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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die Erstellung und die innere Einrichtung eines Gebäudes für die eidgenössische Anstalt zur Prüfung von Baumaterialien in Zürich.

(Vom 25. November 1889.)

Tit.

Anläßlich der Diskussion über den Geschäftsbericht des Bundesrathes vom Jahre 1887 sprach sich die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrathes über die Anstalt zur Prüfung von Baumaterialien dahin aus, daß diese außerordentlich nützliche Anstalt nicht nur zu erhalten, sondern womöglich noch weiter zu entwickeln und daher die Erstellung eines besondere Gebäudes zur Unterbringung derselben zu empfehlen sei, da in der That die Fortexistenz des Institutes nur durch einen Neubau ermöglicht werde.

Indem wir Ihnen hiermit nun eine einschlagende Vorlage unterbreiten, verweisen wir in Bezug auf das Geschichtliche, die Ziele und Zwecke, sowie die Notwendigkeit des Ausbaues der Anstalt auf den beiliegenden gedruckten Bericht, welcher auf Veranlassung unseres Departements des Innern vom Vorstande der Anstalt, Herrn Professor Tetmajer, erstattet wurde und alle wünschenswerthen Angaben über das Institut enthält.

Als Bauplatz für das neue Gebäude ist ein Theil einer dem Staate Zürich gehörenden Parzelle, nördlich des Hauptgebäudes des Polytechnikums gelegen und nur 60 m. von demselben entfernt, in Aussicht genommen. Der Bauplatz, mit der parallel der Nord-

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façade des Polytechnikums führenden Tannenstraße durch eine Einfahrt verbunden, stößt zwar an keine Straße, sondern ist. auf allen vier Seiten von andern Grundstücken begrenzt. Es hält uns jedoch dieser Umstand nicht ab, das Terrain als eine für vorliegenden Zweck günstige Baustelle zu bezeichnen, indem, -- abgesehen von der Preisdifferenz für den Grund und Boden gegenüber dem untern, an die Leonhardgasse grenzenden Theil der erwähnten Landparzelle -- die Wahl des von der Straße abgelegenen Bauplatzes die Errichtung eines durchaus bescheidenen, ausschließlich dem Bedürfnisse und dem Zwecke der Anstalt angepaßten Gebäudes gestattet, wodurch die Baukosten wesentlich niedriger ausfallen werden, als dies bei einer an der Hauptstraße gelegenen Baute der Fall wäre.

Nach vorliegendem Projekt würde das Gebäude folgende Räume enthalten : a. Im S o u t e r r a i n .

Motorenraum mit 44,73 m 2 Flächeninhalt.

Metalldepot ,, 34,oa ,, v) Heizungsrauro ,, 34,08 ,, ft Feuer- und Dörrraum ,, 62,56 ,, ·fi Kohlenraum ,, 20,i6 ,, fi Keller für den Abwart » 21,42 ,, ·n Disponibler Raum ,, 35,9 j ,, n b. Im H o c h p a r t e r r e .

Vorstandszimmer mit Bibliothek .

mit 37,oo m 2 Flächeninhalt.

Assistentenzimmer 11 n 17>»o -n Waagenzimmer 11 Î8,50 -n V) Laboratorium ,, 65,80 fl 7) Cementwerkstätte ,, 57,40 ,, fl Cementdepot « 22,40 ,, ·n Wasserprobenraum ,, 24,05 ,, 11 Metallwerkstätte ,,113,io ,, i> c. Im O b e r g e s c h o ß .

Hörsaal für 80 Zuhörer mit 81,75 m 2 Flächeninhalt.

Professorenzimmer ,, 25,50 ,, 7) Sammlungszimmer ,, 49,50 ,, V) Vestibüle mit Sammlungsschränken .

r, 60,oo ,, 7Î Abwartwohnung ,, 60,oo ,, T) d. W e s t l i c h e r F l ü g e l b a u .

Maschinensaal mit 175,80 m 2 Flächeninhalt.

Total nutzbare Räum e 1061,24 m 2 .

ßundesblatt. 41. Jahrg. Bd. IV.

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Die überbaute Fläche hält 733 m2.

Die Kosten sind veranschlagt, wie folgt: 1) Baukosten des Gebäudes mit einem Kubikinhalt von 7050 m3, rund Fr. 155,000 2) Stützmauern, Umgebungsarbeiten, Einfriedigung und Zufahrt ,, 5,000 3) Ankauf des Bauplatzes, 3200 m 2 à Fr. 10 .

,, 32,000 4) Innere Einrichtungen, wie Maschinen, Fallwerk, Erahnen, Apparate verschiedenster Art, Motor, Sammlungsschränke, Vitrinen, Bestuhlung des Hörsaales, Möblirung der Zimmer u. s. w. laut spezifizirtem Verzeichniß ,, 57,000 Total der Kosten Fr. 249,000 Mit der schweizerischen Nordostbahn, welcher anläßlich der Aufstellung der Maschine zur Prüfung der Festigkeit von Baumaterialien im Bahnhofe Zürich vertraglich gewisse Leistungen überbunden worden waren, wurde für den Fall der Entfernung der Maschine aus dem Bahnhofe die Vereinbarung getroffen, daß dieselbe das dem Bunde gehörende Gebäude sammt dem darin befindlichen Laufkrahn zum Preise von Fr. 4500 übernehme, wogegen sie von allen von ihr durch den Vertrag von 1877 betreffend die Aufstellung und den Betrieb der Festigkeitsmaschine übernommenen Verpflichtungen entbunden würde.

Gestützt auf das vorliegende Projekt und die bezüglichen Kostenberechnungen, sowie auf den im Eingange erwähnten Bericht, empfehlen wir Ihnen die Annahme des nachstehenden Beschlußentw urfes.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 25. November 1889.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Vizepräsident:

L. Ruchonnet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf)

Bundesbeschlnß betreffend

die Erstellung und die innere Einrichtung eines Gebäudes fUr die eidg. Anstalt zur Prüfung von Baumaterialien in Zürich.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrathes vom 25. November 1889, beschließt: Art. 1. Für die eidg. Anstalt zur Prüfung von Baumaterialien soll ein Neubau nach vorliegendem Projekt errichtet werden.

Art. 2. Für den Ankauf des nöthigen Bauterrains, für den Bau und für die innere Einrichtung des Gebäudes wird eine Summe von Fr. 249,000 bewilligt.

Art. 3. Dieser Beschluß tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Art. 4. Der Bundesrath ist mit der Ausführung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die Erstellung und die innere Einrichtung eines Gebäudes für die eidgenössische Anstalt zur Prüfung von Baumaterialien in Zürich. (Vom 25. November 1889.)

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Jahr

1889

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30.11.1889

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768-771

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