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der

ständeräthlichen Kommission über den Freundschafts ^ , Niederlassungs- und Handelsvertrag mit Belgien.

(Vom 26. Januar 1863.)

Tit. l Seit Frankreich seinen denkwürdigen

Handelsvertrag mit England

abgeschlossen und damit sein bisheriges Vrotektionss...stem im Brinzipe ausge-

geben hat , scheinen die Handelsverträge zwischen den europäischen Staaten überall auf neue Grundlagen gestellt werden zu wollen. Die Schweiz kann sieh über diese Resormen nur sreuen , da die Zollsysteme der verschiedenen ...Staaten mehr und mehr im Sinne des Freihandels umgestaltet werden, damit die handelspolitischen Grundsätze, denen sie stets beharrlich gehuldiget hat, zu allgemeinerer Anerkennung gelangen und der sehr verkümmerte Markt, welchen sie für ihre industriellen Produkte bisher in Enropa gefunden hat , ihr in grosserem Masse ausgeschlossen wird. Es ist aueh ganz am Platte , dass sich die Schweiz der Bewegung anzuschliessen und dureh Vereinbarung neuer Handelsverträge die Vortheile, und zwar so raseh als moglieh, zuzuwenden sucht, welehe daraus gewonnen werden konnen. Allerdings befindet sie sieh in einer schwierigen Stellung. Mit Rücksieht auf das von ihr gehandhabte Zollsystem, das, mogliehst einfach gehalten , dem Lande nur eine fiskalifehe Einnahme sichern soll, die nicht aus anderem Wege erhoben werden will, und im Hinblicke aus die Maximen , von welchen sich die neuen kontinentalen Zollsysteme noeh nieht ganz trennen konnten , indem sie immer noch aus

427 den Znstand und die Begünstigung einzelner einheimischer Jndust...iezweige besonderes Gewicht legen , ist sie nur in der Lage , einen relativ günstigeren Handelsverkehr, nicht aber eine volle Reeiproeität ^u erlangen.

Diess gilt namentlich auch bezüglich des mit Belgien unterhandelten Ver-

trages Belgien will uns nicht so viel Gunst erzeigen , als wir ihm zu bieten im Falle sind , sondern nur so viel , als der sranzosisehe Zolltarif gestattet, den es für sieh angenommen hat.

Wenn nun aueh durch diesen Tarif mancherlei Erleichterungen erzielt werden , deren wir uns bisher nicht erfreuen konnten , so lässt stch leider umgekehrt nicht verkennen , dass derselbe in andern Beziehungen nicht nur keine Herabsetzung, sondern sogar eine Erhohung von Zollansätzen enthalt, die auf einen Theil unserer Jndustrie empfindlich drücken werden. Es muss diess um so mehr auffallen, als Belgien, nachdem es bis zum Jahr 1842 sehr massige Zollansätze besessen und von da bis 1847 eine starke Wendung ^um Brotektionsshstem gemacht, seit diesem Zeitpunkte sich wieder den Grundsätzen des Freihandelss^stem.. genähert ..ud von denjenigen der Vrotektion sich entfernt hat. Es kann daher auch nicht befremden, dass die Erhohung der Z.^lle auf einzelnen Artikeln in Belgien selbst zu Reklamationen geführt hat, welche, da ein Theil unserer einheimischen Jndustrie betroffen wird, in der ..^..chwei^ ihr Echo gefunden haben.

Wir sind hier bei einem funkte angelangt, der uns zwingt, Jhnen über ein Jneident, das seit der Berathung des vorwürfigen Vertrages durch den Nationalrath eingetreten ist und von welchem jener wenigstens noch keine offizielle .^enntniss besitzen konnte, Aufschluss zu geben. Mit ..Schreiben an den Bnudesrath von. 17. Januar haben nämlich das kaufmännische Direktorium von ^t. Gallen und die Jndustriekommission des Kantons

Appenzell A. Rh. eine Vorstellung eingereicht, welche der Vorstand des

schweizerischen Zoll- und Haudelsdepartements Jhrer .kommission vorgelegt und zu den Ulkten abgegeben hat , und der wir zunächst folgendes .entnehmen : ,,Wenn einerseits ^.gegeben wird, dass der in ^rage liegende Han,,delsvertrag für einzelne Zweige der schweizerischen Jndustrie , wie nament,,lich für die Zürcherische Seidenweberei, bedeutende Vortheile darbietet, ,,so ist doch anderseits eben so gewiss, dass ganz besonders die f e i n e r n ..Ba.umwollengewebe der ..^t. G a l l i s e h - A p p e n ^ e l l i s c h e n Fabri,,kation, welche bisanhin einen wesentlichen, aus wenigstens jährliche ,.1.^ Millionen ^ranken anzuschlagenden Ausfuhrartikel nach Belgien ^bildeten , durch den neuen Tarif schwer betroffen werden. -. Es dürfte ,,uns, in ^olge seither vorgenommener detaillirter Vergleichungen zwischen ..dem bestehenden und dem ueuen Tarif, nleht s.hwer salleu, die Richtig^keit dieser Behauptung durch eine lange Reihe von Beispielen schlagend ^nachzuweisen ; .^ir glauben jedoch, dass die Aushebung einer Anzahl der^ ,,selben ^ur Begründung des Gesagten hinreichend sei, und beschränken ,,uns daher aus folgende Data :

428 ,,Glatte M o u s s e l i n e s , von denen sast ausschliesslieh nur die ,,f ei n ern Qualitäten in Belgien Absa^ finden, bezahlen gemäss dem .,neuen Taris einen hohern Zoll, sobald sie nicht den gewohnliehen gerin,,gern Sorten angehoren, uno je feiner, sonach theurer solche Mousselines

,.sind, um so ungünstiger gestaltet sich das Verhältniss.

,,z. B. 1 Stück ^.. breit, 16 ann.^ lang, welches Fr. 22 kostet,

^bezahlt nach dem alten, blos auf das Gewicht basirle^. Tarif ,,nnr

.

.

.

.

.

.

.

.

,,

,,1 Stück, das Fr. 40 kostet, h..t nach dem alten Tarif ,,blos

.

.

.

.

.

,,^u bezahlen, nach dem neuen dagegen ,,Mousselines Tarlatans.

.

.

08

3. 30

. , , - - - .

.

.

,,

,,Hievon bezahlte 1 Stück im Werthe von ^r. 14 bisher ,,naeh dem neuen Taris sind zu entrichten .

1.

Fr.

,,nach dem neuen hingegen muss sur ein gleiches Stück ,,entrichtet werden .

.

.

.

.

.

,, .

82

6.

-

1. 08 .,

2. l0

^Blattstich-Mousselines, sog. Blumetifs.

,,1 Stück im Werthe von ^r. 1^ mnsste bisher verzollt ,, werden mit .

.

.

.

.

,,nach dem neuen Tarif sind zu bezahlen .

.

,,l ^tück im Werth von ^r. 30, bisher . ^ .

.

,,in Zukunft .

.

.

.

.

.

^Gestickte Rideaur^.

,,1 Baar derselben im Werthe von Fr. 22 bezahlte ^bisherigem Tarif .

.

.

.

.

,,hat aber nach dem neuen Zollansa^ zu entrichten

nach .

,.

,, ,,

,,

1. 51 2. 85 2. 70

4. 50 .

^,

2. 30

,,

3. 30

^Die n.eeha n i s e h e n S t i c k e r e i e n werden durch den neuen Zoll,,tarif uoeh härter betroffen, inde^u ^. B.

^ g e s t i c k t e B a n d e s . im Werth von ^.r. 1. 40 per .^une, bis dato ,,bloss 5^ Centimes per ^.une zu erlegen hatten, während künftig ..der Zoll für den nämlichen Werth 21 ^entimes betragen wird.

.,^iese wenigen Beispiele mogen genügen, uni die Raehtheile augen^fällig zu machen , welche der projektirt.. Handelsvertrag für viele unserer ^abrikationsartikel , namentlich aber sur jeue zur ^olge haben wird , ..welche v o r z u g s w e i s e uaeh Belgien gesaudt werden.

^ass übrigens auch unter dem b e l g i s c h e n Haudelsstande die ^grosste Unzufriedenheit über den vorwürfigen Handelstraktat waltet, ist ,,eiue offenkundige Thatsache, die sieh wahrscheinlich in Bälde noch stärker ,,geltend machen ^oird.

,,.^lber bei den , in^ vergleich ^un bisherigen Tarif sür die wich-

,,tigften unserer Ausfuhrartikel so nachtheiligen, neuen Zollansä^en hat ..es nicht einnial sein Bewenden, weil ...lrt. l.^ des Traktates festfe^t, ,,dass die schweizerischen B a um ^o llg a r u e und g e d r u k t e n B a u m , , w o l l g e w e b e noch während zwei Jahren, von Jnkrasttretung desselben

4..^

.

.

^

.,an , eine hohere als die im neuen Tarif sestgese^te Zollgebühr ^.. befahlen haben sollen, eine Bestimmung, die den schweizerischen Fabri..kanten um so empfindlicher fallen muss , als hinwieder Frankreich jel^t ,,sehon, oder doeh in nächster Zeit, derselben nicht mehr unterworfen sei.^ ,,wird, die Sehweiz also noch während zwei Jahreu, Belgien gegenüber, ,,in einer naehtl^eiligern Stellung als Frankreich sich befinden wird.

,,Allerdings wird hu legten Bassns von Art. .^I den Jmporteur.^ ..freigestellt , die eingeführten Waaren , se nach Belieben , so lange nach ..dem alten Tarif ^r.f ^.ner.^ zu verzollen , als dieser in Kraft be^stehen wird. Allein der unmittelbar nachfolgende Zusal.^, dass die Bel,,gische Regierung sich hinsichtlieh der M o d i f i k a t i o n oder A u s h e b u n g ,,des t a r i f g é n é r a l ihre K o u v e n i e n z v o r b e h a l t e , .nimmt gleich,,sam mit der einen Hand wieder , was sie mit der andern zn geben ,, scheint. -^ Wirklich waltet sel^t schon nur allzuviel Grnnd ^ur Zunahme ,,vor , es werde nach einmal rechtskräftig gewordenem Vertrage die Auf,,hebu..g des alten Tarifes nicht mehr lange auf sich warten lassen.

,,Rach dem ..gesagten, dem si.h noch verschiedene Betrachtungen anLeihen liessen , wäre es nun allerdings , namentlich für die Jndnstriellen ,,der Kantone St. Gallen und Appenzell, sehr bedauerlich, wenn ^er frag,,liehe Haudelstraktat , so wie er dermal lautet, einfach ratifi^irt würde, ,,und wir kounen diesen Schlag schon darum nicht voraussehen. weil, ,,wenn auch der Vertrag einzelnen schweizerisch^. Industriezweigen gewisse ,,Vortheile einräumt, .^ie auch wir zn schälen wissen , ^ dieser theilweis^ ,,Gewinn denn doch hoffentlich nicht mit schweren .^pser.. Gleiehbereeh,,tigter wird erkauft werden wollen .^ An diese Auseinandersetzung werden nun die Gesuche gestellt : die^ Behandlung der .^rage, ob dieser Handelsvertrag genehmigt werden soll,.

einstweilen zu verschieben und den betheiligten Ju.^ustrielleu Zeit zu geben, den ^toff zu einer umsassendern und gründlicheren Erörterung der .^rage zu sammelu ; wenn aber eingetreten werden wollt.. , die Wiederaufnahme der Unterhandlungen zu besehliessen, um daranf hinzuwirken, ^ass die den Jmporteurs im Art. ^.l des Vertrages eingeräumte Fakultät, naeh deui bisherigen tarif ^enér.^l ^u verzollen , statt nur
auf so lauge , als es dex belgischen Regierung eouvenirt, aus die ga.^e Dauer des Vertrages, also^ auf 10 Jahre, ausgedehnt wer^e, oder aber, wenn sich die belgice Regierung hiezu nieht verstehen wollte , dieselbe au^ugel.,en , fich^ zu verpfliehteu , ^ie Aufhebung des t^rif ^énér^l wenigstens ein Jahr vor deren Eintritt anzuzeigen.

Ferner wünsehen ^ie Betenten, dass die Bestimmuug, naeh welcher sür Baumwollgarne .und gedruckte Baumwollgewebe, welche während der zwei ersten Jahre nach Unterzeichnung des Vertrages einen hohern Eingangs^ll bezahlen soll...., fallen gelassen, der niederere Zoll sofort eingeführt und demnach die Schweiz auch in diesem Beziehung Frankreich vollkou^meu gleich gestellt werde.

Die kommission ist sonach in der ^age,

sich

nicht bloss über Ge-

430

^

.

^

.

^ nehmigung oder Ri..htgenehmigung des Vertrages im Allgemeinen , son^ dern au.h über die hier speziell angebrachten Begehren auszusprechen..

Vorab anerkennt sie es dankbar, dass der Bundesrath in Unterhandlungen über den Abschluss des vorwürsigen Vertrages mit Belgien eingetreten ist, und dass der Vorstand des Handels - und Zolldeparl.ementes keine Mühe gescheut hat, in den Unterhandlungen daraus hinzuwirken, dass den schweizerischen Jnteressen möglichst Rechnung getragen werde.

Sie anerkennt den Vertrag, .m Grossen und Ganzen betrachtet, als ^iuen erfreuliehen Fortschritt aus dem Gebiete des iuteruationalen Ver^ .kehrs und verspricht sieh von der Ausführung desselben sür manche wich^ tige einheimische Jndnstrie^we^e Vortheile, die sie bisher nicht gehabt haben. Die Kommission in ihrer Gesammtheit bedauert in hohen. Masse..

dass dieser Vertrag nicht allen Zweigen unserer Gewerbthätigkeit die gleiche Begünstigung gewährt, ja dass namentlich einzelne Baumwollsabrikate nach eiuem komplieirtern und daher lästigern Systeme behandelt und .^udem mit hohern als den bisherigen Zollen belegt werden. ...^o begründet indessen auch die Beschwerden sein mogen , wel.he die Industriellen der ostlichen Schweiz deshalb erhoben haben , so glaubt die Mehrheit der .Kommission doch, dass sie keinen genügenden Grnnd bilden, um die Genehmigung des Vertrages zu verweigern oder die Behandlung desselben zu verschieben,

da die Vortheile im Uebrigen doeh so gewichtig sind, dass sie die Rachtheile

weit überwiegen und da überdiess bei neuen Verhandlungen schwerlich ein besseres Resultat erhielt werden konnte.

Die Minderheit der Kommission dagegen glaubt, eine einfache Zustimmung zu der nationalräthlichen ^.hlussnahme nicht empfehlen zu konnen.

Sie ist zwar nicht der Ansicht, dass eine Verwersung des Vertrages gegenwärtig sehon am Vlatze se^ ^ sie wünscht au.1.. so viel moglieh eiue Verschiebung zu vermeiden, weil der Art. ^IV des Vertrages die Ratifikation und Auswechslung innerhalb seehs Monaten erheischt. Dage.gen glaubt sie, es sollten wenigstens noch alle diejenigen ....... ..hxitte versueht werden , welche den erhobeneu Reklamationen Rechnuug zu tragen geeignet sein kennen; es sollte aber, in sofern sie von einigem Erfolg gekront würden , zugleich dem Bundesrath die Vollmacht gegeben werden, .dem Vertrage die Ratifikation ^u ertheilen.

Es würde sich bei Wiederausnahme der Renovationen also namentlieh darum handeln, den fakultativ, aber bloss für eine unbestimmte Zeit gestatteten t^f ^eneral sür die gan^e Dauer des Vertrages oder doch sür eine bestimmte Zeit sür diejenigen Baumwollartikel osfen ^u halten, welche denselben gebrauchen wollen, und sür die Baumwollgarne und gedruckten Baumwollstoffe von dem erhohten Uebergaugstarif zu abftrahiren.

Was den ledern Vunkt betrifft, so gesteht zwar auch die Minderheit, dass sie wenig Hoffnung hat, es werde demselben Rechnung getragen, da diese querst für England sestgest.^llten erhohten transitoris^hen ^olle

^ ^eingeführt worden sind, um den Wünschen der belgischen J..dustrie, welche die englische Eoneurrenz in diesen Artikeln besonders zu fürchten scheint, gerecht zu werden, -^ Motive, an denen ohne Zweifel auch der Schweiz gegenüber festgehalten würde. Dagegen dürfte, nach Ansieht der Minderheit, die fakultative Beibehaltung des alten Tarifs auf eine bestimmte Zeit wenigen Schwierigkeiten begegnen.

Die Zumuthung an Belgien, für einzelne Baumwollartikel die n^ derern ^ollansäl^e des bisherigen .^.rif ^enér^l beizubehalten, scheint deshalb gemacht werden zu dürfen, weil die hohern Ansage des französischen Tarifs von Belgien wohl nicht deshalb eingeführt worden sind, um der inländischen Produktion dadurch einen Vortheil zuzuwenden, sondern nur deshalb, weil sie in dem sran^osischen Tarif, den Belgien nun einmal für sich aeeeptirt hat, ebenfalls enthalten sind. Es scheint daher, Belgien habe weniger ein materielles, als ein bloss formelles Jnteresse an der Festhaltung der bezüglichen hohern Zollansä^e, d. h. an der ^esthaltnng^ des franzosischen Tarifs auch in Bezug auf die Zollansä^e für iene Art tikel, welche durch Denselben, dem allen Tarife gegenüber, eine Erhohnug erlitten haben. Darin liegt denn sür die Minderheit einige Hoffnung, dass Belgien , da ihm eigentlich keine materiellen Rachtheile .zngemuthet werden, den na.hdrncksam geäusserten Wünschen der Schweiz, nachdem es sich einmal so weit in die ^aehe eingelassen, am Ende doch noch entsprechen werde, znmal diese Vergünstigungen, wenn sie auch England und Frankreich eingeräumt .verden müßten , im Grunde doch nur in der Festhaltung desjenigen ^nstandes bestunden, welcher bisher vorhanden war.

Man darf dabei Belgien stets an die Vortheile eri.nnern, welche es ans dem sehr beträchtlichen Absage seiner Jndustrieprodukte in der ^chwei^ und .aus der Leichtigkeit, mit welcher es dieselben einführen kann, ^ieht, und es darf aus die ^timme des eigenen belgischen Handelsstandes verwiesen werden , der querst gegen die Zollerhohnngen reklamirt , sie als ^ einen

Rückschritt .bezeichnet und die Beibehaltung der bisherigen Einrichtungen, so weit sie die betreffenden Bunkte beschlagen, verlangt hat.

Wenn die Minderheit der kommission glaubt, deu erhobenen Besehwerden eine besondere Beachtung schenken zu müssen, und der Ansieht .ist, es sollten dieselben beim Absehlusse des gegenwärtigen Handelsvertrages wohl im Auge gehalten werden, so thnt sie es aneh mit Rücksicht auf die Rego^iatiouen, welche nun zu gleichem Zwecke mit Frankreich erosfnet worden sind. Jn denselben werden ähnli.he ^ra^en zur Sprache kommen, und wenn die schweizerische Bundesversammlung ohne weiters die lästigen Bedinguugen des belgischen Handelsvertrages hinnimmt, insbesondere nachdem so ge^iehtig.^ Einsendungen gegen dieselben erhoben worden sind, ^so nimmt sie zngleich das franzosische System an und präjudieirt von vornherein alle Einreden , welche während den Unterhandlungen gegen dasselbe erhoben werden konnten. Mag man nnn freilich der Ansieht

Bu...^b..a.^ Jahrg. ^v. Bd. I.

30

432 .sein, . Einreden solcher . Art, dem einen oder dem andern dieser beiden Staaten gegenüber, werden ohnehin ohne Erfolg sein, weil die Schweiz bei ihrem Zollsystem nicht im Fal^.e se^, denselben irgend erhebliche nene Vortheile zu bieten, so hallen wir doch dafür, man würde sieh ans einen unrichtigen Boden stellen, wenn man deshalb einfach zugeben wollte, was der andere Staat fordert, oder gewissermaßen von vornherein auf Einwendun- .

gen Verzicht leistete, die man doch naeh den gegebenen Verhältnissen zu stellen berechtigt ist. Die Schweiz ist auch für Frankreich kein unwichtiger Markt und hat, von andern gründen abgesehen, schon deshalb Ansprneh au^ Berück.

sichtign..g. und die Anerkennung ihrer Wünsche in einzelne.. speziellen ..^erhaltnissen dürfte, wenn sie mit dem erforderlichen Nachdrucke geltend gemacht werden, au^h ihr, wie andern Staaten, ^u Theil werden.

Endlich können wir nicht umhin, aufmerksam zn machen, dass gerade in der g.genwart.gen, für die Baumwollinduflrie so kritischen Zeit wohl Allem aufgeboten werden sollte, was derselben forderlich sein kann, und dass man nur eine Bflieht erfüllt, wenn man den Reklamationen derselben möglichst Gehör schenkt.

Jst daher noch irgend eine Aussi .bt vorhanden , dass durch Wiederaufnahme der Unterhandlungen noch einige Zollerleiehterungen erzielt werden konnen , so sollte solche nieht abgelehnt werden.

. Wir konnen bei dieser Gelegenheit nicht umhin , den lebhaftesten Wunsch auszusprechen, dass jeweilen bei Unterhandlungen über Handelsvertrage mit der grossten Umsicht und Vollständigkeit der Zustand nnd die Bedürfnisse unserer Jndnstrie und unsers ^.andels erforscht und den Be^.

theiligten alle Gelegenheit geboten .verde, ihre Jnteressen, die so eng mit dem materiellen Wohle l. es Landes verbunden sind, bekannt werden zu lassen, dass sie aueh stets in den Unterhandlungen mit der grossten Sorgfalt gewahrt werden, und dass endlich den Betheiligten durel.. zeitige Vnblikationen die Möglichkeit eingeräumt werde, Reklamationen zu ergeben.

Wenn die Minderheit der kommission aus den hier angedeuteten Motiven eine nochmalige Unterhandlung .vn..scht, so geschieht es, wir wiederholen es , nicht deshalb, w...il wir finden , die bisherigen Unterhandlungen sehen nicht mit der nothigen Umsicht und den. erforderliehen ^.ifer gepflogen ....orden,
sondern hauptsächlich, u^eil wir hoss..u, dass denselben dureh eine ^ehlussnahme der Bundesversammlung grosserer Raehdruck gegeben und damit vielleicht aueh ein besserer .Erfolg gesichert ^oerde.

Die Minderheit der kommission schliesst demnaeh mit dem Antrage : 1) der Bundesrath sei .eingeladen , .^ie Unterhandlungen mit der belgisehen Reg.ernng fortzusetzen, um die gerügten, den.. schweinischen Exporte nach Belgien nachtheilige.. Bestimm.mge.. des Vertrages resp. Tarifes zu beseitigen ,

433 2)

sei derselbe bevollmächtiget, sosern die Unterhandlungen zu einen.

befriedigenden Ergebniss führen, den Vertrag Ramens der schwererischen Bundesversammlung zu genehmigen.

B e r n , den 26. Januar 1863.

Der Berichterstatter :

.^li.

^ o t e . Die Bundesversammlung hat den Freundschaft, ^iederlasfung^ und Handelsvertrag m^ B e l g i e n , so wie die beiden, demselben beigefügten .^r..

Klärungen ihrem ganzen Jnl^alte nach genehmigt , und den Bundesrath mit der Au.^ wechslung der Ratifikationen beauftragt.

Die Genehmigung erfolgte von Seite des Nationalrathes am 22. Januar 18^ und vom Ständerathe den 27. gleichen Monats.

^ v t e . Die kommission bestand aus den ^erren.

...t. O. ^epIi, in St. Gallen.

A.

J.

J.

.^..

Sl.äheIin.. Brunner, in Basel.

W e b e r , in .^el.stal (Glarus).

U. L e hm an n, in Lotz.^l (Bern).

^e.^qne^eu^, in CI^u^de^ond^.

^34

^ommist^nalbericht an

den h. Ständerath, betreffend ^o.^^auf der noch bestehenden Bru^engelder.

(Vom 15. Januar 1863.)

Tit.l Bereits unterm 13. Juli 1860 hat der Ständerath beschlossen : es sei der Bundesrath einzuladen, zu untersuchen, welche von den noch bestehenden Brückengeldern loszukaufen seien. Rachdem am 16. Juli 1862 der Nationalrath diesem Beschlösse beigetrete.. war, beeilte sieh der Bundesrath, durch das Organ des Handels- und Zolldepartements die Kantonsregierungen ^r Berichtgabe darüber zu veranlassen , welche Brückengelder auf ihrem Territorium noch befteheu, wenn die daherige Konzession zu Ende gehe, wie hoch sieh der jährliche Nettoertrag dieser Zolle belause, und wie weit der Verkehr auf jenen Brücken von allgemeinem Jnteresse sei.

Aus den pon den Kantonalregierungen eingelangten .Antworten geht hervor, dass gegenwärtig nur noch in folgenden Kantonen Brückengelder erhoben werden : Jn F r e i b u r g ans der Drathbrücke über die ...^aane zwischen Eorpataud und Areoneiel. Die daherige Konzession, welche von der Tag-

satznng genehmiget wurde, erlischt mit dem 18. Februar 1.)34 ; die Brüke soll für den Transport von G^ps, Ziegel, Holz und Bergvrodukte stark benutzt werden und der Retto-Ertrag des Zolles sieh auf 1100 Franken belaufen.

Jn S o l o t h u r n , an der Kantonalgränze bei Aarburg. Der Zoll wird zu Handen der Gemeinde Marburg bezogen ; die Konzession wurde

183.) für 60 Jahre ertheilt und von der Tagsatzung bewilliget. derselbe

hat 185.) 132l) Fr. betragen, wird indessen sür die Znkunst auf 1883 ^r.

berechnet; die Gemeinde Aarburg fordert eine ....oskaufssumme von 1800 ^r.

^

435 Jm Slarga u besteht ausser dem Brückenzoll bei Marburg, dessen

Ablosung die Regierung empfiehlt, noch ein Brückengeld auf der Rheinbrücke bei L a u s e n b u r g . .von welchem der Gemeinde Aargauisch^Lausenburg ^ und jener von Badiseh-Lausenburg ^ zufallen. Die daherige Rechtsame, welche schon seit 13l 5 besteht. ist hinsichtlich der Dauer unbeschränkt.

Der Reinertrag dieses Zolles kommt jährlich, nach der jetzigen Vaehtsumme, aus 2450 Fr. Auch hier ersuchte die Regierung von Aargau den Bundesrath, sieh bei den Behorden des Grossherzogthums Baden süx den .Loskans ^n verwenden.

^ ^.

Ferner besteht noch ein Brückenzoll aus der Rheinbrücke bei Säckiu^ gen, welcher ga..^ der ^tadt ^äckingen zukommt. Die aargauisehe Regierung wünscht dringend, dass der Bundesrath über Aufhebung dieses Volles mit der Badischen Regierung unterhandeln mochte, indem diese Anslosu..^. nicht bloss im Jnteresse des Verkehrs liege, sondern als eine Rothwendigkeit sich herausstelle.

Jn H e s s i n aus der. Brücke über die Maggia zwischen Loearno und Ase.oua. Die ^.ou^ession wurde 183.) aus unbestimmte Zeit ertheilt^ ob dieselbe die Genehmigung der Ta^sa^nug erhalten halte, ist aus den der kommission mitgehalten Akteu nicht ersichtlich. Jm Jahr 1857 wurde vn der Stelle der eingestürzten srüheru Brücke eine kleine holzerne erstellt und der Tarif erhoht, hiefür ab^.r die Genehmigung der Bundesversamm-

lung nicht ^nachgesucht. Der jährliche Reinertrag soll sieh auf 1500 Fr.

belaufen, wo^u noch 3l)l) Fr. Staatsbeitrag kommen, der jedoch nur noch im laufenden Jahre verabreicht wird.

Jn W a l l i s und Waadt besteht das Brückengeld sür Ehessel.

Dasselbe erlis^t 18^^, im legten Jahre betrug die Baehtsumme 2000 Fr. Die Brücke vermittelt den Verkehr ^wischen den beidseitigen Userbe.^ohner^. und ^wischen jenen des Bezirks Aigle und von Ehablais.

^eruer .^as Bru^eng.^ auf der Dratl^brncke bei Eollombe....

Das-

selbe wurde 184.) fur 4^ ^ahre ^on^essionirt. Das durchschnittliche Erträgniss bis l 8.^8 betrug 3.^^2 ^.r. ^eit ^ortsel^uug der Eisenbahu von Villeneuve bis Bei;, und später bis St. Mauriee, soll fi^h der Verkehr aber in dem Mas.... vermehrt haben, daf. dieser ^oll 185.) ^r. 5200 und 1860 sogar 6.^ ^r. betragen habe.

W a l t i s bezieht auss...r dieseu b^.ideu Brückengeldern noch ein solches bei Ontre..Rhone zn Gunsten der Geu.eiudeu Eollouges und Dorenaz.

Dasselbe ist durch einen ..^u der Regierung festgese^ten Taris geregelt und soll sich auf 5..)..)-.^..)..) Fr. belaufen. ^ Die Dauer der Eou^ession

ist in den Akten nicht angegeben.

Jn G e n f auf der aus ..^otz erbauten Brücke über die Arve ^wischen Blaiupalais u^d Earouge. Dasselbe erlischt 1880.

Diese Brücke ist sehr free.uentirt, ^umal die Eiu.vohner der ...^ta.^t Gens nach dem Berichte der Regierung einen grossen Theil ihrer Nahrungsmittel aus diesem Wege.

begehe... Der jährliche Bruttoertrag soll ^---8000 Fr. betragen.

4.36 Der Reinertrag der aus diesen sammtlichen Drücken jährlich erhobenem Zolle steigt aus beiläufig 22,750 Franken, in welcher ^umme indessen die

Gebühren auf der Rheinbrücke bei Säckingen nicht begrissen sind.

Der Bundesrath, welcher srüher die verschiedenen Loskanfsgesnehe immer ablehnend besehieden hat, stellt nun ^en Antrag . es wolle ihn die Bundesversammlung ermächtigen, für den .Loslauf aller zur Zeit noch bestehenden konzessionirten Brückengelder mit den betreffenden Kantonsregiernngen und der Regiernng des Grossherzogtl.mms Baden zu unterhandeln und mit denselben, unter Vorbehalt der Genehmigung der Bundesversammlung, bezügliche Uebereinkommen abzusehliessen.

Die Kommission ist einstimmig der Ansicht, es solle diese Ermächtigung ertheilt werden. Die Gründe, welche sie zn diesem Anträge bestimmen, konnen wir in n.enige Sätze zusammenfassen. Wenn am.. diese Brücken keineswegs der großen Verkehrsstromung dienen, sondera nur den Lokalverkehr vermitteln, so ist es dennoch, nachdem alle W e g g e l d e r aus dem ganzen Gebiete der Schweiz aufgehoben sind, nur eine kouse^uente Folgerung, dass unn auch die l e t z t e n ..Schranken beseitigt werden, welche ans dem sreien Verkehre der Bersonen an wenigen Orten noch lasten. Dass es sich b^ einem Loskaufe nicht um Ablosn..g des Bau^ kapitals, sondern nur um eine jährliche ..^e Ents.hädign..g...snmme ans die D a u e r der K o n z e s s i o n e n handeln kann, bedars wohl keiner nähern Auseinandersetzung. Dieser Grundsatz, sowie derjenige, dass es den Kantonen, aus deren Gebiet ^olle erhoben und ansgelost werden, obliege, mit den zum Befuge derselben berechtigten Korporationen oder Privaten sich abznsindrn, ist bereits durch die einschlagenden Artikel der Bnndesversassung nnd durch Art. 58 .^es ^ollgesetzes vom 27. Angnst l851 sanktionirt.

Die Konunission ist übrigens der Ansicht, es sollte dem Bundesrathe unschwer gelingen, die .^uuune, ^elch.^ die Kantone in den letzten Jahren netto aus diesen Brückengeldern bezogen habe.., bei der Ablosung noch wesentlich zu ermäßigen ; denn abgesehen davon, dass bei einer nähern Brüsn..g der Ertragsrechnnuge.. hie und da die letztern sich no.h vermindern dürften, werden d^e Kantone bei den Unterhandlungen nicht ansser

Acht lassen, dass der Bund zu Auslosung Dieser ^olle allerdings bere.chtigt,

ab..r ni.ht verpflichtet ift^ Ans diesem Gr....de werden einerseits die Kan^ tone im Interesse ihrer Angehörigen, die zunächst bei dem Verschwinden dieser Brückengelder betheiligt sind, il^re ^ordernngen mogliehst moderiren, und anderseits u..ird der Bundesrath ^da, wo er dieses Entgegenkommen nicht finden sollte, .^i.. Unterhandlungen auf eine.. günstigern Zeitpunkt verhieben. ..Selbstverständlich werden eben so viele einzelne Unterhand^ lung..^ nbthig, als Zollbereck.tiguugen bestehen ; der Moskaus des einen .Brückengeldes bedingt nicht jenen d..s andern , dadurch wird es den.. Bundesralhe ^noglieh, nnr da ein Uebereinkommen zu treffen, wo es auf a..gemessene nnd billige Weise geschehen kann. Bei den Unterhandlungen

^

437

mit dem Grossher^ogthum Baden sollte es nach Anficht der kommission dem Bundesrathe um so eher gelingen, auf billige Grundlagen einen Vertrag abschlössen zu kounen, da die Gren^gemeinden dieses Machbarstaates, welche die Brücken von Laufenburg und bei Sackingen passiven, an dem Verschwinden dieser Zolle eben so sehr interessirt sind, als die.

Bürger des Kantons Aargau, welche diese Brücken ben^en.

Schliesslieh bemerken wir noch, dass die an sich nicht erhebliche Loskausssumme, welche aus den angeführten Gründen noch um ein Erhebliches unter dem I^igen, wie oben bemerkt, aus 22,750 ^r. berechneten Reinertrag dieser sammtlichen ^olle herabsinken sollte, auf die Zollerträgnisse

desshalb nicht empfindlich einwirken wird, weil mit dem Jahr 1861 die

Vergütung für die Hauensteinzolle sich um 37,1 l 8 Fr., somit wohl um das doppelte der sur Moskaus der Brückengelder zu verwendenden Summe, permindert hat.

Aus diesen Gründen stellt Jhnen die .Kommission den oben formu^ lirten Antrag . es sei der Bundesrath ermächtiget, für den Loskaus aller noch bestehenden kon^essionirten Brückengelder mit den betreffenden Kantonsregierungen und der Regierung des Grossherzogthnms Baden zu unterhandeln und unler Ratisikationsvorbehalt der Bundesversammlung daherige Uebereinkommen abzuschliessen.

B e r n , den 15. Januar 1863.

Ramens der Kommission : .^. ..^ermann . Berichterstatter.

^ ^ o ^ e . Die ^ltglleder der kommission .^axen ^ .^err ^ .^ermann, in Sachsen ^Obwalden^.

.,

,, ,, ,, ,, ,,

.^ ^ a p p e l e r , in Zürich.

.^ W e l ^ i , in .^larau.

^ .^rach..boud. in ^reibnrg.

A J e ^ e r . in ^olo^hurn.

^ A. ^ a n d w l n g , in ^ug.

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Bericht der ständeräthlichen Kommission über den Freundschafts- Niederlassungs- und Handelsvertrag mit Belgien. (Vom 26. Januar 1863.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1863

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.03.1863

Date Data Seite

426-437

Page Pagina Ref. No

10 003 993

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