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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes,, (Vom 17. Mai 1889.)

Der Bundesrath hat die Traktanden für die am 3. Juni dieses Jahres zur ordentlichen Sommersession zusammentretende Bundesversammlung festgestellt wie folgt: 1. Prüfung der Wahlakten neuer Mitglieder der Bundesversammlung.

2. Wahl des Bureau vom Nationalrathe und desjenigen des Ständeraths.

3. Ersatzwahl, infolge Hinscheids des Herrn Carlo Olgiati.

4. Wahl der Kornmission des Nationalraths und derjenigen des Ständeraths für das Budget von 1890 (Priorität beim National rath).

5. Geschäftsbericht und Staatsrechnung vom Jahr 1888.

a. Prüfung der Geschäftsführung des Bundesraths und des Bundesgerichts vom Jahr 1888. Bericht des Bundesraths vom 3. Mai 1889 (Bundesblatt I, 465; Schluß: II, 789). -- Beucht des Bundesgerichts vom 2. März 1889 (Bundesblatt I, 823--835).

b. Staatsrechnung für 1888, vom 12. April 1889, nebst Bericht des Bundesrathes darüber vom 3. Mai 1889 (Bundesblatt II, 809--924).

6. Botschaft und Gesetzentwurf vom 9. November 1886 (Bundesblatt III, 546--565), betreffend Ergänzung des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1879 über den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken.

7. Korinthen-Zoll. Bericht des Bundesraths über die Motion P a s c h o u d , betreffend Verzollung von Korinthen.

8. Botschaft und Beschlußentwurf, betreffend die Volkszählung vom 1. Dezember 1888.

9. Botschaft und Gesetzentwurf, betreffend die Wahlen in den Nationalrath.

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10. Bericht des Bundesraths über die Petitionen von Grütlivereinen etc., betreffend Partialrevision der Bundesverfassung.

11. Botschaft und Beschlußentwurf, betreffend Errichtung eines Schweizerischen Landesmuseums.

12. Botschaft und Beschlußentwurf, betreffend das Uebereinkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über medizinische Grenzpraxis.

13. Bericht des Bundesraths über Postulat Nr. 399 (Motion Hochstraßer), betreffend das Produktions-Minimum mit Bezug auf den Kleinverkauf von Spirituosen.

14. Botschaft und Beschlußentwurf, betreffend Erstellung eines Gebäudes für die eidg., Anstalt zur Prüfung von Baumaterialien in Zürich.

15. Botschaft und Beschlußentwurf vom 12. März 1889 (Buudesblatt I, 609--616), betreffend. Zusicherung einer Nachsubvention an den Kanton Waadt für Korrektionsarbeiten im untern und obern Laufe der Veveyse.

16. Verbauung des Biltner-Baches. Botschaft und Beschlußentwurf vom 10. Mai 1889, betreffend Bundesbeitrag für die Verbauung des Dorfbaches von Bilten im Kanton Glarus.

17. Botschaft und Beschlußentwurf vom 14. Mai 1889, betreffend Bewilligung einer Nachsubvention für die Binnengewässerkorrektion im Bezirke Werdenberg.

18. Bundesräthliches Schreiben vom 10. Mai 1889, betreffend Gesuch der Regierung des Kantons Zürich um Fristverlängerung für Ausführung der Arbeiten zur Regelung der Wasserstände des Zürichsees.

19. Politische Rechte. Botschaft und Gesetzentwurf vom 2. Juni 1882 (Bundesblatt III, 1), betreffend die politischen Rechte der Schweizerbürger.

20. Civilrechtliche Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter. Botschaft vom 28. Mai 1887 und Gesetzentwurf (Bundesblatt III, 113--135).

21. Botschaft und Gesetzentwurf vom 10. April 1888 (Bundesblatt II, 345-407). -- Vergi. Botschaft vom 30. Mai 1884 zu einem eidg. Mililärstrafgesetzbuch (Bundesblatt 1884, III, 197--291).

22. Auslieferungs vertrag mit Oesterreich-Ungarn vom 17. Novera ber 1888. Botschaft vom 30. März 1889 (Bundesbl. I, 845--855; Vertrag: 856--872).

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68 23. Bericht des Bundesraths über die tessinischen Stimmrechtsrekurse und die eidgenössische strafrechtliche Untersuchung.

24. Botschaft und Gesetzentwurf, betreffend Infanterie-Fuhrwerke, vom 15. März 1889 (Bundesblatt I, 617--626).

25. Botschaft und Beschlußentwurf, betreffend Kredite für Kriegsmaterialanschaffungen für das Jahr 1890.

26. Botschaft und Beschlußentwuif, betreffend die vom Bunde an die Kantone für Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten für das Jahr 1890 zu leistende Entschädigung.

27. Geschäftsbericht und Rechnung für die Alkoholverwaltimg pro 1887/88.

28. Botschaft und Beschlußentwurf, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediteu an den Bundesrath für das Jahr 1889 (T. Serie).

29. Botschaft vom 20. November 1888 (Bundesblatt IV, 733--763), betreffend Rückzölle, und Beschlußentwurf, betreffend Gewährung eines Rückzolles auf Zucker beim Export von kondensirter Milch. -- Bericht des Bundesraths, betreffend Ziffer 2 des Ständerathsbeschlusses vom 3. April 1889.

30. Botschaft und Beschlußentwurf, betreffend Aufnahme eines Zusatzes zum Art 3 der internationalen Phylloxera-Uebereinkunft vom 3. November 1881.

31. Botschaft und Beschlußentwurf vom 1. Juni 1888 (Bundesblatt III, 297--341), betreffend Ausdehnung der forstlichen Oberaufsicht über den Jura, resp. die ganze Schweiz.

32. Bericht des Bundesraths vom 22. März 1889 (Bundesblatt I, 783--793) über das Postulat Nr. 379, betreffend Fürsorge für Beamte, Angestellte und Arbeiter des Bundes, welche in Ausübung ihrer amtlichen Verrichtungen körperlich verletzt oder getödtet werden.

33. Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. November 1888 (Bundesblatt IV, 801--830), betreffend die gegenseitigen Hülfsgesellschaften und insbesondere die Eisenbahn-Pensionskassen.

34. E i s e n b a h n g e s c h ä f t e : a. Botschaft und Gesetzentwurf vom 28. November 1888 (Bundesblatt IV, 830--871), betreffend Abänderung des Artikels 9 (dienstfreier Tag) im Bundesgesetz über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen vom 23. Dezember 1872.

b. Botschaft und Beschlußentwurf vom 10. Dezember 1888 (BundesblattIV, 1098--1108), betreffend Fristverlängerung

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35a.

35b.

36.

37.

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39.

40.

41.

42.

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für die normalspurige Eisenbahn von Chur nach Thusis und die schmalspurige Fortsetzung von Thusis bis zur Pilisurer Brücke und eventuell Bellaluna.

Botschaft und Gesetzentwurf vom 13. November 1888 (Bundesblatt IV, 680--6903, betreffend die Erstellung von elektrischen Leitungen.

Botschaft und Gesetzentwurf vom 13. November 1888 (Bundesblatt IV, 649--679) über das Telephonwesen.

Rekurs der Gemeinde Carouge vom 21. September 1888, betreffend Anwendung des Alkoholgesetzes vom 23. Dezember 1886 (Oktroi-Ersatz). -- Botschaft vom 17. Dezember 1888 (Bundesblatt IV, 1284--1287).

Rekurs der Regierung des Kantons Schaffhausen vom 6. Dezember 1888, bezweckend Aufhebung des Bundesrathsbeschlusses vom 24. Januar 1888 und Ermächtigung des Kantons Schaffhausen, von den Mobiliarversicherungs-Gesellschaften jährliche Beiträge an das Feuerlöschwesen bis zu 5 Rappen von Fr. 1000 der Versicherungssumme zu erheben. -- Bericht des Bundesraths vom 19. März 1889 (Buudesblatt I, 627--634).

Rekurs von Casimir Ditzler-König von Dornach (Solothurn), wohnhaft in Rheinfelden (Aargau), für sich und Familie, gegen den Bundesrathsbeschluß vom 25. Januar 1889 (Bundesblatt I, 800 - 803), resp. Beschluß der Regierung des Kautons Aargau, betreffend Ausweisung wegen Unterstützungsbedürftigkeit.

Rekurs des Stadtraths von Luzern und der christkatholischen Genossenschaft Luzern gegen den Bundesrathsbeschluß vom 25. März 1889 (Bundesblatt II, 105--123), betreffend die Benutzung der Mariahilfkirche in Luzern.

Bericht des Bundesraths vom 11. A p r i l i 889 (Bundesblatt II, 435--436) über den Rekurs der Wittwe Pierrette Garatta in Genf, betreffend Verweigerung kostenfreier Wiedereinbürgerung in Genf.

Petition des Verbandes der appenzellischen Grütlivereine vom 9. Juni 1888, betreffend Verbot der Uebungen der Heilsarmee auf schweizerischem Gebiet.

Botschaft betreffend das Begnadigungsgesuch des wegen UebertretungJ des bundesgesetzlichen Werbeverbotes verurtheilten O Jakob Kamber, gewes. Ammann auf Hauenstein (Solothurn).

Motion von Hrn. Nationalrath Comtesse und Mitunterzeichnern, vom 11. April 1889.

Zur Beseitigung vorkommender Ungleichheiten in der Anwendung des ßundesgesetzes betreffend die Arbeit in den Fabriken, und um den

70 Schutz desselben einer großem Anzahl von Arbeitern zuzuwenden, ist der Bundesrath eingeladen, zu prüfen, ob nicht die in seinen Beschlüssen und Kreisschreiben vom 21. Mai 1880 und 26. August 1881 aufgestellten Normen abgeändert werden sollten, insbesondere was die Anzahl der Arbeiter und die Verwendung mechanischer Motoren betrifft.

U n t e r z e i c h n e r : Comtesse, Ducommun, Grosjean, Jeanhenry, Tissot.

44. Motion von Hrn. Ständerath Cornaz und Mitunterzeichnern, vom 11. April 1889.

Der Bundesrath wird eingeladen, die Frage zu prüfen, ob in das eidg. Fabrikgesetz als Kapitel lila, Art. 16 a, nicht eine Zusatzbestimmung folgenden Inhalts aufzunehmen sei : Die Kantone sind ermächtigt, für die Bedürfnisse gewisser Industrien obligatorische Berufsverbände (Innungen) zu schaffen.

U n t e r z e i c h n e r : Cornaz, Berthoud, Bossy, Egli, Gavard, Gobat, Göttisheim, Jordan-Martin, Moriaud, Munzinger, Pfenninger, Buchet, Schaller.

Allfällig weiter hinzukommende Gegenstände.

Das Post- und Eisenbahndepartement hat das Direktorium der Centralbahn eingeladen, die Züge 18 (Ölten 8. 35 -- Bern 10. 13) und 28 (Ölten 9. 13 -- Bern 10. 47) auch mit Wagen III. Klasse auszurüsten, wogegen dasselbe Einsprache erhoben hat.

Der Bundesrath hat nun in Anbetracht, daß bei dem größern Verkehr während der Sommersaison dem in Ölten und Bern in wichtige Verkehrskreuzungen fallenden Zug 18 die nöthige Zeit zu den erforderlichen Wagenumstellungen fehlen dürfte und daß es zu spät sei, jetzt noch andere Umschlagszeiten zu vereinbaren, beschlossen, den Termin, von welchem hinweg Zug 18 auch mit Wagen III. Klasse ausgerüstet sein soll, auf den Beginn der Winterfahrtordnung 1889/90 anzusetzen, die Anordnung hinwieder, daß Zug 28 schon vom 1. Juni an Wagen III. Klasse mitführen soll, bestätigt.

(Vom 18. Mai 1889.)

Der Bundesrath hat sein Post- und Eisenbahndepartement ermächtigt, mit der Postverwaltung von Italien ein Uebereinkommen definitiv abzuschließen und vom 1. Oktober 1889 an zu vollziehen, wonach die Gewichts- und Dimensionsgrenzen der im Verkehr zwischen den beiden Ländern mit der Briefpost versandten Waarenmuster

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erweitert werden auf das Höchstgewicht von 350 (statt 250) Gramm und auf die Maximaldimensionen von 30, 20 und 10 (statt 20, 10 und 5) Centimeter. Dabei wäre verstanden, daß die Gewichtsgrenzen für Seidenmuster und Seidenwürmereiermuster wie bisher auf 100 und 15 Gramm festgesetzt bleiben.

(Vom 20. Mai 1889.)

Laut einem Bericht des Schweiz. Konsulates in Buenos-Aires ist mit dem 1. April ds. Js. in Argentinien die Civilehe eingeführt worden. Zur Eingehung derselben sei nach Maßgabe des dortigen Gesetzes die Vorlage des Geburtsscheines und einer Bescheinigung des ledigen Standes, die bei Ausländern durch einen argentinischen Konsul des betreffenden Landes beglaubigt sein müssen, erforderlich.

(Vom 22. Mai 1889.)

Das Militärdepartement ist ermächtigt worden, den Divisionswaffenkonti'oleuren die Equipementsentschädigung wie den Instruktionsoffizieren alljährlich auszurichten, sofern sich die Betreffenden über eine effektive Dienstleistung von mindestens 160 Diensttagen in einem Jahr ausweisen.

Dem Hrn. C. C o r n a z - V u l l i e t , Journalist in Bern, ist die Schenkung seines Werkes ,,La Suisse Romande en zig-zaga, II. Theil, verdankt worden.

Der Bundesrath hat,7 um die AusführungO der von der Buchdruckerei Kreis in Basel als Verlegerin und Hrn. Dr. jur. P. Wolf daselbst als Redaktor unternommenen Herausgabe einer nach Materien geordneten Sammlung der zur Zeit in Kraft bestehenden Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen und Staatsverträge der Schweiz. Eidgenossenschaft zu ermöglichen, sich zur Uebernahme von 400 Exemplaren unter Ratifikations vorbehält der Bundesversammlung verpflichtet und wird diese um den uöthigen Kredit ersuchen.

In Ausführung der lit. d des Bundesbeschlusses vom 19. Dezember 1884 (A. S. VII, 780), wonach der Bundesrath eingeladen wurde, dahin zu wirken, daß für Eilgut nicht mehr die doppelte Expeditionsgebühr berechnet und überhaupt die Expedionsgebühren

72 nicht schon bei 30, sondern erst bei 40 Kilometer voll bezogen werden, wurde vom Bundesrath am 25. Juni 1888 beschlossen : ,,I. Die Eisenbahngesellschaften sind eingeladen : a. die E x p e d i t i o n s g e b ü h r e n für E i l g ü t e r im internen Verkehr um 20 °/o zu ermäßigen ; b. die E x p e d i t i o D S g e b ü h r e n im i n t e r n e n V e r k e h r ü b e r h a u p t erst vom 40. Kilometer Transportdistanz an voll zur Erhebung zu bringen, in der Art, daß 1) bei Transportdistanzen von l--20 Kilometer nur die halbe Expeditionsgebühr, bei den Speziaitarifen ausnahmsweise 6 Cts. pro 100 Kilogramm eingerechnet werden dürfen ; 2) für jeden weitern Kilometer die Expeditionsgebülir proportional erhöht werden mag, bis bei 40 Kilometer der volle, dermalen geltende, bezw. im Sinne der lit. a hier oben reduzirte Maxirnulbetrag erreicht ist; Alles in der Meinung, daß die in den direkten Tarifen eingestellten Taxen in keinem Falle höher sein sollen, als die Summe der entsprechenden internen Frachten.

,,II. Die den Gesellschaften am 20. Oktober 1885 ertheilte Bewilligung zur Erhebung von Einschreibgebühren auf Vieh- und Gepäcksendungen wird aufgehoben.

,,III. Die Gesellschaften sind eingeladen, die im Dispositiv I getroffene Anordnung bis spätestens 1. Juli 1889, diejenige im Dispositiv II aber auf 1. August 1888 zur Vollziehung zu bringen.11 Dispositiv I dieses Beschlusses ist bisher nicht zur Ausführung gelangt.

Auf ein Gesuch der Bahnverwaltungen hat sich der Bundesrath, in Abänderung des Beschlusses vom 25. Juni 1888, damit einverstanden erklärt, daß 1) die Ermäßigung der Expeditionsgebühren für Eilgüter auf 10 °/o reduzirt werde, wogegen dieselbe nicht bloß für den internen Verkehr gelten, sondern auch auf den direkten Verkehr ausgedehnt sein soll ; 2) sodann im incernen Verkehr die Expeditionsgebühr bei Eilund Stückgut in den Distanzen von l--20 Kilometern wieder auf die Hälfte der Expeditionsgebühren im direkten Verkehr gestellt werden mag, wogegen es dabei bleibt, daß in allen Fällen die volle Expeditionsgebühr erst beim 40. Kilometer eingehoben und die Differenz proportional auf die Entfernungen von 21--40 Kilometern zu vertheilen sein wird ; ' 3) mit Rücksicht auf die bereits geringeren Gesammttaxen auf den Linien der Nordostbahngesellschaft dieser ausnahmsweise

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gestattet sein soll, die Abstufung der fixen Zuschläge vom 20.--30. Kilometer wie bisher festzuhalten ; 4) in Betracht der zur Vollziehung der vorstehenden Anordnungen nöthigen Zeit die denselben in Ziff. III dus ßundesraihsbeschlusses vom 25. Juni 1888 angesetzte Frist zur Berichtigung der 'internen Tarife bis Ende laufenden Jahres zu verlängern sei, für die Aenderungen in den direkten Verkehren bis zum 1. April 1890.

Ein Gesuch des leitenden Ausschusses des Schweiz. Gewerbevereins betreffend Subveutionirung von Handwerkern zum Besuch der Pariser Weltausstellung wird aus folgenden Gründen in ablehnendem Sinne beantwortet: Seit Erlaß des Bundesbeschlusses betreffend die gewerbliche und industrielle Berufsbildung bringt der Bund, was zur Zeit der Wiener Ausstellung noch nicht der Fall gewesen, alljährlich so bedeutende finanzielle Opfer (von J 884--1889 über Fr. 1,300,000, wovon pro 1889 büdgetirt: Fr. 372,000) zur Hebung jener Bildung, daß Gebiete, wie die Ausstattung von Handwerkern und Gewerbetreibenden behufs Besuches einer Weltausstellung, füglic-h der kantonalen, kommunalen oder privaten Obsorge überlassen bleiben können. Die Bundesbehörde muß die vom Bunde zu übernehmenden Leistungen zur Förderung der gewerblichen Berufsbildung als durch den erwähnten Bundesbeschluß umgrenzt betrachten und kann daher, da diese an und für sich schon groß genug sind, über denselben nicht hinausgehen. Anfragen einzelner kantonaler Behörden bezüglich der Mitwirkung des Bundes bei der im Gesuche besprochenen Subventionirung von Handwerkern sind bereits in diesem Sinne beschieden worden.

Ueberhaupt ist es das Bestreben der Bundesbehörden, die nicht im Uebermaß vorhandenen Mittel zusammenzuhalten, um sie nur da, aber dann in ausreichender Weise, zu verwenden, wo die Hülfe des Bundes Noth thut und mit Sicherheit erfolgreich wirkt. Letzteres würde bei der angeregten Subventionirung schwerlich durchweg der Fall sein und dem Bundesi'athe eine wirksame Kontrole über die Verwendung der Subventionen überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Endlich fällt in Betracht, daß bereits eine ausgiebige Unterstützung durch Bewilligung von Reisestipendien zum Besuch der Pariser Ausstellung an Solche stattfindet, welche an subventionirten Anstalten für die Berufsbildung wirken, und daß von dieser Seite schon ein erheblicher Nutzen für das praktische Handwerk und Gewerbe zu erwarten ist.

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(Vom 24. Mai 1889.

Der italienische Gesandte bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, Herr Baron Peirolen, hat am 22. dies an den Buniiespräsidenten folgende Note Ogerichtet: O Herr Präsident!

Die italienische Deputirtenkamtner in Rom hat, um dem Schweizervolk und seiner Regierung ihren Dank für den sympatischen und herzlichea Empfang zu bezeugen, den S. Majestät des Königs von Italien und S. Königlichen Hoheit, der Prinz von Neapel, bei ihrer Durchreise durch Schweizergebiet gefunden haben, ihren Präsidenten eingeladen, Ew. Excellenz und dem hohen Bundesrathe von der lebhaften Befriedigung Kenntniß zu geben, mit welcher die Vertreter des italienischen Volkes die Unserm Erlauchten Souverän und S. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen zu Theil gewordenen Sympathiebezeugungen vernommen haben.

Seine Excellenz, der Kammerpräsident, hat mich daher soeben telegraphisch beauftragt, diesen Gefühlen der Freundschaft und Dankbarkeit bei Ew. Excellenz und dein hohen Bundesratli Ausdruck zu geben, und es gereicht mir zur lebhaften Genugthuung, mich hiermit bei der Eidgenossenschaft zum Dollmetseher dieser herzlichen Kundgebung der Deputirten in Rom zu machen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, die erneute Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung!

ö O Hierauf hat der Bundesratli mit Nachstehendem

geantwortet:

Herr Minister!

Mit Note vom 22. dies haben Ew. Excellenz im Auftrage der Deputirtenkammer in Rom der lebhaften Befriedigung Ausdruck gegeben, welche die Vertreter des italienischen Volkes Angesichts der Seiner Majestät dem König von Italien und Seiner Königl. Hoheit dem Kronprinzen bei ihrer Durchreise durch die Schweiz zu Theil gewordenen Sympatbiebe/.eugungen empfunden haben.

Wir verdanken Ew. Excellenz diese Mitteilung bestens und ersuchen Sie, S. Excellenz dem Präsidenten und den Herren Mitgliedern der Deputirtenkammer unsere volle Anerkennung für den sympathischen Wortlaut ihres Beschlusses auszusprechen.

Das schweizerische Volk und seine Behörden haben sich glücklich geschätzt, eine Gelegenheit zu finden, um Seiner Majestät und Seiner Königl. Hoheit die Gefühle wahrer und aufrichtiger Freundschaft, die uns mit der italienischen Nation verbinden, Ausdruck verleihen zu können. Die Kundgebungen voll gegenseitiger Herzlichkeit, die soeben ausgetauscht worden sind, werden zweifellos

75 dazu beitragen, die zwischen den beiden Völkern und Regierungen bereits bestehenden vortrefflichen Beziehungen noch mehr zu befestigen.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die erneute Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Dem Herrn Adolf M a n s b a c h ist das eidg. Exequatur als k. und k. österreichisch-ungarischer Honorarkonsul in G e n f ertheilt worden.

Mit Rücksicht auf die von den Käthen beschlossene Reduktion des Gewehrmunitionspreises wird das Militärdepartement ermächtigt, den Preis der Kevolverpatronen von 5 auf 4 Cts. per Stück herabzusetzen.

Zu Offizieren der Verwaltungstruppen sind ernannt worden: a. Zum Oberlieutenant : Hr. Stocker, Kaspar, von und in Neudorf.

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b. Zu Lieutenants : Mayer, Karl, von Oberburg, in Burgdorf.

Bartholdi, Job., von Zezikon, in St. Gallen.

Gicot, Paul, von Landeron, in Bern.

Stöcklin, Karl, von und in Zug.

Martin, Louis, von Ste. Croix, in Verrières.

Koch, Emil, von und in Außersihl.

Lütolf, Robert, von Büron, in Altishofen Cherno, Ernst, von Dornach, in Kreuzungen.

Bugnot, Paul, von Neuenburg, in Bern.

Landry, Louis, von Verrières, in Aarau.

Hoffmann, Rud., von Sutz-Lattrigen, in Biel.

Gruye, Paul, von Bayards, in Hauterive.

Kündig, Alb., von Pfäf'fikon, in Zürich.

Hit«, Jak., von Schönenberg, in Richtersweil.

Oser, Hugo, von Sehöaenbuch, in Ariesheim.

Bähler, Charles, von Blumenstein, in Bern.

Rieckel, Arnold, von und in Chaux-de-fonds.

Scherb, Erhard, von Bischofszell, in Bürglen.

Reichenbach, Hermann, von und in Zürich.

Frey, Alfons, von Ober-Ehrendingen, in Genf.

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Die glarnerische Landsgemeinde hat am 5. d. beschlossen, in den § 12 der kantonalen Vollziehungsverordnung vom 23. August 1876 zum Bundes-jesetz über Jagd und Vogelschutz vom 17. September 1875, welcher die Prämien für Erlegung von schädlichen Vögeln festsetzt, auch noch die Rabenkrähe mit einem Schußgeld von 50 Rappen aufzunehmen. Der Bundesrath hat dieser Abänderung der Verordnung die Genehmigung ertheilt.

Der Bundesrath hat unter gewissen Bedingungen die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes auf der Sektion Alpnachstad-Luzern der Brünigbahn auf 1. Juni d. J. gestattet.

Der Bundesrath wählte : (am 18. Mai 1889) als Posthalterin und Telegraphistin in Grellingen : Frau Wittwe Rosa Kaiser, von und in Grellingen (Bern); ,, Chef der Schweiz. MessagerieAgentur in Pontarlier: Hrn. Jules Sennwald, von Chauxdu-Milieu (Neuenburg), Postkommis in Neuenburg ; ,, Postkommis bei der Schweiz. MessagerieAgentur in Pontarlier: Hrn. Alphons Aebli, von Näfels (Glarus), Postaspirant, in Sonvilier (Bei'n) ; ,, Posthalterin in Osogna: Frau Isabella Pellanda, Hebamme, von und in Osogna (Tessin) ; ,, Telegraphist in Genf : Hrn. Charles Peclard, Telegraphenaspirant, in St. Gallen; ,, ,, ,, Wollerau : ,, Rudolf Knobel, Handelskommis, von Lachen, in Pfäffikon; ,, Telegraphistin in Grüningen: Frau Lina Randegger-Hauser, Posthalterin in Grüningen (Zürich); (am 24. Mai 1889) als Posthalter in Wcllerau : Hrn. Rudolf Knobel, von Lachen, HandlungskommisinPfäffikon; ,, Telegraphist in Chauxde-Fonds : ,, Adolf Haag, von Frauenfeld, 0 Telegraphenaspirant, in Yverdon (Waadt).

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1889

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25.05.1889

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66-76

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