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Aus denVerhandlungen des Schweiz. Bundesrathes,

(Vom 6. März 1889.)

Der Bundesrath hat dem Kanton Graubünden für die Verbreiterung und Vertiefung des Poschiavino am Seeausflusse bei Meschino zum Zwecke der Entsumpfung der Squadra di Basso, welche Arbeiten zu Fr. 17,000 veranschlagt sind, einen Bundesbeitrag von 1/8 bewilligt.

Die allgemeinen Bauprojekte der Bahnsektion Bernex-Laconnex (Genf) und der Straßenbahn Genf-französische Grenze bei St. Julien sind unter gewissen Vorbehalten genehmigt worden.

(Vom 12. März 1889.)

Herr William H. R o b e r t s o n , aus Columbia, welcher vom Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika am 12. Januar d. J. zum dortseitigen Konsul in St. Gallen ernannt wurde, hat in dieser Eigenschaft das Exequatur vom Bundesrathe erhalten.

Das Arbeitsprogramm des s t a t i s t i s c h e n B u r e a u für das Jahr 1889 wurde festgesetzt wie folgt: 1) Bearbeitung der Volkszählung vom 1. Dezember 1888; 2) Bewegung der Bevölkerung in der Schweiz, einschließend die Ehescheidungen im Jahre 1888; 3) Wöchentliches Bulletin über die Sterbefälle infolge von Infektionskrankheiten in den schweizerischen Städten für 1889 -- im Bundesblatte; 4) Die überseeische Auswanderung aus der Schweiz im Jahre 1888 und monatliche Angaben über die gleiche Wanderung im Jahre 1889 -- letztere im Bundesblatte; 5) Die pädagogische Rekrutenprüfung im Herbste 1888; 6) Die ärztlicheRekrutenuntersuchung im Herbste 1888; 7) Ausarbeitung des Textes zur Sparkassenstatistik für 1881, 1882 und 1886;

551 8) Unfallstatistik für 1888 und 1889; 9) Betheiligung an der Ausgabe der ,,Zeitschrift für schweizerische Statistik"; 10) Literatur-Verzeichnisse über einzelne Gebiete der Statistik und Volkswirtschaft ; 11) Sammlung von Materialien und sonstige Vorbereitungen für ein ,,Jahrbuch schweizerischer Statistik", dessen erstmalige Ausgabe für das Jahr 1890 in Aussicht genommen wird.

(Vom 13. März 1889.)

Der Bundesrath hat für die zweite Abtheilung der Wintersession der Bundesversammlung, welche am Montag den 25. dieses Monats, Nachmittags 3 Uhr beginnt, die folgenden Traktanden festgesetzt : 1. Prüfung der Wahlakten neuer Mitglieder der Bundesversammlung.

2. Botschaft und Gesetzentwurf vom 9. November 1886 (Bundesblatt III, 546--565), betreffend Ergänzung des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1879 über den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken.

3. Handelsvertrag mit Italien vom 23. Januar 1889. Botschaft mit Ratifikationsentwurf vom 5. März 1889 (Bundesblatt I, 393--437).

4. Bericht des Bundesraths über das Postulat Goba t, betreffend Ankäufe an der Weltausstellung in Paris 1889 für Handelsmuseen.

5. Bericht des Bundesraths über die Motion P a s c h o u d , betreffend Verzollung von Korinthen.

6. Bericht des Bundesraths vom 25. Januar 1889 (Bundesblatt I, 225--235) über die Frage der Herausgabe eine,r das Veraltete weglassenden eidgenössischen Gesetzsammlung.

7. Ankauf eines Bauplatzes an der Speichergasse in Bern für ein neues Verwaltungsgebäude. Botschaft und Beschlußentwurf vom 7. Dezember 1888 (Bundesblatt IV, 1072--1079). -- Nachtrags-Botschaft vom --. März 1889.

8. Botschaft und Beschlußentwurf vom 3. Dezember 1888 (Bundesblatt IV, 893--910), betreffend die innere Einrichtung des physikalischen Institutes und der meteorologischen CentralanstaJt im neuen Physikgebäude in Zürich.

552 9. Botschaft und Beschlußentwurf betreffend Zusicherung einer Nachsubvention an den Kanton Waadt für Korrektionsarbeiten im untern und obern Laufe der Veveyse.

10. Botschaft vom 10. Februar 1888 (Bundesblatt I, 353-381) mit zweiter Vorlage des Gesetzentwurfs, vom 27. Januar 1888. -- Botschaft vom 7. Dezember 1888, mit dritter Vorlage (neue Redaktion) des Gesetzentwurfs (Bundesblatt IV, 1137-1242).

Betreffend die vorausgegangenen Berathungs-Stadien und Drucksachen (Botschaften des Bundesraths, Berichte, Protokolle von Kommissionen, Schlußnahmen beider Räthe) siehe die frühem Uebersichten der Verhandlungen der Bundesvejsammlung, Trakt. Nr. 16 der Session vom Juni 1888 u. s. w.

NB. Die Uebergangsbestimmungen, für welche früher ein getrenntes Einführungsgesetz projektirt war, sind infolge nachträglicher Vereinbarung beider Räthe (vide vorhergehende Uebersichten) nunmehr mit dem Hauptgesetze verschmolzen.

11. Botschaft und Gesetzentwurf vom 2. Juni 1882 (Bundesblatt III, 1), betreffend die politischen Rechte der Schweizerbürger.

12. Botschaft vom 28. Mai 1887 und Gesetzentwurf (Bundesblatt III, 113--135), betreffend die civilrechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter.

13. Militärstrafgerichtsordnung. Botschaft und Gesetzentwurf vom 10. April 1888 (Bundesblatt II, 345--407). -- (Vergi. Botschaft vom 30. Mai 1884 zu einem eidg. Militärstrafgesetzbuch (Bundesblatt 1884, III, 197--291).

14. Auslieferungsvertrag mit Oesterreich-Ungarn, vom 17. November 1888. Botschaft mit Ratifikations-Entwurf.

15. Infanterie-Fuhrwerke. Botschaft und Gesetzentwurf.

16. Botschaft vom 20. November 1888 (Bundesblatt IV, 733-- 763), betreffend Rückzölle, und Beschlußentwurf betreffend Gewährung eines Rückzolles auf Zucker beim Export von kondensirter Milch.

17. Forstliche Oberaufsicht. Botschaft und Beschlußentwurf vom 1. Juni 1888 (Bundesblatt III, 297--341), betreffend Ausdehnung der forstlichen Oberaufsicht über den Jura, resp. die ganze Schweiz.

18. Botschaft und Beschlußentwurf vom 23. November 1888 (Bundesblatt IV, 793--800), betreffend die Unterstützung der Hagelversicherung durch den Bund.

553 19. Bericht des Bundesrathes über das Postulat Nr. 379, betreffend Vorsorge bei Unfällen von Bundesangestellten.

20. Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. November 1888 (Bundesblatt IV, 801--830), betreffend die gegenseitigen Hulfsgesellschaften und insbesondere die Eisenbahn-Pensionskassen.

21. E i s e n b a h n g e s c h ä f t e : a. Abänderung von Art. 9 des Eisenbahngesetzes. Botschaft und Gesetzentwurf vom 28. November 1888 (Bundesblatt IV, 830--871), betreffend Abänderung des Art. 9 (dienstfreier Tag) im Bundesgesetz über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen vom 23. Dezember 1872.

b. Botschaft und Beschlußentwurf vom 10. Dezember 1888 (BundesblattIV, 1098--1108), betreffend Fristverlängerung für die normalspurige Eisenbahn von Chur nach Thusis und die schmalspurige Fortsetzung von Thusis bis zur Filisurer Brücke und eventuell Bellaluna.

22a. Botschaft und Gesetzentwurf vom 13. November 1888 (Bundesblatt IV, 680--690), betreffend die Erstellung von elektrischen Leitungen.

22b. Botschaft und Gesetzentwurf vom 13. November 1888 (Bundesblatt IV, 649--679) über das Telephonwesen.

23. Telephongebäude in Zürich. Botschaft und Beschlußentwurf vom 19. Dezember 1888 (Bundesblatt IV, 1288--1292), betreffend Ankauf eines Hauses in Zürich für Telephonzwecke.

24. Beschwerde der Nordostbahn betreffend die vom Bundesrathe am 20. Juni 1887 beschlossene Abänderung der Verordnung über die Konzessionen der Dampfschiffunternehmungen. -- Bericht des Bundesraths vom 9. November 1888 (Bundesblatt IV, 612--625).

25. Rekurs der katholischen Sehulgemeinde Lichtensteig (St. Gallen) gegen den -- einen Beschluß des Großen Käthes von St. Gallen aufrecht erhaltenden -- Entscheid des Bundesrathes vom 10. Januar 1888 (Bundesblatt I, 72), betreffend üebernahme des gesarnmten Schulwesens jener Gemeinde durch eine aus Bürgern der evangelischen und katholischen Schulgemeinden zu konstituirende bürgerliche Schulgemeinde. -- Botschaft vom I . J u n i 1888 (Bundesblatt III, 529--544).

26. Rekurs der Gemeinde Carouge vom 21. September 1888, betreffend Anwendung des Alkoholgesetzes vom 23. Dezember 1886 (Oktroi-Ersatz). -- Botschaft vom 17. Dezember 1888 (Bundesblatt IV, 1284--1287).

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27. Rekurs der Regierung des Kantons Schaff hausen vom 6. Dezember 1888, bezweckend Aufhebung des Bundesrathsbeschlusses vom 24. Januar 1888 und Ermächtigung des Kantons Sehaffhausen, von den Mobiliarversicherungs-Gesellschaften jährliche Beiträge an das Feuerlöschwesen bis zu 5 Rappen von Fr. 1000 der Versicherungssumme zu erheben.

28. Rekurs von Johann Bucher und Ehefrau Maria, geb. Christen, von Escholzmatt, in Littau (Luzern) gegen den Bundesrathsbeschluß vom 17. Dezember 1888 (Bundesblatt I, 236--238), resp. Beschluß des Regierungsraths des Kantons Luzern vom 21. September 1888, betreffend Entzug der Niederlassung.

29. Rekurs von Josef Leibacher, von Oberrüti (Aargau), in Luzern, und Ehefrau Philomena, geb. Bachmann, gegen den Bundesrathsbeschluß vom 25. Januar 1889 (Bundesblatt I, 321--323), resp. Beschluß der Regierung des Kantons Luzern vom 14. Dezember 1888, betreffend Entzug der Niederlassung.

30. Rekurs von Kasimir Ditzler-König von Dornach (Solothurn), wohnhaft in Rheinfelden (Aargau), für sich und Familie, gegen den Bundesrathsbeschluß vom 25. Januar 1889 (Bundesblatt I, 260), resp. Beschluß der Regierung des Kantons Aargau, betreffend Ausweisung wegen Unterstützungsbedürftigkeit.

31. Rekurs von Joseph Schönenweid in Montreux gegen das Bundesgericht betreffend Kostenauferlegung.

32. Petition des Verbandes der appenzellischen Grütlivereine vom 9. Juni 1888, betreffend Verbot der Uebungen der Heilsarmee auf schweizerischem Gebiete. Beim Bundesrathe zur Ausarbeitung eines Berichts.

33. Eingabe des schweizerischen Vereins zur Förderung der Knabenarbeitsschulen, d. d. Freiburg den 18. April 1888, betreffend Unterstützung des Knabenarbeitsunterrichtes in der Schweiz (Erweiterung von Art. 2 des Bundesbeschlusses über gewerbliche Bildung). -- Bericht des Bundesraths.

34. Petitionen von Grütlivereinen etc., betreffend Partialrevision der Bundesverfassung.

35. Motion von Hrn. Nationalrath Vögelin und Mitunterzeichnern, vom 23. Dezember 1887.

Der Bundesrath wird eingeladen, der Bundesversammlung einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Betimmungen zum Schutz der Frauen und Kinder, wie sie im Bundesgesetz vom 23. März 1877 betreffend die Arbeit in den Fabriken enthalten sind, auch auf weitere Gewerbe, insbesondere auf die Wirthschaften, ausgedehnt werden.

Unterzeichner: Vögelin, Brenner, Cnrti, Decurtius, Morel, Müller (Ed., Bern), Ruffy, Schäppi.

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36. Motion von Hrn. Nationalrath Müller (Bern") und Mitunterzeichnern, vom 20. Dezember 1888.

Der Bundesrath wird eingeladen, zn untersuchen, ob und inwieweit die über unsere Heereseinrichtungen erhobenen Klagen, wie solche namentlich in den Verhandlungen des schweizerischen Offiziersvereins geltend gemacht worden, begründet sind, und Bericht und Antrag vorzulegen über die Mittel und Wege, wie wirklich bestehenden Mißständen abgeholfen werden soll.

Unterzeichner: Müller (Bern), Bühlmann, Gallati, Häni, Künzli, Meister, Kiniker, Schobinger, Vigier.

37. Motion der HH. Nationalräthe Python und Hochstraßer, vom 21. Dezember 1888.

Der Bundesrath wird für den Fall, daß er eine Eevision unserer Militärorganisation anzubahnen für passend erachten sollte, eingeladen, die Präge zu prüfen, ob es nicht vortheilhaft wäre, den Truppen selbst die Ernennung ihrer Offiziere zu überlassen, wobei ihnen die Wahl unter den mit Fähigkeitszeugnissen versehenen Persönlichkeiten frei stünde.

Allfällig weiter hinzukommende Gegenstände.

(Vom 15. Marx 1889.)

Mit Zuschrift vom 6. März wünscht das Erziehungsdepartement des Kantons Baselstadt von dem eidgenössischen Departement des Innern darüber Auskunft, bis zu welchem ungefähren Termin die endgültige Offerte Basels für das Nationalmuseum eingegeben werden müsse, wenn sie Anspruch auf Beachtung finden solle.

Das Departement des Innern ist ermächtigt worden, dahin zu antworteu : Zunächst habe der Bundesrath, in Beantwortung des Postulats d. d. 9. Juli 1883, lautend: ,,der Bundesrath wird eingeladen, der Bundesversammlung beförderlich Bericht und Antrag zu hinterbringen, ob ein schweizerisches Nationalmuseum errichtet werden solle und welche finanzielle Tragweite ein solcher Beschluß für den Bund haben möchte", der Bundesversammlung über die Frage, ob ein schweizerisches Landesmuseum zu errichten sei, Bericht zu erstatten und hierüber einen grundsätzlichen Beschluß zu veranlaßon. Bejahende Beantwortung vorausgesetzt, habe dieser Beschluß den Zweck und das allgemeine Programm dieses Institutes festzustellen und im Fernern die Bedingungen zu präzisiren, welche von dem Sitze des Institutes bezüglich des zur Verfügung zu stellenden Gesammtareals, der Ausdehnung der Räumlichkeiten und deren Einrichtung, der am Sitze der Anstalt bereits vorhandenen öffentlichen historischen Sammlungen, des Unterhalts und der Art und Weise der Verwaltung etc. zu erfüllen sein würden, und schließlich die Verpflichtungen des Bundes gegenüber dem Institute zu bestimmen.

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Diese erste Vorlage solle und könne der Bundesversammlung auf die Junisession unterbreitet werden. Im Falle ein bezüglicher Beschluß der Bundesversammlung im Sinne der Vorlage zu Stande käme, werde derselbe den Kantonen Zürich, Bern, Luzern und Basel, deren Hauptstädte sich schon zum Voraus um den Sitz dea Landesmuseums beworben haben, mitgetheilt und ihnen zur Eingabe ihrer die Bedingungen betreffenden Verhältnisse Frist bis etwa zum 20. August d. J." gestellt. Es werde hierauf zur Untersuchung und Würdigung aller rein sachlichen Verhältnisse der verschiedenen sich bewerbenden Städte eine sachkundige, nicht aus Schweizern allein bestehende Expertise stattfinden, und schließlich, was auf die Dezembersession d. J. geschehen könne, der Bundesversammlung ein Beschlußentwurf betreffend den Sitz des schweizerischen Landesmuseums vorgelegt -werden.

Dem k. italienischen Vizekonsul in Genf, Hrn. Jean Baptiste P o n t i , wurde das eidgenössische Exequatur ertheilt.

Der schweizerische Bundesrath wird mit Rücksicht auf die Motion Decurtins und Favon an die Regierungen der europäischen Industriestaaten die Anfrage richten, ob sie nicht geneigt seien, sich auf einer Konferenz vertreten zu lassen, um auf Grund eines Programmes verschiedene die Fabrik- und Arbeiterschutzgesetzgebung betreffende Fragen zu berathen und diejenigen Punkte festzusetzen, deren Ausführung durch internationales Uebereinkommen als wünschbar zu bezeichnen wäre.

Der Bundesrath wählte : (am 12. März 1889) als Posthalter in Gümmenen: Hrn. Emil Salvisberg, von Mühleberg (Bern), in Gümmenen; ,, Telegraphist in Fiesch : ,, Adolf Clausen , von Ernen (Wallis), Schullehrerin Fiesch: ,, Telegraphistinin Gümmenen: Frau Anna Rosenegger, von Signau (Bern), Modistin in Gümmenen ; (am 15. März 1889) als Statistiker des Eisenbahndepartements: Hrn. J. Kolb, von Oberriet, Kaufmann, in St. Gallen ; ,, Postkommis in Locle: ,, Fritz Kühn, v. Hin au (Zürich), Postkommis in Bulle.

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