808

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bondes.

Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1888 und 1889.

1889.

1988.

Monate.

Fr.

Januar .

Februar .

März . .

April . .

Mai . .

Juni . .

Juli . .

August .

September Oktober .

November Dezember

.

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1889.

Fr.

1,763,332. 81 1,808,288. 17 1,848,978.09 1,887,616. 15 2,361,634.71 2,264,561. 28 2,404,206. 19

2,144,480. 74

1,811,065.52 2,277,565.22 1,988,924.09 2,061,832. 01 1,953,400. 01 2,036,683. 17 2,049,929. 39

2,122,784. 58

2,209,532. 35 2,330,892. 58 2,581,091. 37

2,772,471.85

2,356,191. 13 2,525,822. 98

Mehreinnahme.

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

54,955.36 38,638.06 -- -- 466,499. 70 72,907. 92 83,283.16 72,855. 19 121,360.23 191,380. 48 169,631. 85

-- -- 97,073. 43 259,725.46

'

-- -- -- -- -- -- --

2,608,935. 59

Total 25,927,221. 26 -- auf Ende Nov. 23,318,285.66 24,232,998. 73

-- 914,713. 07

-- --

80»

48. Wochenbülletin über die Geburten und Sterbefälle.

Vom 2e. bis 30. November 1889.

Während der verflossenen Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 größern städtischen Gemeinden der Schweiz, nämlich: Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne,, St. Gallen, Chaux-de-Fonds, Luzern, Neuenburg, "Winterthur, Bielr Herisau, Schaffhausen, Freiburg und Locle, deren Gesammtbevölkerung 480,388 beträgt, 228 Lebendgeburten, 175 Sterbefälle und 7 Todtgeburten angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 14 Geburten und 21 Sterbefälle und l Todtgeburt.

Von den Verstorbenen waren 46 im ersten Lebensjahre, außerdem l von auswärts kommend.

An 'den meist verhütbaren Krankheiten starben 8. Außerdem 2 von auswärts Gekommene, d. h. welche ihren Wohnsitz in einer andern Ortschaft hatten.

Es starben : an Masern 2 (l in Außersihl und l in Genf-Stadt) ; -- an Scharlach l in Bern; -- an Diphtheritis und Croup 3 (l in Winterthur, von Oberwinterthur kommend, l in Biel und l in Locle ; -- an Keuchhusten 3 (l in Zürich-Stadt, l in Außersihl und l in Genf-Stadt); -- an Rothlauf 0; - an Typhus l in Basel, von St. Ludwig kommend;-- an infektiösen Kindbettkrankheiten 0; -- an Darmkatarrh der kleinen Kinder 16 (2 in Außersihl, l in GentStadt, l in Plainpalais, 7 in Basel, 2 in Bern, l in Winterthur, l in Biel und l in Schaffhausen).

26 Todesfälle sind als Opfer der Lungenschwindsucht angegeben, außerdem 5 Personen, welche von auswärts kamen und also nicht zu der Wohnbevölkerung der Städte gehören; -- 22 sind infolge akuter Krankheiten der Athmungsorgane gestorben; -- 12 infolge organischer Herzfehler, außerdem l von auswärts; -- 7 au Schlagfluß, außerdem 2 von auswärts; -- infolge Unfall starben 2; -- durch Selbstmord 1; -- 14 Kinder starben infolge angeborner Lebensschwäche und 7 Greise infolge Altersschwäche.

810 Auf l Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenannte Städte eine Totalsterblichkeitsziffer von 19,0 °/oo, für die 4 vorhergehenden Wochen eine solche von 15,5, 14,8, 13,5, 14,9 %0.

Morbidität.

Vom 24. bis zum 30. November 1889 sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden :

1. Pocken und modifizirte Blattern.

0.

2. Masern.

Schaffhausen (Kanton) : 4 Fälle in Thayngen. -- Groß-Zürich (ohne Hottingen): 46 Fälle, wovon 18 in Außersihl, 14 in Wiedikon, 13 in Enge und l in Zürich. -- Basel-Stadt: 0. -- Ölten: 0. -- Bern: l Fall im weißen Quartier. -- Neuenburg (Kanton): 12 Fälle in Thielle-Wavre. -- Waadt (Kanton) : 0.

3. Scharlachfieber.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-Zürich (ohne Hottingen): 3 Fälle, wovon 2 in Zürich und l in Außersihl. -- Basel-Stadt: 9 Fälle. -- Ölten: 0. -- Bern: 5 Fälle, wovon 3 im Insel-Spital, l in der Lorraine und l im weißen Quartier. -- Neuenburg (Kanton): 9 Fälle in La Coudre (5 in der gleichen Familie). -- Waadt (Kanton) : 5 Fälle, wovon 3 in Payerne und je l in Lausanne und Vufflens le Château.

4. Diphtheritis und Croup.

Schaffhausen (Kanton): 3 Fälle, wovon l in Sehaffhausen und 2 in Unter-Hallau. -- Groß-ZUrich (ohne Hottingen): 6 Fälle, wovon 3 in Wiedikon, 2 in Außersihl und l in Unterstraß. -- BaselStadt: 2 Fälle. -- Ölten: 0. -- Bern: l Fall im Weißenbühl. -- Neuenburg (Kanton) : l Fall in Cernier. -- Waadt (Kanton) : l Fall in Lausanne.

5. Keuchhusten.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich (ohne Hottingen):

3 Fälle, je l in Wiedikon, Unterstraß und Riesbach. -- BaselStadt: 4 Fälle. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): Einige Fälle in Corsier.

811 6. Varicellen.

Schaffhausen (Kanton) : 0. -- Groß-Zürich (ohne Hottingen) : 4 Fälle, wovon je l in Zürich und Wiedikon und 2 in Außersihl. -- Basel-Stadt: 7 Fälle. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): 0.

7. Roseola.

o.

8. Rothlauf.

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Schaffhausen. -- Groß-ZUrich (ohne Hottingen): 0. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Olten-Gösgen: 0.

-- Bern: ü. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): 0.

9. Typhus.

Schaffhausen (Kanton) : 0. -- Groß · ZUrich (ohne Hottingen : 0.

-- Basel-Stadt: 4 Fälle. -- Ölten: 0. -- Bern: 4 Fälle, wovon 2 im rothen Quartier und je l in der Lorraine und im Zieglerspital. -- Neuenburg (Kanton) : l Fall in Neuenburg. -- Waadt (Kanton): 0.

10. Puerperalfieber.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich (ohne Hottingen): 0.

-- Basel-Stadt: l Fall. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): 0.

In allen obbenannten Ortschaften sind Präventivmaßregeln getroffen worden; die Anzeige der Fälle beweist überdies, daß die Behörden und Aerzte der Gesundheitspolizei die nöthige Aufmerksamkeit widmen.

Die Anzeigen aus den andern Kantonen werden im Monatsbericht mitgetheilt werden.

Eidg. statistisches BUreau.

812

Bulletin Nr. 22 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Schweiz vom 16. bis 30. November 1889.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe; W = Weiden; P = Pferde; R = Rindvieh; Schw = Schweine, Z = Ziegen; Schf = Schafe ; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Lungenseuche.

Zürich. Bez. Zürich, Zürich, (l R*) abgethan; anläßlich der Fleischschau im Schlachthause bei einem Ochsen französischer Herkunft konstatirt; Vorsichtsmaßregeln getroffen.

Gesammttotal 1 Fall.

Rauschbrand.

Bern. Bez. Interlaken, Brienz, l R ; Bez. Saanen, Saanen, i R -- Total 2 R umgestanden.

Solothurn. Bez. Thierstein, Zullwil, l R umgestanden.

Gesammttotal 3 Fälle.

Milzbrand.

Luzern. Bez. Luzern, Luzern, l R umgestanden, 3 R abgesperrt.

Thnrgau. Bez. Weinfelden, Rothenhausen, l R umgestanden, 7 R abgesperrt.

Gesammttotal 2 R umgestanden, 10 R abgesperrt.

813

Maul- und Klauenseuche.

Zürich. Bez. Meilen, Herrliberg, \ St (4 R*); Bez. Hinweil, Fischenthal, 3 St (13 R*, l Z*); Bez. Uster, Mönchaltorf, 2 St (14 R*, l Z*) ; Bez. Winterthur, Seen, l St (7 R*) ; in sämmtlichen Fällen Einschleppung aus dem Kanton St. Gallen -- Total 7 St, (38 R*, 2 Z*).

Luzern. Bez. Entlebuch, Escholzmatt, 5 St, 29 R, 32 Z, 4 Schw, 3 Schf.

Glarus. Seuche erloschen; die im Bulletin Nr. 21 erwähnte Einschleppung nach Kerenzen erfolgte nicht vom Markte in Uster, sondern von demjenigen in Uznach (Kanton St. Gallen) aus.

Appenzell A. Rh. Bez. Hinterland, Urnäsch, 3 St (36 R*, 16 Z, 24 Schw*), Herisau, l St (9 R*), Stein, l St (11 R*); Bez. Mittelland, Teufen, 5 St (31 R*, l Z*), Bühler, l St (14 R*, 3 Schw*), Gais, l St (7 R*, 2 Schw*), Speicher, l St (5 R»), davon (2 R*) abgethan, Trogen, 1 St (7 R*, 2 Z) ; Bez. Vorderland, Walzenhausen, 1 St (3 R*); in den meisten Fällen Einschleppung aus dem Kanton St. Gallen und Verbreitung durch Wechsel im Viehstand kurz vor erkennbarein Ausbruch -- Total 15 St (I23 R*, 19 Z*, 29 Schw*), wovon (2 R*) abgethan.

Appenzell I. Rh. Appenzell, 3 St, 37 R, wovon (26 R*), Rutti, l St, 102 R, wovon (55 R*), Gonten, 2 8t, 15 R; Verlauf mild -- Total 12 St, 154 R, wovon (81 R*).

St. Gallen. Bez. St. Gallen, St. Gallen, l St (3 R*) ; Bez.

Tablât, Wittenbach, l St (10 R*); Bez. Rorschach, Mörschwil, 3 St (37 R*, l Schf*); Bez. Unterrheinthal, Rheineck, l St (13 R*), Berneck, l St (5 R*); Bez. Oberrheinthal, Eichberg, l St (9 R*), Rüthi, 2 St (7 R*, l Z*), Altstätten, 3 St (13 R*); Bez. Werdenberg, Sennwald, 6 St (42 R*, 7 Z*, 2 Schw*, 3 Schf*), Buchs, 8 St (42 R*, l Schf*, 3 Z*), Sevelen, 5 St (26 R*, 2 Schw*, 4 Schf*), Wartau, 6 St (48 R*, 7 Z*) ; Bez. Sargans, Wallenstadt, 5 St (18 R*, 10 Z*); Bez. Gaster, Amden, l St (7 R*); Bez. Obertoggenburg, Nesslau, l St (3 R*); Bez. Alttoggenburg, Kirchberg, l St (6 R*, l Z*); Bez. Untertoggenburg, Oberuzwil, l St (6 R*), Flawil, 3 St (29 R*); Bez. Wil, Zuzwil, l St (4 R*); Bez. Gossau, Waldkirch, 5 St (31 R*, l Z*) -- Total 56 St (359 R*, 4 Schw*, 30 Z*, 9 Schf*).

Granbünden. Bez. Plessur, Chur, l St (l R*); Bez. Albula, Obervatz, 2 8t (20 R*); Bez. Unterlandquart, Maienfeld, l St (4 R*); Bez. Oberlandquart, Fuma, l St (10 R*); Bez. Imboden, Tamins, \ St (4 R*), Ems, 2 St (8 R*, l Z*); Bez. Heinzenberg,

814

Sarn, l St (l R*), Urmein, l St (l R*), Tschappina, l St (2 R*), Flerden, l St (3 R*), Fürstenau, l St (l R*), Masein, l St (l R*), Scharans, l St (6 R*) ; Bez. Hinterrhein, Zillis, l St (8 R*) ; Bez.

Glenner, Obersaxen, 3 St (12 R*, 4 Z*), Valencias, 2 St (7 R*, 6 Schf*, 2 Schw*); Bez. Vorderrhein, Truns, 2 St (18 R*), Somvix, 2 St (20 R*), Disentis, 4 St (42 R*), Medels, l St (6 R*) -- Total 30 St (175 R*, 5 Z*, 6 Schf*, 2 Schw*).

Thurgau. Bez. Arbon, Freimacht, 2 St (22 R*), Arbon, l St (5 R*, 2 Schw*) ; Bez. Frauenfeld, Oberneunforn, l St (4 R, 2 Z*) ; Bez. Münchweilen,, Braun au, 5 St (27 R*), Tuttweil, 4 St (19 R*); in Braunau Verschleppung ; nach den übrigen Orten durch Marktvieh aus dem Kanton St. Gallen neu eingeschleppt -- Total 13 St (77 R*, 2 Schw*, 2 Z*).

Tessin. Bez. Bellenz, Beilenz, l St (21 R*), auf einem aus dem Kanton St. Gallen eingeführten, kürzlich durchseuchten Transport konstatirt.

Gesammttotal 139 St, 1125 Stück Vieh, wovon 2 Stück abgethan.

Vermehrung seit 15. Nov. 23 St, 300 StUck Vieh.

Rotz und Hautwurm.

Zürich. Bez. Meilen, Hombrechtikon, l P umgestanden ; anläßlich der Fleischschau konstatirt.

Gesammttotal 1 Fall.

Rothlauf der Schweine.

Zürich. Bez. Bülach, Kloten, l Schw abgethan, 10 Schw abgesperrt.

Waadt. Bez. Payerne, Corcelles, 9 Schw umgestanden, 5 Schw verdächtig.

Gesammttotal 10 Fälle, 15 Verdachtsfälle.

Räude.

Waadt. Bez. Cossonay, Pampigny, 150 Schf, wovon (85 Schf*).

Gesammttotal 150 Fälle.

815

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Zürich. Eine Buße von Fr. 50 (vorschriftswidrige Schlachtung eines Pferdes} ; zwei Bußen voo je Fr 25 (Viehhandel ohne Patent).

Bern. Eine Buße von Fr. 15 (Anstände wegen Gesundheitsscheinen).

^ Luzern. Zwei Bußen von je Fr. 10 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Schwyz. Drei Bußen von je Fr. 30 und eine solche von Fr. 25 (Nichtbeachtung der Quarantäne-Vorschriften); je eine Buße von Fr. 20, Fr. 10 und Fr. 5 (Anstände betr. Gesundheitsscheine).

Zug. Eine Buße von Fr. 5 (Mangel des Gesundheitsscheines).

Freiburg. Zwei Bußen von je Fr. 5 (Unregelmäßigkeiten betreffend Gesundheit.sscheine).

Basel-Landschaft. Eine Buße von Fr. 15 (Verletzung der Fleischschauvorschriften).

Schaffliiiusen. Eine Buße von Fr. 10 (Benutzung eines ungültigen Gesundheitsscheines) ; eine Buße von Fr. 10 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung).

Appenzell a. Rh, Eine Buße von Fr 15 (Verletzung der Viehsperre) ; eine Buße von Fr. 20 (Verletzung der Vorschriften über Fleischschau) ; eine Buße von Fr. 8 (Nichtabgabe von Gesundheitsscheinen).

Das Verzeichniß der Bußen in Bulletin Nr. 21 soll wie folgt lauten : Eine Buße von Fr. 20 und Kosten (Mißachtung der Vorschriften über die Behandlung von seuchekrankem Vieh); je eine Buße von Fr. 100 und Fr. 150 und Kosten (Nichtanzeige und Dislokation verdächtigen Viehs) ; je eine Buße von Fr. 30 und Fr. 20 und Kosten (Verletzung der Sperre).

St. Gallen. Zwei Bußen von je Fr. 50 (Seuchenverheimlichung); sieben Bußen von je Fr. 15 bis Fr. 20 (Verletzung der Quarantäne).

Granbünden. Je eine Buße von Fr. 15 und Fr. 50 (Sperrbruch); verschiedene Bußen im Gesammtbetrag von Fr. 55 an diverse Viehinspektoren (mangelhaft geführte Talonhefte) ; eine Buße von Fr. 10 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung).

Thurgau. Zwei Bußen von je Fr. 40 (Verheimlichung der Maul- und Klauenseuche und Verletzung dea Stallbannes) ; eine Buße von Fr. 10 (Mangel des Fleischschauzeugnisses).

816 Waadt. Eine Buße von Fr. 15 an einen Viehinspektor (ungenaues Zeugniß'); eine Buße von Fr. 12 und sechs Bußen von je Fr. 5 (Antände betreffend Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 15 (vorschriftswidriger Fleischverkauf) ; eine Buße von Fr. 5 (Umgehung der Viehstandskontrole).

Wallis. Drei Bußen von je Fr. 6 (Mangel der Gesundheitsscheine).

Bückweisungen.

1. Der Grenzthierarzt in Ramsen hat am 22. November einen Schaftransport wegen Vorweis eines unregelmäßigen Ursprungs.scheines nicht zur Einfuhr zugelassen.

2. Auf der .Zollstätte Buchenloo mußte am 29. November ein von Dettighofen, Bezirk Waldshut, kommendes Pferd wegen Rotzverdacht zurückgewiesen werden.

Au. s l a nd.

Prankreich. Oktober : Rauschbrand, Departement Doubs, 13 Ställe; Rotz- und Hautwurm, Departement Doubs, l Stall, Departement Hoch-Savoyen, 2 Ställe.

Württemberg. Oktober: Milzbrand, 21 Fälle; Rauschbrand, 2 Fälle; Rote, 8 Fälle; Ende des Monats 5 P der Seuche und 115 P der Ansteckung verdächtig; Maul- und Klauenseuche, zirka 2000 neue Fälle; Ende des Monats 1907 Thiere verseucht, 1033 Thiere verdächtig. In den neu von der Seuche betroffenen Gehöften (Heerden) befinden sich 3034 Thiere; Lungenseuche, 4 Thiere der Ansteckung verdächtig; Räude, 3191 Schf erkrankt und verdächtig.

Oesterreich-Ungarn ohne wesentliche Veränderung.

Tirol und Vorarlberg. (30. Nov.) Die Maul- und Klauenseuche herrscht noch in Lustenau und Schwarzenberg.

Italien. 4.--10. November: Piémont, Milzbrand, 3 Fälle; Lombardei, Lungenseuche, l Fall (Como); Milzbrand, 3 Fälle; Maul- und Klauenseuche, \ Fall (Sondrio); Räude, 27 Fälle.

817

Verschiedenes.

Viehverkehr mit Frankreich.

Aus Anlaß der seitens Frankreich gegenüber Deutschland und Oestei'reich-Ungarn verhängten Viehsperre hat das Schweiz. Landwirthschaftsdepartement am 27. Nov. folgende Circulare erlassen : 1) An sämmtliche Kantonsregierungen.

Laut soeben eingetroffener Mittheilung der schweizerischen Gesandtschaft in Paris ist vom 5. Dezember nächsthin an jede Einfuhr von Vieh deutscher und österreichisch-ungarischer Herkunft -- auch auf dem Transitwege durch die Schweiz und trotz hierseitiger Quarantäne -- nach Frankreich strengstens verboten. Umgehungen dieser Verfügung müßten für den schweizerischen Viehexpovt die schwersten Folgen nach sich ziehen.

Wir bitten Sie deßhalb, die Viehinspektoren zu veranlassen, in allen Fällen, in welchen es sich um Thiere handelt, die in die Schweiz eingeführt worden sind, auf den Gesundheitsscheiuen an der hiefür vorgesehenen Stelle die Zollstätte anzugeben, über welche die Einfuhr erfolgt ist. Dadurch allein kann verhütet werden, daß aus Deutschland und Oesterreich-Ungarn iraportirte Thiere als aus der Schweiz stammend nach Frankreich geführt werden können.

2) An die Grenzthierärzte an der schweizerisch-deutschen und schweizerisch-österreichischen Grenze.

In Folge Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in Deutschland und Oesterreich-Ungarn hat Frankreich unterm 20. dies die Einfuhr von Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen aus diesen Ländern verboten.

Wir weisen Sie deßhalb an, sämmtliche Viehtransporte, welche mit der Bestimmung nach Frankreich zur Einfuhr angemeldet werden, ausnahmslos zurückzuweisen.

Viehverkehr mit Deutschland.

Zufolge bundesräthlicher Verfügung vom 28. November abbin wird die Vieheinfuhrstation Schaffhausen Bahnhof auf Ende des laufenden Jahres geschlossen und die dortige Grenzthierarztstelle aufgehoben.

Bnndesblatt. 41. Jahrg. Bd. IV.

56

818

Dagegen wird die Station Singen vom 1. Januar 1890 an täglich von Morgens 9 Uhr bis Abends 6 Uhr für den Viehimport geöffnet sein. Der Grenzthierarzt hat sich zum Zwecke der Untersuchung bei den Zügen um 9, l und 6 Uhr einzuflnden und ist überdieß gehalten, innerhalb obgenannter Tageszeit, auf rechtzeitiggestelltes Verlangen der Viehbesitzer hin, die Untersuchung auch bei jedem andern Zug der Linie Singen-Thayngen-Schaffhausen vorzunehmen.

Remontenankäufe.

Zwischen den eidg. Departernenten des Militärs und der Landwirthschaft ist betreffend den Ankauf der dreijährigen Remonten Folgendes vereinbart worden : 1) Dieser Ankauf wird im Monat Mai nächsten Jahres zur gleichen Zeit und an den gleichen Orten vorgenommen, wo die eidgenössischa Prämirung der Stutfohlen stattfinden wird.

2) Mit dem Ankauf der dreijährigen Remonten und mit der Prämirung der Stutfohlen wird eine von den beiden Departementen gemeinsam zu ernennende Kommission betraut werden.

Für den Ankauf in das Remontedepot werden Wallachen, welche bereits an den Weidgang gewöhnt sind, vorzugsweise gesucht werden, indem prämirungswürdige Stutfohlen für die Zucht verwendet werden sollten.

Bekanntmachung.

Am 24. Oktober 1888 ist in Emperados (Panama) der Schweizerbürger Antoine Coudray, Mechaniker, gestorben.

Wer über dessen Herkunft Aufschluß geben kann, wird ersucht, hievon der schweizerischen Bundeskanzlei Mittheilung zu machen.

B e r n , den 28. Kovember 1889.

Schweiz. Bundeskanzlei.

819

Bekanntmachung betreffend

Leichentransporte nach Frankreich, Die Präfektur des Doubs theilt mit, daß sie sehr oft um Ertheilung der Bewilligung zum Transporte von Leichen aus dem Auslande nach Frankreich angegangen werde, und ersucht, es möchte bekannt gemacht werden, daß sie keine Befugniß hiezu besitze, sondern daß die Ausstellung von Leichenpässen gemäß Art. 4, § 2 des Dekretes vom 27. April 1889 Sache des Ministers des Innern ist.

Diejenigen daher, welche die Leiche einer im Auslande verstorbenen Person nach Frankreich überführen zu lassen wünschen, haben ihr Gesuch d i r e k t an das französische Ministerium des Innern zu richten.

B e r n , den 16. November 1889.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Arn 24. August 1889 ist in Colorado Springs, Colorado, John A. Bö v e t, Civilingenieur, der bei Campbell und Greene, Consulting Bngineers, 1755 Larimes Street, in Denver, Colorado, angestellt war, plötzlich an einem Herzleiden gestorben.

Wer über die Herkunft Bovet's Auskunft geben kann, wird ersucht, hievon der unterzeichneten Amtsstelle Mittheilung zu machen.

B e r n , den 16. November 1889.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

820

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, A» 185, vom 30. November 1889.

Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Post.

Zölle. Bundesrathsverhandlungen. Pariser Weltausstellung. Literatur. Uhrmacherei. Telegramme. Situation ausländischer Banken.

N° 186, vom 2. Dezember 1889.

Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken.

Einund Ausfuhr der wichtigsten Waaren im Oktober 1889. Post.

Adressirung von Briefen an Konsulate. Waarenzeichengesetz für Britisch-Ostindien.

N° 187, vom 3. Dezember 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge.

Bilanz der Union, allgemeine Versicherungsaktiengesellschaft zu Berlin, vom 31. Dezember 1888. Schweizerische Emissionsbanken: Wochensituation ; Spezifikation der gesetzlichen Baarschaft auf den 30. November 1889 ; Verkehr der Centralstelle mit den Konkordatsbanken im November 1889.

Post. Bundesrathsverhandlungen.

Ausstellungen: Edinburg; Santiago (Chile). Zollwesen: Niederlande. Situation ausländischer Banken.

N° 188, vom 6. Dezember 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge.

Erfindungspatentliste für die II. Hälfte November 1889. Liste der Muster und Modelle für die II. Hälfte November 1889. Post. Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1888 und 1889. Erhöhung der Notenemission der Bank in St. Gallen. Pariser Weltausstellung. Zollwesen : Oesterreich-Ungarn.

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07.12.1889

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