß vom 20. April 1888 die Abfertigung mit z w ö l f m o n a t l i c h e m G e l e i t s c h e i n verlangt werden kann, Zollermäßigungen ein: TarifNummer.

aus 216 aus aus

209 bis1 258 316

Zollansatz alt.

neu.

Fr.

Orangen und Citronen .

.

. 3 . -- Reis in geschälten Körnern .

2. 50 Olivenöl in Flaschen oder Blechgefässen 12. -- Gezwirnte Seide und Floretseide, roh (Stat.-Nr. 316 und 316 a) .

.

7. --

Fr.

2. -- 1. 50 10. --

6. --

Die Inhaber von zwölfmonatlichen Geleitscheinen für diese Artikel haben für diejenigen Quantitäten, welche erst vom 15. April au zum Verbleiben in der Schweiz bestimmt werden, Anspruch auf den ermäßigten Zoll, unter der Bedingung, daß die betreffenden Geleitscheine bis zum 14. April in Begleit eines notarialisch oder behördlich beglaubigten Bücherauszuges über die bis zu diesem Tage im Inlande verkauften Partien der im Geleitschein verzeichneten Waaren (Anzahl Kisten, Säcke etc., Zeichen, Nummer, Bruttogewicht) der Eintrittszollstätte vorgewiesen werden.

Gestützt auf diesen Ausweis hat die Zollstätte alsdann neue Geleitscheine mit Berechnung des ermäßigten Zolles für den noch nicht verkauften Theil der Waare auszustellen, mit Endefrist wie im alten Geleitschein. Für die bis zum 14. April im Inlande abgesetzten Waarenquantitäte dagegen wird der Zoll nach den alten Ansätzen bezogen werden.

Wer es unterläßt, vorstehend bedungenen Ausweis vorzulegen, hat für das bis zum Ablauf der Gültigkeitsfrist eines Geleitscheine» nicht ausgeführte Waarenquantum den Zoll nach den alten Ansätzen zu entrichten.

Für Citronen und Orangen, sowie für Olivenöl in Flaschen oder Blechgefässen kann übrigens die Zollermäßigung nur danu zur Anwendung gelangen, wenn im Geleitschein diese Waarenbezeichnung ausdrücklich enthalten ist, nicht aber, wenn die allgemeine Bezeichnung ,,Südfrüchte andere" (Wortlaut der Tarif- und Stat.-

883 Nummer 209) bezw. "Oel (Speiseöl) in Flaschen oder Blechgefässen" {Wortlaut der Tarif- und Stat.-Nummer 258) auf dem Geleitschein figurirt.

B e r n , den 5. April 1889.

Schweiz. Zolldepartement.

Bulletin Nr. 6 über die.

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Schweiz vom 16. bis 31. März 1889.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe; W = Weiden; P = Pferde; B = Rindvieh; Schw = Schweine Z = Ziegen; Schf = Schafe ; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Rauschbrand.

Bern. Bez. Obersimmentha!, Boltigen, l R umgestanden.

Schwyz. Bez. Einsiedeln, Einsiedeln, l R umgestanden.

Gesammttotal 2 Fälle.

Milzbrand.

Zürich. Bez. Hinweil, Bubikon, l R umgestanden, 2 R, l Z abgesperrt; Bez. Winterthur, Neftenbach, l R umgestanden, 6 R, l Z abgesperrt -- Total 2 R umgestanden.

Bern. Bez. Delsberg, Vicques, l R; Bez Münster, Court, l R ; Bez. Freibergen, les Enfers, l R ; Bez. Interlaken, Aarmühle, l R -- Total 4 R umgestanden.

Luzern. Bez. Willisau, Willisauland, l R umgestanden, 4 R, l Z abgesperrt.

884 Freiburg. Bez. Sense, Bösinqen, l R umgestalten, 29 K abgesperrt.

Solothurn. Bez. Thierstein, Erschwyl, l R umirestandeu.

St. Galleii. Bez. Sargans, Wallenstadt, l R mngestandeu, 3 R abgesperrt.

Thurgau. Bez. Münchweilen, Wißen, l R umgesfcmden, 2 R abgesperrt.

Gesammttotal 11 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Zürich, Bez. Zürich, Auasersihl, 3 St (13 R*),, wovon (5 E*) geschlachtet; in einem Falle Eluselileppung wahrscheinlich durch Personenverkehr, in den aiidei-u zwei Fällen (Stalluiigeu von Metzgern) Infektion unbekannt, Enge, 1 St (4 R*), Ilirxlanden, 1 8t (4 K*), in heidi'n Fällen Ursprung unermittelt,, Verbreituiigsgef'nhv gering, Riesbach, 2 St (6 K*), ursprüngliche Herkunft unbekannt, Wiedikon, 3 St (14 R*), in einem iStall Verschleppung von dem itn Bulletin Nr. 5 gemeldeten Fall, in den zwei weitem Fällen Eiuscthleppung durch junge Ilandi'lssclnveine; Bez. Affoltern. Affoltern a. A., l St (7 R*), Ursprung unermittelt: Bez. Usier, unter, l St (5 R*), Infektion auf ein von Rappevswil bezogenes und in Uster geschlachtetes Schwein zurückzuführen. Bezüglich der irn Bulletin Nr. 5 v erzeigten Fälle in Hiry.el ist nachzutragen, düß die Binschleppung dahin durch ein ausländisches, in Kappemvil (Kt. St. Gallen) gekauftes Schwein und die Verbreitung durch Züchten etc. erfolgte. Der Wochenvidimarkt in Unterstniß-Züric.li ist eingestellt. --" Total 12 St (53 R*), wovon (5 R*) abgesehlachtet.

Bern. Bez. Bern, Ben», 3 St (45 R*); i» einem Stalle, in welchem Schlachtvieh stand, bereits wieder erloschen, Balligen, \ St (2tS R*); He/.. Aarwangen, Thumtetten, l St (3 R*); Bez.

Oberhasle, Innerthirclien, 4 St (? '"")a) ; Eiuschleppung ursprünglich durch einen Transport Ochsen ungarischer Herkunft; die weiteren Ausbriiclie hissen sieh wahrscheinlich alle auf diese Ansteckuugsquelle zurückführen. -- Total 9 St (76 R*). *) Schwyz. Box. March, Altendorf, 2 St (11 R*, 2 V, 2 Schw*), Galgenen, l St (5 K*, 2 tìc.hw*), Vorde.rthal, « St (31 R*, 2 Schw*, 5 Z*, 11 Schf*), Schübulbuch, l öt (10 K*). Verbreitung durch Personenverkehr. -- Total 7 St (57 R ', 6 Schw*, 7 Z*, 11 Schf*).

Glarus. Bez. Hinterland, Diesbach, l St (6 R*), Adlenbach, l St ((> R*, 2 Schw*, l Z*3, Luchsaugen, 3 Öt (19 R*, 7 Schw*): 1

) (jenaue Anzahl der verseuchten Thiere noch nicht ermittelt.

88»

Bez. Mittelland, Glarus, 3 St (7 R*, 2 Schw*); Bez. Unterland, Niederurnen, l St (2 R*, 2 Sehw*, 2 Z*). -- Total 9 St (40 R*, 13 Schw*, 3 Z*).

Zug. Baar, l St, 47 R; Verlauf ziemlich gutartig -- in Heilung begriffen.

Appenzell A. Rh. Bez. Vorderland, Reute, l St, (5 R*), Walzenhausen, \ St (5 R*), Lntzenberg, 2 St (6 R*), Wolfhalden, l St (24 R*), Heiden, 4 St, 14 R, 8 Z (2 R*, 8 /,*), Grub, l St (6 R*), Waid, 5 St (29 R», 17 Schw*)- Bez. Mittelland, Trogren, 3 St, 21 R (14 R*), Speicher, 4 St, 28 R, 3 Z (12 R*, 3 Z*), Teufen, 3 St (29 R*, 8 Schw*), Bühler, 3 St, 15 R (.14 R*), Gais, 3 St (14 R*, 2 Z*, l Schw*); Bez. Hinterland, Stein, l St (11 R*), Ilundwil, 4 St (27 R*, l Z*), Schwellbrunn, l St (9 R*); von Stall zu Stall fortschreitende Ansteckung, zu welcher die im Bulletin Nr. 5 riotirten Fälle Anlaß gegeben habeu. -- Charakter gutartig. -- Total 43 St, 243 R, 14 Z, '26 Schw (207 R*, 14 Z*, 26 Schw*).

Appenzell I. Bh. Appenzell, 3 St (41 R*, 22 Schw*); Einsohleppung von Altstädten (St. Gallen) her.

St. Gallen. Bez. St. Gallen, St. Gallen, 2 St (4 R*), wovon (2 R*) abgetlmn; Bez. Tablât, Tablât, 3 St (32 R*), Wittenbach.

1 St (9 R*); Bez. Rorschach, Rorschach, 3 St (36 R*, 5 Seht1*', 2 Sehw*), wovon (l R*) abgcthan, Goldach, l St (9 R*), Steinach, 4 St (27 R*), Berg, 2 St (17 R*), Tübach, \ St (4 R*); Bez.

Unter-Rheinthal, IViaZ, 4 St (17 R*), ttheineck, \ St (6 R*), St. Margrethen, 3 St (5 R*, l Z*), Berneck, 4 St (10 R*); Bez.

Ober-Rheinthal, Altstädten, 11 St (58 R*, 2 Z*), Obernet, 2 St (4 R*, 2 Z*, 2 Schw'-), Rebstein, 9 St (23 R*, 6 Z*) ; Be/,. Werdenberg, jBwcfcs, 5 St (41 R*, l Schf*, l Z*), Sennwald, 4 St (l7 R*, 5 Z'*), Sevelcn, l St (14 R*); Bez. See, Rapperswyl, 3 St (24 R*,

1 Z*), wovon (l R*) abgethan; Bez. Obertoggenburg, Wildhaus, 2 St (14 R*, l Schw*, 3 Z*, 6 Schf*), Alt-St. Johann, 4 St (12 R*, 2 Z*, 9 Schw*); Bez. WH, Niederhelfenswil, 3 St (3(i R*), O&ß»-bwj-en, l St (12 R*); Bez. Goßau, Waldkirch, 2 St (14 R*i, Gaiserwald, 4 St (21 R*), Andwil, 2 St (32 R*), Straubenzell, 2 St (18 R*). Ausbreitung infolge Berührung mit dem auf den Märkten in 8t. Margrethen, Altstädten und St. Gallen aufgetriebenen österreichischen Vieh (5., 7. und 9. März). Theilweiso ne.uo Au' steckung durch Vieh aus Graubünden und Verschleppung durch Personen (Metzger etc.l -- Total 84 St (516 R*, 14 Schw*, 23 Z*, :12 Schf), wovon (4 R*) abgethan.

Gniubünden. Bez. Plessur, Chur, 3 St (18 K*, 4 Seim*).

886

Thurgau. Bex. Frauenfeld, Frauenfeld, 2 St (4 R*), Horgenbach, 1. St C4 K*), Matzingen, l St (.4 R*), Aawangen, l St (2 R*) ; Bez. Arbon, Roggweil, 3 St (.16 R*), Romanshorn, 2 St (14 R*), Frasnacht, \ St (4 R*), Ober-Sommeri, l St ('2 R*); Bez. Bischofszell, Bießenhofen, l St (3 R*), Hohentannen, 2 St (14 R«), Schweizersholz, 3 St (19 R*), Engishofen, l St (4 R*), Bez. Kreuzungen, Oberiwf'm, l St (7 R*); Bez. MUnchweilen, Tobel, 3 St (,16 R*), Belt.wi.esen, l St (2 R'"), St. Margrethi'.n, 1 St (3 R") ; Bez. Weinfelden, Weinfelden, l St, (3 R*), Dottnacht, 2 St (11 R*), Rothc.nhaxsen, l St (4 R*), Bürgten, l St (5 R*), Mauren, l St (7 R*). Einschleppuug: Nach dem Bezirk Frauetifcld durch eine auf dein Markte in Weiufelden gekaufte, iiiit anderem Vieh im uämliehen Eisenbahnwagen transportirto Kuh ; nach dem Bezirke Arbori durch Ankauf von Vieh in Oesterreich und St Margretheii ; nuch dem Bezirke Bisrhofszell durch Schlachtvieh und Zuditstierc aus dem Ranton St. Gallen: nach dem Bezirke Kreuzungen durch einen Transport Kühe von Uster, Kanton Zürich ; nach dem Bezirke Mituchweilen vom Markte in Weinfelden ; imch dem Bezirke Weiufelden durch Handelsvieh vom Markte in Altstädten, Kanton tìt. Gallen. Sämmtliche Viehmärkte im Kauton Thurgau sind bis auf Weiteres eingestellt. -- Total 31 St (148 R*).

Gesammttotal 202 St, 1394 Stück Vieh, wovon 9 Stück abgethan, Vermehrung seit 15. März 121 St, 808 Stück Vieh.

Rotz und Hautwurm.

St. Gallen. Box. Rorschach, Hör schacherb erg, 2 P abgethau uud rotzkrauk befunden, (4 P*) der Anste<;kuDg verdächtig. Ursprung noch nicht aufgeklärt.

Gesammttotal 2 Fälle, 4 Verdachtsfälle.

Rothlauf der Schweine.

Lnzeru. Bez. Sursee, Ruswil, 3 Schw umgestanden, 2 Schw abgesperrt.

Waadt. Bez. Cossonay, Cuarnens, 5 Schw umgestandcu, 8 Schw abgesperrt, Cossonay, l Schw umgestanden, 33 Schw verdächtig; Bez. IViorges, Lonay, l Schw umgestaudeü, St. Prex, Ï Schw umgestandeii ; IJex. Orbe, Arnex, 2 Schw umgestaudeü; Bez. Pays d'Enhaut, Chdteau-d' Oex, l St-hw umgestauden; UM.

Yverdon, Yverdon, l Schw umgestanden, l Schw abgesperrt. -- Total 12 Schw umgestanden, 42 Schw. abgesperrt.

Gesammttotal 15 Fälle, 44 Verdachtsfälle.

887

Baude.

Waadt. Bez. Cossonay, Parnpigny, 3 Schf verseucht.

Gesammttotal 3 Fälle.

Bezüglich der vorgenannten Krankheiten gelangen die durch Gesetz und Verordnung betreffs Verhinderung der Ausbreitung von Seuchen vorgeschriebenen Maßregeln allseitig zur Anwendung.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Zürich. Eine Büße von Fr. 20 (Tauschhandel mit Pferden ohne Auswechslung der Gesundheitsscheine) ; eine Buße von Fr. 25 (Hausirbandel); eine Buße von Fr. 20 (Mangel von Fleischschauzeugnissen).

Bern. Drei Bußen von je Fr. 10 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine) ; eine Buße von Fr. 15 (Hausirhandel mit Schweinen).

Luzern. Sechs Büßet) von Fr. 10 und Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Freiburg. Vier Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 10 (Verletzung des Art. 57 der eidgenössischen Vollziehungsverordnung).

Schaffhausen. Zwei Bußen von je Fr. 5 (Nichtabgabe deiGesù ndheitsscheine) und zwei solche von je Fr. 10 (Viehhandel ohne Patent); eine Buße von Fr. 10 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung).

St. Gallen. Zwei Bußen von je Fr. 20 und Kosten (Umgehung der greuzthierärztlichen Untersuchung).

Graubänden. Zwei Bußen von je Fr. 5 (Benutzung abgelaufener Gesundhheitsscheine).

Waadt. Vier Bußen von je Fr. 5 (Ausstellung unregelmäßiger Gesundheitsscheine seitens Viehinspektoren); eine Buße von Fr. 10 und vier Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); je eine Buße von Fr. 20 und Fr. 5 (vorschriftswidrige Abschlachtung von Pferden); eine Buße von Fr. 40 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung).

Wallis. Eine Buße von Fr. 30 (Einfuhr eines Pferdes ohne Gesundheitsschein).

Bnndesblatt. 41. Jahrg. Bd. I.

59

888 Neuenburg. Eine Buße von Fr. 10 (Verletzung des Art. 20 der eidgenössischen VolhAehungsverordnung).

Rückweisungen.

Der bei der Einfuhrstation St. Margrethen stationirte Grenxthierarzt hat sich zu folgenden Rückweisungen veranlaßt gesehen: 1) Am 19. März bei der Station-Straße bezüglich einer Fleischsendung von 4 in Bregenz geschlachteten Ochsen, infolge Mangel eines Zeugnisses betreffend die Abstammung des Fleisches von seuchenfreion Thieren; 2) am 24. März bei der Station Bahnhof bezüglich eines Transportes von 14 Stück Ochsen aus Kärnten , dem Händler Schachuer angehörend, wegen Vorweisung reglementswidriger Gesundheitspässe ; 3) am 25. März bei der Station Bahnhof bezüglich eines Trausportes vou 2 Kühen aus der Provinz Salzburg, dem Händler Tomasett angehörend, wegen Konstatirung der Maul- und Klauenseuche auf einem der beiden Thiere. Die Seuche war im Stadium der Blasenbildung; die Thiere waren von Gesundheitsscheinen, datirt Innsbruck 23. März, begleitet ; ein am 24. März in Feldkirch ausgestelltes tierärztliches Visum bestätigte die Unverdächtigkeit des Transportes.

_A^xx s l a 11 cl.

Frankreich. Februar : Milzbrand, Departement Jura, 2 Ställe, Rauschbrand, Departement Doubs, 3 Ställe; Rotz und Hautwurm, Departement Doubs, l Stall, Departement Hoch-SavoyenT 3 Ställe; Wuth, Departemente Jura und Hoeh-Savoyen, je ein Fall, Departement Ain, 10 Fälle; im Ganzen kamen im Februar in Frankreich in 85 Gemeinden 118 Wuthfälle vor.

Baden. 1.--15. Mära: Milzbrand, 5 Fälle.

"Württemberg. Februar : Milzbrand, 20 Fälle ; Rauchbrand, 2 Fälle ; Rotz, 4 Fälle, Ende des Monats l P der Seuche und 36 P der Ansteckung verdächtig; Maul- und Klauenseuche, 17 neue Fälle, Ende des Monats 16 Thiere verseucht und verdächtig ; Räude, 1929 Schafe verseucht und verdächtig.

889

Bayern. März: Maul- und Klauenseuche herrscht in zwei Gemeinden des Bezirkes Kaufbeuren und in 3 Gemeinden des Bezirkes Lindau; nach letzterem erfolgte die Einschleppung durch einen aus München eingeführten Schweinetransport.

Oesterreieh-Ungarn wird am 31. März als von der Rinderpest frei erklärt; Maul-und Klauenseuche hat neuerdings an Ausdehnung in sehr bedeutendem Maße zugenommen, sie herrschte am 31. März in Galizien in 41, in Mähren in 136, in Böhmen in 173, in Niederösterreich in 142, in Schlesien in 14, in Oberösterreich in 24, in der Bukowia in 3 und iu Steiermark in 37 Ortschaften; Lungenseuche, in Galizien in 4, in Mähren in 15, in Böhmen in 38, in Niederösterreich in 12, in Schlesien in 5 Ortschaften und in Steiermark in einer Ortschaft; Ungarn verzeichnet am 26. März Lungenseuche in 18, Maul- und Klauenseuche in 13, Milzbrand in 26, Rotz in 9 und Wuth in 11 Gemeinden. Tyrol und Vorarlberg. 31. März: Von Maul- und Klauenseuche sind infizirt die Ortschaften Bregenz, Rieden, Lingenau, Bizau, Schwarzenberg, Hittisau, Hohenems, Dornbirn, Götzis, Rankweil, Höchst, Altach, Sulz, Außerbraz, Innerbraz und Thüringen; weitere Verbreitung steht zu befürchten. Bezüglich der Herkunft der Seuche meldet die Statthalterei für Tyrol und Vorarlberg bereits unterm 17. März, daß dieselbe in letzterer Zeit in Bregenz bei aus Steiermark (Grazer Viehmarkt) eingeführten infizirten Mastrindern wiederholt konstatirt und der Bestand dieser Seuche in den letzton Tagen auch hei Schweinetransporten nachgewiesen worden sei, welche auw Wiener-Neustadt und St. Marx nach Bregenz und Innsbruck eingebracht wurden. Die Statthalterei für Tyrol und Vorarlberg hat mit Rücksicht hierauf den ganzen umfang der politischen Bezirke Feldkirch und Bregenz als verseuchten Landstrich erklärt. Rindern, Schafen, Ziegen und Sehweinen aus diesen Bezirken, sowie den Eintrieb und die Einfuhr der genannten Thiere in dieselben mit Ausnahme des Durchzugsverkehres auf der Eisenbahn, jedoch ohne Ein-, Aus- oder Umladung innerhalb des verseuchten Landstriches, ferner die Abhaltung von Klauenviehmärkten iu diesen Bezirken bis auf Weiteres verboten.

Zu Approvisionirungszwecken ist die Einfuhr von Schlachtthieren unbedenklicher Provenienz in diesem Landstrich unter schützenden Bestimmungen gestattet.

Italien, 11. --11. März: Piémont, Milzbrand,
9 Fälle; Lombardei, Lungenseuche, i Fall (Mailand); Milzbrand, 2 Fälle; Schafräude herrscht in zwei Gemeinden des Bezirkes Sondrio, nämlich in Tartano auf 54 Sehf und in Talamona auf 9 Schf.

890

Bekanntmachung-.

Die Stutfohlenschauen fUr das Jahr 1889 sind wie folgt angeordnet: Montag

13. Mai

Dienstag

14. ,,

Mittwoch

15. ,,

Donnerstag 16. ,,

Freitag Samstag

17. ,, 18. r,

Montag

20. ,,

Dienstag

21. ,,

Mittwoch

22. ,,

Pruntrut Nidau Herzogen buchsee Liestal Möhlin Delsberg Zoübrüek Wohlen Zug Tramelan Bern Schwyz Colombier Pont Martel Thun Einsiedeln Yverdon Zweisimmen Sielmen Cossonay Samen Schännis Flutns Aubonne Lausanne Emmenbrücke Sursee Land quart Moudon Payerne Schüpfheim Haag Freiburg Altstätten

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891

Donnerstag 23. Hai

Bulle Vorm. 9 Uhr St. Fiden ,, 8 ,, Weinf'elden Nachm. 2 ,, Freitag 24. ,, Château d'Oex Vorm. 9 ,, Samstag 25. ,, Sépey ,, 9 ,, Montag 27. ,, Aigle ,, 9 ,, Dienstag 28. ,, Martigny ,, 9 ,, Mittwoch 29. ,, Gampel ,, 9 ,, Die Stutfohlen sind genau zu der vorbestimmten Zeit auf dem Schauplatz vorzuführen.

Für jedes Fohlen, auch wenn dasselbe schon früher prämirt worden, ist eine Bescheinigung (Beleg- und Wurfschein) vorzuweisen , aus welchem auf beglaubigte Weise hervorgeht, daß das betreifende Fohlen von einem durch den Bund eingeführten oder von ihm ,,anerkannten" Hengste abstammt.

Fehlt diese Bescheinigung, oder ist dieselbe nicht beglaubigt, oder stimmt die Beschreibung (Signalement) nicht mit dem betreffenden Fohlen, so darf letzteres nicht prämirt werden.

Die mit gehörigen Beleg- und Wurfscheinen versehenen Fohlen werden von den Experten in die drei vorgeschriebenen Altersklassen eingetheilt, die Thiere jeder Altersklasse nach Qualität und Schönheit aufgestellt und nachher prämirt und bezeichnet.

Den Besitzern der von den eidgenössischen Experten ausgewählten ein- bis dreijährigen Fohlen werden die Prämien nach Ablauf eines Jahres, vom Tage der Prämirung an gerechnet, ausbezahlt, und zwar auf den amtlich beglaubigten Ausweis hin, daß die betreffenden Fohlen innert dieser Zeit der inländischen Zucht nicht entzogen worden sind.

Die Eigenthümer der drei- bis fünfjährigen Stuten erhalten die zuerkannte Prämie auf den amtlich beglaubigten Ausweis hin, daß die betreffende Stute als drei- bis fünfjährig von einem mit Bundessubvention importirten oder als gleichwerthig anerkannten Hengste bedeckt worden sei und innert zwölf Monaten nach dem Tage der Beschälung ein lebendes Fohlen geboren habe.

Dieser Ausweis soll enthalten: den Namen des Hengstes, dessen Geburtsjahr, das genaue Signalement der Stute, Name und Wohnort ihres Besitzers, das Datum der Beschälung und der vom Viehinspektor bescheinigten Geburt des Fohlens, sowie das genaue Signalement des letztern.

B e r n , den 1. April 1889.

[ i] Schweiz. Landwirthsch'aftsdepartement.

3

892

Verpfändung einer Eisenbahn.

Mittelst Eingabe vom 9. Marx, 1889 sucht die Eisenbahngesellschaft Visp-Zermatt um die Bewilligung nach, zur Bestellung eines Pfandrechtes auf die circa 34 km. lauge, im Bau befindliche Eisenbahn von Visp nach Zermatt, behufs Sicherstellung eines Anleihens von 4 Millionen Franken im I. Hang, das zur betriebstüchtigen Fertigstellung der Bahn und Beschaffung des nöthigen Betriebsmaterials etc. dienen soll. Das Pfandrecht wird die Bahn nach ihrem Ausbau nebst dem zudienenden Betriebsmaterial gemäß Art. 9 des Bundesgesetzes über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen, vom 24. Juni 1874, umfassen.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 15. April 1889 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen bei dem Bundesrathe einzureichen sind.

B e r n , den 25. Marx 1889.

Im Namen des S c h w e i z . B u n d e s r a t h e s : 3 [ 2] Die Bundeskanzlei.

Mutationen im

Bestand der Auswanderungs-Unteragenten im ersten Quartal 1889.

Als Unteragenten sind neu a n g e s t e l l t w o r d e n (unter Vorbehalt des endgültigen Entscheides des Bundesrathes, Art. 19 der Vollziehungsverordnung vom 10. Juli 1888) : Von der Agentur Louis Kaiser in Basel:

Hr. Schenker, Oskar, in Chiasso.

,, Anhorn, Barthol, in Heiden.

,, Sassella, Giuseppe, in Lugano.

Von der Agentur A. Zwilchenbart in Basel :

Hr. Sonderegger, J., in Chur.

,, Lâchât, Léon, in Bassecourt.

,, Burkhardt, Charles, in Locamo.

893 Von der Agentur Corecco & Brivio in Bodio : Mme. Cornetta, Maria, in Arogno.

Von der Agentur Wirth-Herzog in Aarau: Hr. Pfeiffer, Kasp., Sohn, in St. Gallen.

Von der Agentur Rommel & Cie. in BaSel:

Hr. Baumgartner, Franz, in Solothurn.

Als Unteragenten sind auagetreten: Bei der Agentur Wirth-Herzog in Aarau: -Hr. Pfeiffer, Kasp., Vater, in St. Gallen.

Bei der Agentur Corecco & Brivio in Bodio:

Hr. Ferrazzini, Matteo, in Borgnone.

Von einer A g e n t u r zur andern sind ü b e r g e t r e t e n : Hr. Nessi, Antonio, in Locamo (von A. Zwilehenbart zu Corecco und Brivio).

,, Consolaselo, Giovanni, in Locamo (von A. Zwilehenbart zu Corecco & Brivio).

Sein D o m i z i l h a t g e w e c h s e l t : Hr. Kupli, Hans (Agentur A. Zwilehenbart), von Basel nach Locamo.

B e r n , den 29. März 1889.

Schweiz. Departement des Auswärtigen: Abtheilung Auswanderungswesen.

Bekanntmachung.

Das Gesammtresultat der Schweiz. Handelsstatistik pro 1888 ist vorläufig ermittelt worden und kann im Anschluß an das IV. Quartalheft (Preis 35 Cts.) beim BUreau fUr Handelsstatistik, alt-Zähringerhof, Bern, bestellt werden.

B e r n , den 11. März 1889.

[33] Schweiz. Oberzolldirektion.

894

Falsche Banknoten.

Im Berner Oberland sind einige falsche Banknoten von fünfzig Franken der Kantonalbank von Bern vorgekommen.

Die Falsifikate sind ziemlich roh auf photographischem Wegerstellt und mit einiger Aufmerksamkeit leicht erkennbar.

Die hauptsächlichen Merkmale sind: Das Papier ist geglättet und brüchig, von bräunlicher Farbe, das Wasserzeichen (50) fehlt.

Der Unterdruck auf der Vorderseite und der Rückseite ist undeutlich und verschwommen, von rothbräunlicher statt von gelbbrauner Farbe.

Die Zeichnung des Bildes auf der Vorderseite und der Vignette auf* der Rückseite ist von der gleichen braunen Farbe wie der Unterdruck, und daun unsauber grün übermalt statt grün gedruckt.

Der Text und die Unterschriften (schwarz) und die Serien und Nummern (roth) sind ebenfalls übermalt, aber sauber.

Es wird Jedermann vor der Annahme gewarnt.

B e r n , den 22. März 1889.

[3s] Eidg. Finanzdepartement.

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, % 56, vom 29. März 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträgo.

Gewinn- und Verlustrechnung und Jahresschlußbilanz 1888 der Bank in Basel. Zollwesen: Senegambien. Auswanderung. Weinreben in Frankreich. Handelskongreß in Paris.

W. 57, vom 30. März 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereiuträge.

Fabrik- und Handelsmarken. Schweizerisch - italienischer Handelsvertrag. Pariser Weltausstellung. Englische Baumwollindustrie.

Situation ausländischer Banken.

895 No 58, Tom 1. April 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Emissionsbanken : Monatsbilanz vom Februar ; Notenverkehr im Februar. Beschmutzte und defekte Banknoten.

Bundesrathsverhandlungen. Gesammt-Ein- und Ausfuhr der Vereinigten Staaten. Situation ausländischer Banken.

No 59, vom 2. April 1889.

Handelsregistereinträge.

Emissionsbanken : Wochensituation ; Spezifikation der gesetzlichen Baarschaft auf 30. März; Verkehr der Zentralstelle im März. Post. Schweizerisch-italienischer Handelsvertrag. Zollerhöhungen in Brasilien. Zollfreie Brodeinfuhr in den Grenzbezirken Deutschlands. Dampfmaschinen. Telephon in Frankreich.

No 60, vom 3. April 1889.

Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge.

Gewinn- und Verlustrechnung und Jahresschlußbilanz 1888 der Bank in St. Gallen.

Konsularbericht Patras 1888. Auswanderung.

As 61, vom 4. April 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge.

Fabrik- und Handelsmarken. Gewinn- und Verlustrechnung und Jahresschlußbilanz 1888 der Schaffhauser Kantonalbank in Schaffhausen und der kantonalen Spar- und Leihkasse von Nidwaiden in Stans.

Zolleinnahmen im März. Tarifbill in den Vereinigten Staaten.

Import aus Deutschland nach den Vereinigten Staaten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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06.04.1889

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