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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung des Kredites für den Bau eines neuen Postgebäudes an der Rue du Montblanc in Genf.

(Vom 5. Dezember 1889.)

Tit.

Nachdem durch Bundesbeschluß vom 29. Juni 1888 für den Ankauf eines Bauplatzes zur Erstellung eines neuen Postgebäudes in Genf eine Summe von Franken 500,000 bewilligt worden war, schlössen wir nach resultatlosen Unterhandlungen mit der Munizipalität von Genf, betreffend die Erwerbung der sog. "Insel" als Bauplatz für ein neues Postgebäude daselbst, im November 1888 mit dem Staate Genf einen Vertrag über Abtretung des vordem Theiles des sogen. Entrepôts an der Rue du Montblanc ab. Der Kaufpreis für das 2500 m 2 haltende Bauterrain sammt Gebäude wurde zu Fr. 500,000 festgesetzt.

Behufs Erlangung von Plänen für das neue Postgebäude wurde hierauf ein Wettbewerb unter den schweizerischen Architekten veranstaltet. Das zur Beurtheilung der eingegangenen Entwürfe bestellte Preisgericht bedachte zwei von den Gebrüdern Camoletti in Genf verfaßte Projekte mit den ersten Preisen, was uns veranlaßte, diese Architekten mit der Ausarbeitung der definitiven Pläne für den Neubau zu betrauen.

Nach dem vorliegenden Projekte erhalten die Hauptfaçade des Gebäudes längs der Rue du Montblanc eine Länge von 73,o m. und die beiden Flügel an der Rue Pécolat und an der Rue de l'Entrepôt je eine Tiefe von 32,2 m. Die überbaute Fläche mißt 1970 m 2 , der Kubikinhalt des Gebäudes beträgt, ohne Keller und Dachräume, 48,020m3.

Das Souterrain, 4,o m. hoch, mit einer Einfahrt für Fuhrwerke versehen, soll zum größten Theil als Wagenremise benützt werden, der übrige Theil wird als Keller für die Wohnungen im zwei-

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ten Stock dienen. Das Brdgeschoß, mit einer lichten Höhe von 7,5o m., enthält die große Schalterhalle mit 20 Guichets und den nöthigen Schloßfächern, die großen Fahrpost- und Briefpost-Büreaux, sowie das Mandatbüreau. Im ersten Stock, der 5,50 m. hoch wird, sollen die Lokale für die Direktion des ersten Postkreises und das Briefträgerzimmer untergebracht werden, während im zweiten Stock die Erstellung von Wohnungen in Aussicht genommen ist.

Der auf der hintern Seite des Gebäudes befindliche, theilweise mit Glas überdeckte Posthof soll horizontal auf Höhe des Bodens des Erdgeschoßes angelegt werden. Infolge dessen müssen von der Rue de l'Entrepôt und von der 1,6 m. tiefer gelegenen Rue Pécolat her 6,0 m. breite Rampen erstellt werden, für welche der Staatsrath von Genf das nöthige Terrain unentgeltlich abgetreten hat.

Der Flächeninhalt der nutzbaren Räume beträgt: Souterrain.

Remise für die Postfourgons und Handkarren und Postmaterialmagazin .

.

.

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. m 2 1,000 Keller 390 Erdgeschoß.

" m2

Schalterhalle Fahrpostbüreau Briefpostbüreau Mandatbüreau

n " V)

428 490 400 90

E r s t e r Stock.

Kreispostdirektor .

Kreis p ostadj unkt .

Kreispostkanzlei Kreispostkontroleur Kreispostkontrole .

Kreispostkasse Materialbüreaux Konferenzsaal Archiv .

Wartzimmer Briefträgerlokal

m2

Z w e i t e r Stock.

m2 Wohnungen .

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Total nutzbare Räume, exklusive Korridore, Treppen, Aborte u n d Dachräume .

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. m2

36 35 69 34 106 78 153 94 76 20 312 700

4,511

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Die Kostenberechnung ergibt eine Bausumme von Fr. 1,500,000, welche sich auf die verschiedenen Arbeiten wie folgt vertheilt: 1) Erd-, Maurer- und Steinhauerarbeiten .

. Fr.

2) Eisenbalken, eiserne Säulen und sonstige Eisenkonstruktionen, sowie Schlosserarbeiten ,, 3) Zimmer-, Spengler- und Dachdeckerarbeiten ,, 4) Schreiner-, Glaser- und Parquetarbeiten . ,, 5) Gypser- und Malerarbeiten ,, 6) Skulpturarbeiten ,, 7) Wasser- und Abtritteinrichtung ,, 8) Heizung und Ventilation . ,, Total

848,000 160,000 95,000 159,000 61,000 97,000 20,000 60,000

Fr. 1,500,000

In obiger Summe sind die üblichen Prozentsätze für Unvorhergesehenes, sowie für die Kosten der Bauleitung inbegriffen.

Da der Kubikinhalt des Gebäudes, ohne Keller und Dachraum, 48,020 m 3 beträgt, so werden die Baukosten per Kubikmeter auf zirka Fr. 31 zu stehen kommen, ein Preis, der für derartige, in monumentaler Bauart gehaltene Gebäude nicht zu hoch bemessen ist.

Die Bauarbeiten müssen wir zu Anfang des Jahres 1890 in Angriff nehmen lassen, damit das Gebäude bis Juni 1892 vollendet und auf diesen Zeitpunkt bezogen werden kann. Auf 30. Juni 1892 läuft nämlich der Vertrag über die im Hause neben dem alten Postgebäude für die Post- und Telegraphen - Verwaltung gemietheten Lokale ab.

Unter Hinweisung auf die bezüglichen Pläne, Kostenberechnungen und Berichte, sowie auf die in unserer Botschaft vom 1.

Juni 1888 über den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Postgebäude in Genf gegebenen Auseinandersetzungen über die den Post- und Telegraphendienst daselbst betreffenden Verhältnisse ersuchen wir Sie, dem nachfolgenden Beschlußentwurf Ihre Genehmigung ertheilen zu wollen.

Genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 5. Dezember 1889.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Hammer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung des Kredites für den Bau eines neuen Postgebäudes an der Rue du Montblanc in Genf.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 5. Dezember 1889, beschließt: Art. 1. Für den Bau eines neuen Postgebäudes auf dem an der Rue du Montblanc in Genf durch die Eidgenossenschaft erworbenen Terrain wird eine Summe von Fr. 1,500,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3.

beauftragt.

Der Bundesrath ist mit dessen Vollziehung

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung des Kredites für den Bau eines neuen Postgebäudes an der Rue du Montblanc in Genf. (Vom 5.

Dezember 1889.)

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Jahr

1889

Année Anno Band

4

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51

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.12.1889

Date Data Seite

803-806

Page Pagina Ref. No

10 014 613

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