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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 2. März 1889.)

Der schweizerische Bundesrath, nach Einsicht der täglich an ihn aus dem Tessin einlangenden Rekurse von Bürgern, welche sich darüber beschweren, daß sie von der Theilnahme an dea Wahlen in den Großen Rath, welche morgen, den 3. März, stattfinden sollen, ausgeschlossen oder nicht an demjenigen Orte zugelassen worden seien, wo sie ihr Stimmrecht ausüben zu sollen glauben, oder darüber, daß andere Bürger unberechtigterweise zum Stimmen zugelassen werden; in Betracht, daß der Bundesrath nicht im Falle ist, über diese Rekurse vor dem 3. März zu entscheiden, da es bis dahin nicht möglich wäre, die Vernehmlassung der Tessiner Regierung einzuholen und die nöthigen Aktenmaterialien zu sammeln; und daß sogar, was die meisten dieser -- telegraphisch eingelangten -- Rekurse betrifft, der Bundesrath nicht einmal im Besitze des rekurrirten Entscheides des Staatsrathes ist; daß es jedoch wünschbar ist, daß der Bundesrath in der Lage sei, sofort nach der Abstimmung über diese Rekurse zu entscheiden, und daß hiezu vor Allem erforderlich ist, daß er im Besitze aller nützlichen Aufschlüsse sei, sowie daß sowohl die Regierung von Tessin, als die Rekurrenten, wo es nöthig erscheint, angehört werden können, beschließt: 1) Ein Abgeordneter des Bundesrathes wird sofort nach der Abstimmung vom 3. März nach dem Tessin sich verfügen, um über die an den Bundesrath in Bezug auf die Ausübung des Stimmrechts der betreffenden Bürger gerichteten Rekurse zu instruiren.

Der Abgeordnete wird sich mit dem Staatsrath von Tessin in's Vernehmen setzen, nöthigenfalls die Rekurrenten anhören, alle nützlichen Aufschlüsse sammeln und an den Bundesrath Bericht erstatten.

2) Zum Abgeordneten wird bezeichnet Herr Oberst im Justizstab und Oberauditor Eugen B o r e i , gew. Bundesrath. Er wird die nöthig erachteten Sekretäre beiziehen.

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3) Mittheilung von diesem Beschluß an den Staatsrath des Kantons Tessin und au Herrn de Stoppani zu Händen des liberalen Komite.

(Vom 4. März 1889, Nachmittags.)

Ungefähr zwölf Bürger von Rivera telegraphiren dem Bundesrath um 12 Uhr (Telegramm eingelangt um 2 Uhr), sie seien auf dem Monte Ceneri auf öffentlicher Straße von angeblichen Soldaten mit aufgepflanztem Bajonet angehalten und es sei ihnen der Aufenthalt im Wirthshaus Monte Ceneri verboten worden. Dabei hätten jene angeblichen Soldaten höheren Befehl vorgeschützt, den sie aber nicht hätten vorweisen wollen.

Hr. Oberst B o r e i theilt mit Depesche von Bellinzona (aufgegeben 2 Uhr 30 Min., eingegangen 3 Uhr) mit, Hr. Stoppani telegraphire : Der Monte Ceneri sei von ungefähr 400 bewaffneten Ultramontanen besetzt, die den Eisenbahnzug anzuhalten drohen.

Das liberale Komite thue das Mögliche, um die Ordnung aufrecht zu erhalten.

Bin weiteres Telegramm von Zugchef Bironico Patocchi habe ihm angezeigt, daß einige bewaffnete Ultramontane einen gewissen Pongelli mit drei Freunden verhindert hätten, die kantonale Landstraße über den Monte Ceneri zu passiren, und ihnen befohlen hätten, umzukehren.

Die Regierung des Kantons Tessin hat den Bundesrath mit Telegramm von 3 Uhr 10 Min. (Ankunft 3. 45) benachrichtigt, daß sie, da Unordnungen auszubrechen drohen, soeben eine Kompagnie reguläre Truppen einberufen habe.

Ein weiteres Telegramm des Hrn. Borei von 4 Uhr -- 4 Uhr 30 Min. -- meldet, es sei ihm vom liberalen Komite telegraphisch angezeigt worden : Bewaffnete Banden von Konservativen befinden sich in der Umgebung von Lugano, in Breganzona und auf dem Monte Ceneri. Die liberale Bevölkerung des Sotto Ceneri verlange sofortige Auflösung der Banden. Hr. Borei habe das liberale Komite ersucht, jeden Zusammenstoß und jede Manifestation zu vermeiden.

Eine weitere Depesche des Hrn. Stoppani melde: Die Ultramontanen hätten vor den Thoren Lugano's ein Schützenfest organisirt.

Die Munizipalität habe zu eventueller Vertheidigung das Pompierkorps aufgeboten. Ueberall verlange man zu marschiren, wenn nicht sofort Maßnahmen getroffen würden. Man befürchte ernste Ruhestörungen. Hr. Borei habe die Radikalen im Namen der Eidgenossenschaft und im Interesse der behufs Erledigung ihrer Re-

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kurse eingeleiteten Untersuchung dringend ersucht, auf jede bewaffnete oder die öffentliche Ordnung zu sturen geeignete Manifestation zu verzichten.

Der Bundesrath, welcher bereits gestern, Sonntag, Herrn alt Bundesrath Borei, seineu Delegirten zur Instruktion der Rekurse, zum eidgenössischen Kommissär ernannte, in dem Sinne, daß der Bundesrath den Zeitpunkt bestimmen werde, wann er in dieser Eigenschaft in Funktion zu treten habe, hat infolge dessen Herrn Borei telegraphisch beauftragt, als Kommissär aufzutreten und die von der Regierung von Tessin aufgebotene Kompagnie unter sein Kommando zu nehmen, ebenso die morgen, Dienstag, zum Wiederholungskurs einrückenden Cadres des 96. Land wehrbataillons (Tessin), wonach die Truppen das eidgenössische Armband zu tragen haben.

Sodann hat der Bundesrath den Kommissär augewiesen, die Auflösung aller Ansammlungen von bewaffneten Mannschaften unter den für Widersetzlichkeit gegen Behörden angedrohten Strafen zu verlangen, mit dem Bemerken, daß, wenn nöthig, die Auflösung mit Gewalt durchgeführt werde.

Herr Nationalrath Stoppani in Lugano ist zu Händen des liberalen Komites hievon verständigt worden und der Bundesrath hat die Erwartung ausgesprochen, daß das Komite sein Möglichstes zur Aufrechthaltung der Ordnung thue.

Selbstverständlich ist auch dem Staatsrath des Kantons Tessin von diesen Anordnungen unverzüglich Kenntniß gegeben und er ist gleichzeitig ersucht worden, den Kommissär in der Erfüllung seiner Aufgabe zu unterstützen.

Der Bundesrath hat Letzteren endlich ermächtigt, den telegraphischen Verkehr in den Bureaux des Kantons Tessin zu überwachen und, soweit Herr Borei dieses zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung nöthig erachte, auch die Uebermittlung von Telegrammen zu verbieten.

(Vom 5. März 1889.)

Zufolge eines Berichtes, den Hr. alt Bundesrath Borei am 4. dies als Kommissär im Kanton Tessin dem Bundesrath erstattet hat, war am Montag Vormittag Bellinzona vollständig ruhig, und weder der Verkehr in den Straßen, noch die Haltung der Bevölkerung deuteten darauf hin, daß man sich in einer Periode der Wahlaufreguug befinde. Hr. Borei wurde als Delegirter von den Herren Staatsrathspräsidenten Castelli und Vizepräsidenten

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Pedrazzini empfangen. Diese Herren drückten zwar ihr Bedauern aus, daß der Bundesrath ihnen gegenüber eine ausnahmsweise Maßregel getroffen, bereiteten Hrn. Borei aber gleichwohl einen guten Empfang und erklärten sich bereit, ihm ihre Unterstützung und alle zur Erfüllung seiner Aufgabe nöthige Auskunft zu gewähren. Immerhin behielten sie sich vor, gutfindendenfalls den Standpunkt, welchen sie in ihrem Schreiben bezüglich der Kompetenz der kantonalen Behörden für die Rekurse eingenommen, bei den eidgenössischen Käthen geltend zu machen. Die Regierung gab Hrn. Borei in einläßlicher Weise Auskunft, welchen Standpunkt sie bei Beurtheilung der Beschwerden eingenommen, und behauptete, die Prüfung der Rekurse werde ergeben, daß sie das Gesetz vom Dezember 1888 in loyaler Weise angewendet, und für die ihrem Entscheide vorgelegten Fälle die nämlichen Grundsätze beobachtet habe, ob es sich um Radikale oder Konservative gehandelt habe.

Auf Ansuchen des Hrn. Borei als Delegirten wurde von der Regierung das von ihr zur Feier des Wahlsieges angeordnete und bereits eingeleitete Abfeuern von 22 Kanonenschüssen, welches nach Mittheilung der Regierung immer üblich gewesen, das aber von der liberalen Bevölkerung Bellinzona's als Provokation betrachset wurde und anläßlich dessen sich eine Manifestation, vorbereitete, sofort eingestellt.

Herr Borei erhielt in seiner Eigenschaft als Delegirter bezüglich der auf dem Monte Ceneri postirten bewaffneten Schaaren von der Regierung die Auskunft, daß ein kantonales Gesetz dem Staatsrath das Recht einräume, das Landjägerkorps vorübergehend durch Bewaffnete zu verstärken, sofern er dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe als nöthig erachte. Die Regierung wies Herrn Borei eine Anzahl Depeschen vor, welche ihr mittheilten, daß sich auf gewissen Punkten Ansammlungen bilden, welche die Absicht äußern, die Unzufriedenen in Lugano zu verstärken und ihnen Waffen zu verschaffen. Auf die Bemerkung des Herrn Borei, daß die von ihr getroffene Maßnahme den Zweck verfehle, erklärte die Regierung, daß sie selbst die Unzweckmäßigkeit anerkenne, in dieser aufgeregten Zeit eine Anzahl von Privatpersonen unter den Waffen zu halten, und daher im Begriffe sei, die Entlassung dieser Truppe anzuordnen. An Stelle derselben berief dann die Regierung eine Kompagnie Soldaten ein.

Nachdem der
Bundesrath auf die aus dem Tessin im Laufe des Nachmittags eingelangten Telegramme Herrn Borei beauftragt hatte, als Kommissär aufzutreten, übergab dieser der Regierung von Tessin eine Proklamation an das tessinische Volk zum Druck und zur Verbreitung, in welcher Zusammenrottungen von Bewaff-

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neten als verboten erklärt wurden. Gleichzeitig lud er die Regierung ein, ihren Statthaltern mitzutheilen, daß dieses Verbot sich auch auf Vereinigungen von Schützen beziehe. Ein Schützenfest nämlich, das Montags in der Nähe von Lugano stattfand, wurde Herrn Borei unter Anderm von dieser Stadt aus als eine Bedrohung der öffentlichen Ruhe und Ordnung bezeichnet.

Die konservative Partei hatte auf Montag Abend in Locamo eine große Demonstration mit Fackelzug veranstaltet. Herr Pedrazzini erklärte Herrn Borei, er glaube, es sei unzweckmäßiger, sie abzustellen, als sie, immerhin zu früherer Stunde, stattfinden zu lassen; aber auf die von Herrn Borei an ihn gerichtete Einladung beeilte sich Jener, ihm rnitzutheilen, daß auf Verwenden der Regierung das Projekt einer solchen Manifestation fallen gelassen worden sei.

Nach dem Berichte des Herrn Kommissärs hat man die Aufregung, welche im Tessin herrschte, in unglaublicher Weise übertrieben und diese Uebertreibung hat sich auf die geringfügigsten Anlässe übertragen. So wurde Herrn Borei am Montag Morgen mitgetheilt, daß der Gotthardzug von der Regierungsmannschaft angehalten worden sei. Eine Stunde nachher wurde er von Jemand besucht, der mit diesem Zuge gereist war und absolut nichts Auffälliges wahrgenommen hatte. Der Stationschef hatte ihm am gleichen Morgen eine Depesche gezeigt, wonach die bewaffnete Mannschaft der Regierung sich daran mache, die Schienen abzubrechen. Auch diese war ganz unbegründet.

Montag Abend erhielt Hr. Pedrazzini die Nachricht, daß deiMonte Ceneri, nachdem die Mannschaft der Regierung auf deren Befehl abgezogen sei, von bewaffneten Radikalen besetzt worden sei. Der Kommissär gab Weisung, daß diese Ansammlung sich sofort aufzulösen habe, erhielt aber bald von Hrn. Pedrazzini die Mittheilnng, daß die Nachricht übertrieben und wahrscheinlich ganz unbegründet sei.

Hr. Borei hat sich alle mögliche Auskunft ertheilen lassen, um seine Aufgabe zu erfüllen, nämlich die Erklärungen der aus dem Ausland zurückgekehrten Tessiner entgegenzunehmen, welche vom Stimmrecht ausgeschlossen worden sind. Aus der erhaltenen Auskunft habe sich ergeben, daß beinahe alle aus dem Ausland zurückgekehrten Tessiner haben stimmen können, und bis jetzt habe ihm Niemand angeben können, wo Solche, die wirklich vom Stimmrecht ausgeschlossen worden, zu finden seien.
Nach den Hrn. Borei von allen Seiten zugekommenen Mitthoilungen besteht kein Grund der Befürchtung, daß die Ordnung an irgend einem Ort des Kantons Tessin gestört werde. Man habe

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von einer großen Versammlung gesprochen, die Montag Abends in Bellinzona stattfinden solle. Auch an dieser Nachricht sei nach dem Bericht des Syndic von Bellinzona absolut nichts Wahres.

Herr Borei würde seinerseits die eidgenössische Intervention nicht vorgeschlagen haben, weil sie ihm nicht nöthig erschienen sei; er konstatirt aber mit Genugthuung, daß diese Maßnahme von Jedermann sehr gut aufgenommen worden sei und wahrscheinlich zur Beruhigung der Gemüther beitragen werde.

Herr Jules B o r g e a u d , aus dem Kanton Waadt, zur Zeit Vizekonsul in Algier, ist an der Stelle des am 15. Januar d. J.

dort verstorbenen Hrn. G. H. Borgeaud zum dortigen Konsul ernannt worden.

Der Bundesrath hat für Q u e e n s l a n d in Australien ein schweizerisches Konsulat errichtet und als Konsul in Brisbane Hrn.

Jakob L e u t e n e g g e r von Münchweilen (Thurgau), Negotiant daselbst, gewählt.

(Vom 6. März 1889.)

Auf den Wunsch des Herrn Borei, welcher am 3. d. zum eidg. Kommissär gewählt wurde und am 4. in Funktion trat, wird der Bundesrath ihn als Delegirten zur Instruktion der eingelangten Rekurse ersetzen. Herr Borei wird jedoch die Entgegennahme der Erklärungen der vom Stimmrecht Ausgeschlossenen zu Ende führen und allfällige Beschwerden können bei ihm eingereicht werden.

Nach den vom Kommissär eingelangten Berichten ist kaum anzunehmen , daß das Infanterieregiment Nr. 23 noch in Anspruch genommen werden müsse. Dagegen hat der Bundesrath das am 9. d.

einrückende Bataillon Nr. 96, um dasselbe in gleiche Stellung zu bringen, wie dessen Cadres, dem eidg. Kommissär zur Verfügung gestellt. Soweit nicht unerwartete Umstände eintreten, ist der Wiederholungskurs innerhalb des Rahmens des Generalbefehls abzuhalten.

Der Bundesrath bestätigt eine Verfügung des Zolldepartements, der zufolge nach Position 122 des Tarifs nur solche dekapirten Bleche zugelassen werden sollen, welche ;an allen vier Ecken abgeschnitten sind, und zwar in der Weise, daß die abgescheerten

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Ecken ein gleichschenklig rechtwinkliges Dreieck bilden, dessen Hypotenuse (Schnittlänge) 10 cm. und jede der beiden Katheten circa 7 cm. mißt, während alle Bleche, welche dieser Voraussetzung nicht entsprechen, den Zoll von Fr. 3 nach Nr. 124 des Tarifs bezahlen sollen.

Der Bundesrath hat über die Verwaltung des B r u n n e r l e g a t a zu Gunsten der meteorologischen Centralstation ein Reglement erlassen.

(Vom 7. März 1889.)

Nach den von Herrn Kommissär Borei heute (7. März) eingegangenen Berichten ist zur Zeit keine unmittelbare Gefahr vorhanden, daß die öffentliche Ordnung im Kanton Tessin werde gestört werden. Dagegen hält der Kommissär es für wünschenswerth, daß auf den Fall einer gerichtlichen Untersuchung über die in Locamo, Intragna und in Lugano stattgehabten Unordnungen hinreichende Mittel zur Sicherung der Ruhe vorhanden seien. Aus diesem Grunde und namentlich auch mit Rücksicht auf den am nächsten Montag stattfindenden Zusammentritt des Großen Rathes hat daher der Bundesrath beschlossen : 1) Herr Nationalrath Bezzola in Chur wird für die genannten und allfällig weitern Untersuchungen zum eidgenössischen Generalanwalt bezeichnet; 2) das Bataillon 68 des 23. Infanterieregimentes (Zürich) wird aufgeboten und wird sofort nach dem Tessin abgehen.

An Stelle des nun als eidgenössischer Kommissär amtenden Herrn Borei wird als Delegirter zur Prüfung und Begutachtung der aus dem Tessin eingelangten Rekurse Herr Prof. Dr. jur. Albert Schneider, Major im eidg. Justizstab, ernannt.

In Vollziehung des Art. 28 der schweizerisch-französischen Fischerei-Uebereinkunft vom 28. Dezember 1880 wird Hr. Eduard Q u a r t i e r , Fabrikant in Brenets, zum Fischereikotnmissär für den Doubs gewählt.

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(Vom 8. März 1889.)

Auf den Wunsch des eidg. Kommissärs im Tessin wird das Bundesgericht ersucht, einen eidg. Untersuchungsrichter dahin zu entsenden.

Der Bundesrath behält sich auf den Schluß der Untersuchung den Entscheid nach Artikel 4 des Bundesgesetzes betreffend die Bundesstrafi-echtspflege, vom 27. August 1851, darüber vor, ob der Angelegenheit weitere Folge zu geben sei.

Zum Direktor der Konstruktionswerkstätte Thun wird Herr L. v. Stürler, Genieoberlieutenant, von und in Bern, gewählt; zum fachmännischen Referenten über Gesundheitswesen Hr. Dr. Friedrich Schmid, von Maikirch, Arzt in Altstätten, Kant. St. Gallen.

Der Bundesrath hat gewählt: (am 5. März 1889) zum Telegraphisten in Basel : Hrn. Jakob Saladin, Telegraphenaspirant, v. Grellingen (Bern); zur Telegraphistin in Castelrotto : Jgfr. Maria Cerutti, von Croglia (Tessin) ; (am 6. März 1889) zum Posthalter in Fiesch: Hrn. Adolf Clausen, von Ernen, Lehrer in Fiesch (Wallis); als

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(am 7. März 1889) · Zolleinnehmer in Morgins: Hrn. Prosper Donnet, von TroisTorrents (Wallis), zur Zeit Grenzwächter I. Klasse in Vireloup; Postverwalter in Rüti : ,, August Rüegger, von Zürich bisheriger Posthalter ; Postkommis in Bern: ,, Heinrich Fäs, von Unterkulm (Aargau), Postkondukteur in Genf; Telegraphistin in Zürich: Jgfr. Martha Ruhoff, Telegraphenaspirantin, von u. in Zürich;

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(am 8. März 1889) als Zolleinnehmer im Niederlagsha.us in Basel : Hrn. Gottlieb Hirt, von Stilli (Aargau), Kontroleur der Hauptzollstätte Buchs ; ,, ,, in Thônex : ,, Célestin Ghisletty, von Marmels (Graubünden), bisher Grenzwächter ; v ,, ,, Hermance: Jgfr. Antoinette Triand, VOQ Hermance ; ,, Postkomrais in Buchs: Hrn. Hermann Giger, von Schanis (St. Gallen), Postaspirant in Wattwyl.

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09.03.1889

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