1104
#ST#
Konkurrenz- & Stellen-Ausschreibungen, sowie
Inserate & litterarische Anzeigen.
Schweizerische Postverwaltung.
Ausschreibung.
Behufs Uniformirung des dienstkleidungsberechtigten Postpersonals für 1890 wird hiemit über die Lieferung des nachbezeichneten Materials freie Konkurrenz eröffnet: Bedarf.
Breite Gewicht innert den per m.
Leisten.
Liefertermin 1890.
1890
'
m.
cm.
g.
7100 blaumelirtes Uniformtuch .
. 135 700 1. März.
5600 blaumelirtes Manteltuch ohne Strich 140 860 1. Juli.
1000 blangrau Satin .
.
.
.140 750 1. April.
600 Futterleinwand . . . . 120 -- 1. Juli.
1500 grau Barchent . . . . 90 -- 1. ,, 4000 Blousen aus roher, genäßter Leinwand -- 15. April.
Muster für sämmtliche Artikel können hei dem Materialbüreau (Abtheilung Dienstkleidungswesen) der Oberpostdirektion in Bern eingesehen oder dort bezogen werden. Es sind somit den Eingaben keinerlei Muster beizulegen.
Neu ist die Vorschrift, daß beim Manteltuch die Tragkraft Im Zettel und Schuß 26 kg. betragen muß.
Offerten ausländischer Fabrikanten oder Lieferanten können nicht berücksichtigt werden.
Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung der oben bezeichneten Tücher und Blousen getheilt oder ungetheilt zu übertragen.
Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation oder Poststelle (je nach späterer Bestimmung der Postverwaltung).
1105 Die frankirten, verschlossenen und mit der Aufschrift: ,,Eingabe für Post-Bekleidungs-Material" versehenen Eingaben müssen bis zum 31. dieses Monats, Abends, in den Händen der unterzeichneten Oberpostdirektion sein.
B e r n , den 8. August 1889.
Die Schweiz. Oberpostdirektion.
Konkurrenz-Ausschreibung.
Gemäß bundesräthlichem Beschlüsse soll zu Beschaffung von Entwürfen für ein an der S p e i c h e r g a s s e in B e r n zu erstellendes e i d g e n ö s s i s c h e s V e r w a l t u n g s g e b ä u d e unter den schweizerischen und den in der Schweiz angesessenen Architekten ein W e t t b e w e r b veranstaltet werden, zufolge dessen hiemit zur Betheilignng an demselben eingeladen wird.
Ueber das Weitere gibt das Programm, welches von der ,, D i r e k t i o n der e i d g . B a u t e n in B e r n " gratis zu beziehen ist, die nothwendige Auskunft.
B e r n , den 8. August 1889.
Schweiz. Departement des Innern, Abtheilung Bauwesen.
Bau-Ausschreibung.
Die Erd-, M a u r e r - , Z i m m e r - , D a c h d e c k e r - , S p e n g l e r - , Schreiner-, Schlosser-, Glaser-, Maler- und P f l a s t e r e r A r b e i t e n , sowie die L i e f e r u n g der g u ß e i s e r n e n S ä u l e n zu einem neuen F a b r i k g e b ä u d e für die eidg. Waffenfabrik auf dem W y l e r f e l d bei Bern werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.
Pläne, Vorausmaß und Bedingungen sind vom 27. August an bei der Direktion der eidg. Bauten im Bundesrathhause (Zimmer Nr. 103), wo auch Angebotformulare bezogen werden können, zur Einsicht aufgelegt.
Uebernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle unter der Aufschrift ,,Angebot für Fabrikgebäude Wylerfeld" bis und mit dem 2. September nächsthin franko einzureichen.
B e r n , den 22. August 1889.
Die Direktion der eidg. Bauten.
1106
Stelle-Ausschreibung.
Die infolge Todesfall frei gewordene Stelle eines Instruktors II. K l a s s e der I n f a n t e r i e für einen französischen Divisionskreis wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldung dem unterzeichneten Departement bis längstens den 28. August nächsthin einzureichen.
B e r n , den 15. August 1889
Schweiz. Militärdepartement.
Stelle-Ausschreibung.
Infolge Demission des bisherigen Inhabers wird die Stelle eines K a n z listen der a d m i n i s t r a t i v e n A b t h e i l u n g der Kriegsmater i a l v e r w a l t u n g mit einer Jahresbesoldung bis auf Fr. 2800 zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Bewerber um diese Stelle, welche sich über bisherige Thätigkeit und Erfahrung im Komptabilitätsfache oder militärische Kenntnisse, sowie über gründliche Kenntniß der deutschen und französischen Sprache -- italienisch erwünscht -- ausweisen können, haben sich heim unterzeichneten Departement bis zum 31. August nächsthin schriftlich anzumelden.
B e r n , den 14. August 1889.
Schweiz. Militärdepartement.
Ausschreibung einer Kanzlistenstelle.
Die erledigte Stelle eines K a n z l i s t e n der B u n d e s k a n z l e i mit einer Maximalbesoldung von Fr. 3200 wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Bewerber haben sich bis zum 31. laufenden Monats bei der unterzeichneten Amtsstelle, unter Einreichung von Leumunds- und Studienzeugnissen, sowie einer kurzen Lebensbeschreibung, anzumelden. Kenntniß des Deutschen und Französischen ist unerläßlich, eine schöne Handschrift erwünscht.
B e r n , den 16. August 1889.
Schweiz. Bundeskanzlei.
1107
Ausschreibung von erledigten Stellen.
Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.
Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Am t ss tel le.
1) Kontroleur bei der Schweiz. Hauptzollstätte im grossherzogl. badischen Sahnhof Waldshut. Anmeldungen bis zum 4. September nächsthin bei der Zolldirektion in Basel.
2) Einnehmer bei der Hauptzollstätte St. Gingolph (Wallis). Anmeldung bis zum 4. September 1889 bei der Zolldirektion in Genf.
3) Postpacker (mit Fahrdienst) beim Hauptpostbürean Genf. Anmeldung bis zum 6. September 1889 bei der Kreispostdirektion in Genf.
4) Postablagehalter und Briefträger in Châble (Wallis). (Anmeldung bis zum 6. September 1889 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.
5) Briefträger in Eriswyl (Bern). Anmeldung bis zum 6. September 1889 bei der Kreispostdirektion in Bern.
6) Mandatträger in Neuenburg.
1 n e ld S S 7)' ,, ,, Chaux-de-Fonds. Ì ,1889 - j° ?umJf-Sef5)r' aai ? bei der £Kreispostdirektion 8) Briefträger m Biel.
in Neuenburg.
9) Posthalter in Boncourt (Bern).
J 10) Briefkastenleerer in Basel.
bis zum 6. Septbr.
11) Briefträger in Derendingen (Soloth.). 1889Anmeldung bei der Kreispostdirektion 12) Postablagehalter und Briefträger in in Basel.
Seewen (Soloth nrn).
13) Kreispostkassier in St. Gallen. Anmeldnng bis zum 6. September 1889 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.
14) Briefträger nnd Postpacker in Schiers (Graubünden). Anmeldung bis zum 6. September 1889 bei der Kreispostdirektion in Chur.
15) Telegraphist in Châble. Gehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. Septemher 1889 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.
16) Telegraphist in Seewen (Solothnrn). Gehalt Pr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. September 1889 bei der Telegrapheninspektion in Bern.
1) Konfroleur bei der Zollstätte im eidg. Niederlagshaus in St. Gallen.
Anmeldungen bei der Zollgebietsdirektion in Chnr bis zum 28. August nächsthin.
1108 2) Einnehmer bei der schweizerischen Hauptzollstätte im Grosslierzogl.
badischen Bahnhof Waldshut. Anmeldungen nimmt bis 28. August nächsthin die Zolldirektion in Basel entgegen.
3) Postablagehalter nnd Briefträger in Perly (Genf).
Anmeldung bis zum 30. August 4) Briefträger in La Plaine (Genf).
1889 bei der Kreispostdirektion in 5) Postbote nnd Büreaudiener in Chene- Genf.
Bonrg (Genf).
6) Postablagehalter in Wichtrach (Bern).
7) Briefträger in Lotzwyl (Bern).
8) ,, ,, Madiswyl (Bern).
Anmeldung bis zum 30. August 1889 bei der Kreispostdirektion in Bern.
9) Postkommis in Chauxdefonds.
l Anmeldung bis zum 30. August ... ,, . . .
. T ^T . . > 1889 bei der Kreispostdirektion in 10) Briefträger in Landeron (Nenenb.). l Neuenburg.
11) Briefträger in Allschwyl (Basel- | Anmeldang bis znm 30. Augn8t Landschaft).
l 1889 bei der Xreispostdirektion in 12) Kondukteur für den Postkreis Basel.) Basel.
13) Briefträger in Kollbrnnn (Zürich).
14) Postablagehalter und Briefträger in Anmeldung bis znm 30. August Hinteregg (Zürich).
1889 bei der Kreispostdirektion in Zürich.
15) Postablagehalter, Briefträger nnd Bote in Schürten (Thurgau).
16) Telegraphist in Wichtrach (Bern). Gehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. September 1889 bei der TelegraphenInspektion in Bern.
17) Telegraphist in Monret (Freiburg). Gehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. August 1889 bei der TelegraphenInspektion in Lausanne.
Bekanntmachung.
Der Jahresband der sch-weiz. Uanclelsstatistilc pro 1888 (80 Bogen groß 4°, Preis Fr. 6) wird im Laufe dieses Monats erscheinen.
In den Uebersichten sowohl wie in den textuellen Erläuterungen wurde den Zollerhöhungen vom 1. Mai 1888 besondere Aufmerksamkeit zugewendet und eingehend geprüft, inwiefern sich Wirkungen derselben auf die schweizerische Einfuhr bis zum Sommer 1889 erkennen lassen.
1109 Bestellungen nehmen jetzt schon entgegen: sämmtliche Postbureaux, sowie das Bureau für Handelsstatistik in Bern, alter Zähringerhof. Der Betrag ist in baar einzusenden. Auf Wunsch wird der Band auch gegen Nachnahme versandt.
B e r n , den 23. August 1889.
[81]
Schweiz. Oberzolldirektion.
Bekanntmachung.
Ein Supplement zur Zoll tarif ausgäbe von 1888, enthaltend die seither infolge der neuen Handelsverträge enthaltenen Tarifänderungen, sowie die Tariferläuterungen und Entscheide des Zolldepartements vom Mai 1888 bis Juni 1889, ist in d e u t s c h e r und f r a n z ö s i s c h e r S p r a c h e gedruckt erschienen und kann gegen vorherige Einsendung von 20 Rappen in Postmarken bei den Zollgebietsdirektionen bezogen werden.
B e r n , den 2. August 1889.
Eidg. Zolldepartement.
Publikationsorgan für das
Transport- und Tarifwesen der
Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem
Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.
No 34.
Bern, den 24. August 1888.
II. Réglemente und Tarifvorschriften D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.
Mittheilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.
Theil I der Tarife für den österreichisch-ungarisch-italienischen Verband, vom 1. Oktober 1887. Am. 1. Sept. 89 wird folgende neue Position in die allgemeine Waarenklassifikation aufgenommen: Oester. ungar.
Italienische Klassen.
Klassen.
Allgemeine. Spezialtarif.
91 a -- 94 a Pflanzen (Zierpflanzen) frische Blätter und Zweige davon .
.
a/b* l dsp 8 Dagegen sind die Positionen 21 a --56 a, 21 b -- 56 b, 77 -- 5 zu streichen. Oesterr. Verordnungsbl. f. Eisenh. u. Schiffahrt. Nr. 97 v. 20. Aug. 89.
Heft I der Tarife für den belgisch-südwestdeutschen Verband, vom 1. Februar 1884. Am 15. Aug. 89 ist ein Berichtigungsblatt zu Heft I zur Ausgabe gelangt, durch welches die Vorschriften betreffend die Deckenmiethe abgeändert werden. Bei Verwendung von drei- oder vierachsigen Wagen bleibt die bisherige Gebühr von Fr. 4 noch bis 10. Sept. 89 in Anwendung. Amtsbl. d. Eisenbahnverwalt. in Elsaß-Lothr. Nr. 34 v.
15. Ang. 89.
177
DI. Personen- und Gepäctmiienr.
D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.
Mittheilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.
Tarife für Eübefördenmg von Personen und Gepäck auf der P L M, vom 20. September 1885. Znm Tarif spécial g. v. Nr. 5 soll ein Nachtrag I herausgegeben werden, durch welchen den Industriellen und dem Handelsstande bei einer jährlichen Frachtsumme von Fr. 10 000 und mehr für die von ihnen der Bahn zum Transport aufgegebenen Güter eine Reduktion des gewöhnlichen Abonnementspreises von 10--50 °/° gewährt werden soll.
Bulletin d. propos, de tarifs, Nr. 471 v. 12. August 89.
IV. fintemi-teli1.
A. Schweizerischer Verkehr.
84
348. ( /89) Tarif für den internen Güterverkehr der N 0 B, vom i. Dezember 4887. Berichtigung.
Im Nachtrag IV zum internen Gütertarif der Nordostbahn, gültig seit 1. August 1889, ist die Taxe per 20 km. für S t e i n e der S e r i e II von 21 Cts. anf 20 Cts. zn berichtigen.
Z ü r i c h , den 19. Angnst 1889.
Direktion der Schweiz. Nordostbaüu.
349. (84/89) Tarife für den Güterverkehr der rechtsufrigen Zürichsee-Dampfbootstationen.
Heft I, interner Verkehr, vom 4. Dezember 4883.
Heft II, Verkehr mit der N 0 B, vom 4. Desbr. 4883.
Heft III, Verkehr mit der B B, vom 4. Januar 4884.
Berichtigung.
Im Nachtrag IV znm H e f t I der Zürichsee-Gütertarife, gültig seit 1. August 1889 , ist im Ausnahmetarif Nr. 32, die Taxe per 20 km. für S t e i n e der S e r i e II von 21 Cts. auf 20 Cts. zu berichtigen.
Des Fernern ist in den Nachträgen V beziehungsweise IV zum H e f t II beziehungsweise III der Zürichsee-Gütertarife vom gleichen Datum die genannte Taxe im Ansnahmetarif Nr. 32 a von 27 Cts. auf 26 Cts. richtig zu stellen.
Z ü r i c h , den 19. August 1889.
Direktion der Schweiz. Nordostbahn.
178
Ausnahmetaxen.
34
350. ( /s9) Salztransporte Landquart -- Stationen der Eisenbahn Landquart-Davos.
Mit dem Tage der Betriebseröffnnng der Strecke Landquart-Klosters kommen bis auf Weiteres für S a l z t r a n s p o r t e u n t e r 5000kg. (Stückgutsendungen) ab Landquart nach nnsern Stationen die Taxen der S p e z i a i t a r i f k l a s s e I zur Anwendung.
K l o s t e r s , den 19. August 1889.
Direktion der Schmalspurbahn Landqnart-Davos.
ß. Yerkehr mit dem Auslande.
84
351. ( /89) Theil II der österreichisch-ungarisch-schweizerischsüdbadischen Gütertarife.
Heft 2, Verkehr mit Ungarn, vom i. September Ì886.
Berichtigungsblatt zum Nachtrag IV.
Zum vorstehend genannten, mit 1. September 1889 in Kraft tretenden Nachtrag ist ein B e r i c h t i g u n g s b l a t t erschienen, welches bei unserm Tarifbüreau unentgeltlich bezogen werden kann.
Z ü r i c h , den 21. August 1889.
Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.
352. (8e/89) Uebernahmetarif für Getreide etc. Buchs-transit -- V S B, N OB, T T B, GB, vom i. September Ì888. Neuausgabe.
Mit dem 1. Oktober 1889 wird der Getreide-Uebernahmetarif ab Bnchstransit nach schweizerischen Stationen, vom 1. September 1888 (2. Auflage), aufgehoben und durch eine Neuausgabe ersetzt.
Soweit Taxerhöhungen eintreten, bleiben die seitherigen billigern Taxen noch bis zum 15. November 1889 in Kraft.
St. G a l l e n , den 7. August 1889.
DirektioD der Vereinigten Sclnveizcrbalmen.
(34/89) Zusammenstellungen der Bestimmungen und Taxen für die Réexpédition von Getreide etc. in Romanshorn und Rorschach, vom ÌO. September Ì888.
Neuausgabe.
Zufolge der Neuausgabe der direkten österreichisch-nngarisch-schweizerischen Getreidetarife, Heft l und 2, wird auch eine Neuausgabe der Be353.
179
Stimmungen und Taxen für die Réexpédition von Getreide etc. österreichischungariscner Provenienz ab Komanshorn und Rorschach nach schweizerischen Stationen, gültig seit 10. September 1888, nothwendig. Dieselbe tritt, gleich den genannten Tarifheften, mit 1. Oktober 1889 in Kraft; soweit jedoch dadurch gegenüber den bisherigen Reexpeditionstaxen E r h ö h u n g e n eintreten, werden letztere noch bis 30. N o v e m b e r 1889 Anwendung finden.
Z ü r i c h , den 19. August 1889.
Direktion der Schweiz. Nordostbahn.
354. (84/89) Ausnahmetarif Nr. 5 für Getreide etc. bayrische Staatsbahnen -- V S B, vom 15. November 1885.
Ergänzung.
Mit Gültigkeit vom 10. September 1889 an wird der Ausnahmetarif Nr. 5 für Getreide etc. Bayern--V S B, vom 15. November 1885, durch Aufnahme folgender Schnittfrachtsätze bis Lindau-transit ergänzt: Von
bis zum Schnittpunkt Lindau-transit.
Taxen in Cts. per 100 kg.
110
Abbach
L a ab er
122
Ponholz .
.
.
.
124 Radidorf .
.
.
.
121 Thaldorf . . . .
106 St. G a l l e n , den 22. August 1889.
Direktion der Veremigteo Sehweizerbalinen.
355. (34/89) Ausnahmetarif Nr. 5 für Getreide etc. bayrische Staatsbahnen -- N 0 B, S C B, A S B, JBL und SOS, vom 10. September 1885. Ergänzung.
Mit Gültigkeit vom 10. September 1889 an werden die Stationen A b b a c h , L a a b e r , P o n h o l z , E a d l d o r f u n d T h a l d o r f d e r bayerischen Staatsbahnen mit den nachstehend verzeichneten Schnittsätzen bis Lindau in den Ausnahmetarif Nr. 5 für Getreide, Mehl etc. aus Bayern nach schweizerischen Stationen vom 10. September 1886 (Verkehr mit N 0 ß und weiter)' aufgenommen : Bis zum Schnittpunkte Lindau.
Taxen pro 100 kg. in Cts.
Von a und b.
Abbach 110 Laaber 122 Ponholz 124 Radidorf 121 Thaldorf 106 Z ü r i c h , den 19. August 1889.
Direktion der Schweiz. Nordostbahn.
180
356. (34/89) Ausnahmetarif Nr. Ì4 für Steinkohlen etc. Saargruben -- Central- und Westschtveiz, vom i. Oktober Ì885. Nachtrag IV.
Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1889 an tritt zum Ansnahmetarif Nr. 14 für Steinkohlen und Coaks von den Saargruben etc. nach der Central- und Westschweiz, vom 1. Oktober 1885, ein Nachtrag IV, sowie ein Nachtrag U zur bezüglichen Instradirungstabelle in Kraft.
Der Nachtrag znm Tarif enthält außer einigen A e n d e r n n g e n und B e r i c h t i g u n g e n des Hanpttarifs beziehungsweise der Nachträge I, II und III Taxen für den Verkehr mit den Stationen der aa r g a u i s c h luzernischen Seethalbahn.
B a s e l , den 22. August 1889.
Direktorium der Schweiz. Centralbahn.
C. Transitverkehr.
34
357. t /»») Theil III der Tarife für den österreichisch-ungarischfranzösischen Güterverkehr, vom Ì5. Juli Ì88Ì.
Fortbestand gekündeter Frachtsätze.
Die laut unserer Kundmachung unter Nr. 195 des Publikationsorgans Nr. 20 vom 18. Mai auf 31. August 1889 gekündeten Prachtsätze des Ansnanmetarifes Nr. 17 für verschiedene Artikel, enthalten im Nachtrag 8 A zu Theil III der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife vom 15. Juli 1881, bleiben über den 31. August hinaus b i s auf " W e i t e r e s noch in Kraft.
Z ü r i c h , den 23. August 1889.Namens des Verbandes: Direktion der Schweiz. Kordostbahn.
D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schwei/ergebiet.
358. (84/89) Tarife für den rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Güterverkehr. Aenderung.
Im rhemisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbände werden die Artikel S t r o h s t o f f und S t r o h z e l l s t o f f vom 1. August 1889 ab zu den Frachtsätzen des Ausnahmetarifes l befördert.
S t r a ß b u r g , den 19. August 1889.
Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.
·181
359. C34/89) Tarife für den belgisch-südwestdeutschen Verband.
Heft VI b, Verkehr mit den badischen Bahnen, vom 1. März Ì888. Nachtrag L Zum Heft VI6 des helgisch-südwestdeutschen Gütertarifs wird der vom 1. September 1889 gültige Nachtrag I ausgegeben, welcher zum Preise von 20 Pf. beim diesseitigen Gütertarifbüreau bezogen werden kanu.
Derselbe enthält unter Anderem die Einbeziehung verschiedener Stationen in den direkten Verkehr.
K a r l s r u h e , den 14. August 1889.
Generaldirektiou der grogsherzoglich badischen Staatseisenbahnen.
Mittheilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.
Tarif für den österreichisch-gaMzisch-rumänischen Güterverkehr, vom l. Oktober 1885. Am 30. Sept. 89 tritt der vorstehend genannte Tarif außer Kraft und dürfte voraussichtlich auf 1. Oktober 89 durch einen neuen Tarif ersetzt werden. Oesterr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt.
Nr. 97 v. 20. Aug. 89.
MitMlümen les ElsenöaMdeparteientes.
F a k n l t a t i f e G ü l t i g k e i t der B i l l e t e über verschiedene k o n k u r r i r e n d e L i n i e n . (Schreiben des Eisenbahndepartementes an die Direktion der Vereinigten Schweizer.bahnen, als Präsidialverwaltung des schweizerischen Eisenbahnverbandes, vom 3. August 1889.) Neulich ist ein Reisender, welcher mit einem kombinirbaren Billet und Fahrberechtigung anf der J B L - Linie Basel-Delsberg-Sonceboz-ßern versehen war, ab Basel mit dem Centralbahnzng über Ölten nach Bern gefahren, und, als er hier die Bezahlung der Taxe für die Fahrt Basel-Olten-Bern verweigerte, in Begleit eines Landjägers dem Regierungsstatthalteramt zugeführt worden. Das Begierungsstatthalteramt hat den Reisenden, nachdem dieser den streitigen Taxbetrag deponirt, selbstverständlich frei gegeben, die Akten behufs weiterer Behandlung aber dem Eisenbahndepartement zugestellt.
Die Untersuchung wird herausstellen, ob die Behauptung des Reisenden richtig ist, daß er durch die Weisungen des Personals imTBahnhofe Basel zur Benützung des S G B - Zuges veranlaßt worden5 sei. Wie es sich aber damit verhalten mag, so können wir die polizeiliche Vorführung desselben bei der lokalen Polizeibehörde nicht billigen, wenn wir auch zugeben wollen, daß auf das Verfahren der Art. 7 des Bahnpolizeigesetzes vom 18. Februar 1878 anzuwenden gewesen war. Wo es sich bloß um die civilrechtlichen Folgen eines (verschuldeten oder unverschuldeten) Irrthums handelt, sollte die polizeiliche Eskortirung nur angeordnet werden, wenn der Reisende sich weigert, der Einladung, einem Bannangestellten zur Ortspolizeibehörde zu folgen, sich zu unterziehen. Wir ersuchen Sie, Ihre Organe demgemäß m.
verständigen.
182
Im Oebrigen liegt es nahe, die Präge aufzuwerfen, ob nicht Art. 16, Absatz 2 des Transportreglements vom 1. Juli 1876, auf welchen der bestrittene Anspruch der Bahnverwaltung sich gründet: ,,Personen, welche ohne Fahrbillet oder mit einem nicht für die betreffende Strecke und den betreffenden Tag lautenden Pahrbillet in den Wagen betroffen werden, haben, außer der tarifmäßigen Fahrtaxe, eine Supplementtaxe von 50 Rappen zu bezahlen", in dem Umfang einer Revision unterzogen werden sollte, daß der Werth des in den Händen der Reisenden befindlichen (auf eine andere Strecke lautenden) Billets von der neuerdings zu erhebenden Taxe in Abzug gebracht werde. Es ist gewiß richtig, wenn daran festgehalten wird, daß für die wirklichen Leistungen der Eisenbahn unter allen Umständen der tarifmäßige Entgelt bezahlt werde; aber dem Gefühl der Gerechtigkeit und Billigkeit widerstrebt es, wenn daneben beansprucht wird, daß der Eisenbahnverwaltung auch die Taxe verbleiben solle, welche der Reisende für die gewollte, aber nicht zur Ausführung gekommene Leistung bezahlt hat.
Das Gefühl der Unbill ist um so größer, wenn es sich um solche Fälle handelt, wo die Linie, für welche ein Billet gelöst wurde, derselben Verwaltung zugehört, welche auch die Strecke inné hat, für deren Befahrung die Straftaxe erhoben wird. Daß die Verwaltungen dieser Betrachtung sich nicht verschließen, geht daraus hervor, daß nicht bloß in einzelnen Fällen den eingehenden Reklamationenen Rechnung getragen wird, sondern auch mehrfach tarif- und instruktionsmäßig Billete ausgegeben werden, welche nach Wahl des Reisenden auf der einen oder ändern der konkurrirenden Routen benützt werden können. Einige Verwaltungen haben auch speziell den Inhabern von Retourbilleten zwischen Stationen, die durch verschiedene Linien verbunden sind, das Recht zugestanden, entweder durchaus frei oder für die Rückreise die eine oder die andere Linie zu befahren, und zwar zum Theil ohne Erhöbung der Taxen, zum Theil unter Erhebung eines der längern Route entsprechenden Zuschlags.
Nachdem seitens der Verwaltungen die Bedürfnisse des Verkehrs in diesem Umfang anerkennt sind, dürfen wir annehmen, daß dieselben der Forderung nicht grundsätzlich sich entgegenstellen werden, daß überall da, wo aus irgend welchen Gründen die tarifmäßige oder instruktionsgemäße Anerkennung
der Billete der Konkurrenzroute nicht besteht, die für das Fahrbillet bereits bezahlte Taxe in Anrechnung gebracht werde, wenn der Inhaber desselben irrthümlich in den unrichtigen Zug gerathen ist.
Ebenso gestatten wir uns den Schluß, daß, was für die ein und derselben Gesellschaft angehörenden Linien gilt, auch in den Verkehren gelten muß, bei denen verschiedene Verwaltungen betheiligt sind, da für den Reisenden der Schaden nicht geringer ist, wenn zwar nicht die Gesellschaft, welcher er Nachzahlung zu leisten hat, sondern eine Nachbarbahn aus seinem Versehen einen Vortheil zieht. Auch schließen die über den direkten Verkehr bestehenden Vorschriften in sich, daß dem Publikum gegenüber die schweizerischen Eisenbahnen als e i n Unternehmen dastehen und daß ein Unterschied in der Behandlung des Verkehrs nicht ersichtlich sein soll, gleichviel ob dieser nur auf den Schienen e i n e r Verwaltung sich bewege oder die Geleise verschiedener Gesellschaften berühren müsse.
Dagegen werden ohne Zweifel technische Schwierigkeiten entgegenîstcllt werden wollen, sei es, daß auf den verschiedenen "Werth der im erkchr vorkommenden Billete, auf die Schwierigkeiten der Eontrole und
f
183
der Abrechnung oder auch auf die Unmöglichkeit, Irrthum nnd Absicht bei den Reisenden zu unterscheiden, hingewiesen wird.
In letzterer Beziehung erwiedern wir schon jetzt, daß wir eine Schädigung der Bahngesellschaften nicht erkennen könnten, wenn dieselben in Ansefiung der hier besprochenen Verhältnisse im Zweifel einmal einen Mißbrauch als einen Irrthum gelten lassen müßten, und was die Verrechnung gegenüber den Nachbargesellschaften betrifft, so dürfte der Besitz des Billets und das Zengniß der Organe des Betriebs über die ßehändigung derselben als genügende Grundlage gelten.
Dagegen mag die Ermittlung des in Rechnung zu stellenden Gegenwerthes unter allen Umständen allerdings dem Zngbegleitnngspersonal nicht zuznmuthen sein. Für diese Fälle dürfte aber Nichts entgegenstehen, die Ermittlung des Werthes auf gelegene Zeit zu verschieben nnd sich jeweilen mit einer Kaution des Reisenden zu begnügen, welche nach Feststellung seiner wirklichen Zahlungspflicht mit ihm zu begleichen wäre.
Wir empfehlen Ihnen die Inbetrachtnahme unseres Postulates als eine etwelche Abschlagsleistung an die Forderungen, welche bezüglich der Behandlung des Personenverkehrs so vielfach erhoben sind, und behalten uns vor, nach Eingang Ihrer Vernehmlassnng unsere Anträge an den Bundesrath zu formuliren.
K o l l a u d a t i o n n e u e r B a h n s t r e c k e n . (Kreisschreiben d e s Eisenbahndepartementes an die Verwaltungen der im Bau befindlichen Linien, vom 21. August 1889.) Es ist schon wiederholt vorgekommen, daß anläßlich der Kollaudation neuer Eisenbahnen einzelne Anlagen und Einrichtungen noch nicht vollendet waren, und daß dann, auf Andringen der Verwaltungen, die Eröffnung des Betriebes unter der Bedingung und mit dem Vorbehalt gestattet wurde, daß die Verwaltung sich angelegen sein lasse, die erforderlichen Ergänzungsarbeiten mit aller Beförderung durchzuführen. In der Regel beeilen sich dann aber die Verwaltungen nicht mehr, die Bedingungen und Vorbehalte zu erfüllen, und es entsteht die unangenehme Notwendigkeit für das Departement, nach Mitteln suchen zu müssen, um die Vollendung der Anlagen und Einrichtungen zu erzwingen.
Mit Rücksicht hierauf wird v e r f ü g t , daß inskünftig die Kollandation neuer Bahnen oder Bahnstrecken erst dann angeordnet werden soll, wenn durch die zuständigen Organe die wirkliche
Fertigstellung der Anlagen und das Vorhandensein der sämmtlichen zum Betrieb nöthigen Einrichtungen bezeugt ist.
Ebenso soll vor der Kollandation das Betriebspersonal in genügender Zahl und Qualität angestellt und mit den erforderlichen Tarifen und Reglementen ausgerüstet und vertraut sein nnd dasselbe am Tage der Kollaudation ohne Ausnahme auf seinem Posten stehen.
184
Beilage zu Nr. 36 des Bundesblattes, Jahrg. 1889.
Nachweisung der im Monat Juni 1889 auf den schweizerischen Eisenbahnen beforderten Züge und deren Verspätungen.
1.
2.
Bezeichnung der Eisenbahnen.
3.
Durchschnittliche Länge der Wovon im Betrieb doppelbefindspurig.
lichen Linien.
4.
689 644 393
Jura-Bern-Luzern-Bahn Vereinigte Schweizerbahnen*) Gotthardbahn
372*)
Aarg.-luz. Seethalbahn Jura neuchâtelois Tößthalbahn .
Appenzellerbahn . . .
Frauenfeld-Wyl Wädensweil-Einsiedeln Lausanne-Echallens Waldenburgerbahn .
Birsigthal bahn
.
.
.
Tramelan-Tavannes Bödelibahn
314 266 46 43 40 40 26 18 17 15 14 13 9 9
9.
10.
Im Ganzen zurückgelegte fahrplanmäßigen
Extra-
SchnellSchnellund Geand GüterGütermischten PerPersonensonenZüge.
90 61 97 11 9 19
8.
7.
Total der beförderten
Kilometer.
Nordostbahn1) Suisse Occidentale und Simplon2) .
Centralbahn 8) .
. . .
6.
5.
5664 4050 3498 2640
2190 1200 300 240 670 349
260
1320 870 630 282 .780
Züge.
942 690 1594 1057 210 510
90 360 120 60 660 360 270 255 60 660 300
50
31 14 12 17 13 2 12 1 5 8 25 11 51 1 2 50 2
480
Zugs-
Achs-
» Kilometer.
663 329 3 1 67 282 1 22 91 5 6 1
7
11.
13.
14.
15.
16.
!"·
Im Monat Juni 1888 .
.
20.
1*
22. 1 23.
1 24.
Ursache der Verspätungen.
25.
9 272 333 7 076 920 6 596 972 4 103 788 3 847 491 5190616
278 552 258 487 160 169 141 054 125 880 107 430
14979 13053 15747 12578
107 128 166 458 226 828
14790 12900 14340
135398
11 136
10 957 6 429
134 682
5437 3777 4508 7796
62726 42292 48274 82474
2718 3157
15840 51002
10604 6270 4590 3749 3640 7260 2700
3120
40 53 39 49 43 90 38 22 19 28 17 18 17 15 14 11 9 7
13458 10990 16.787
11 032 12 254 19514
91 134 25 75 86 2
22 22 21 23 20 25
70 85 52 84 89 38
i 13 1 1 6
23 29 50 28 22
23 60 50 28 31
92 147 26 76 92 2
3S 88 16 58 74 2
11 21 2 6 5
46 38 8 12 13
57 59 10 18 18
0,82
0,07
1,20
0,54
0,»
0,26
0,62
0,40
0,61
0,28
5671 3385
23 2
23 23
117 29
5181 2768 3690 2820 3449 6345
27.
28.
Anschlüsse wurden versäumt: bei Schnell- bei geund Per- mischten sonen- Zügeu.
zügen.
29.
30.
Zugs-
Achs-
KUemeter kommen auf eine Verspätung eigener Bahn.
Anzahl.
7 10 4 13 10
8
22
31
1 2
22 128
22 132
23 2 8
22 2 7
1
1
0,13
5
5919 4877
21921 10464
7812
0,13
-- 1
1
0,t.
1 2 1
31.
Durchschnittlich legten per Stunde Gesammtfahrzeit incL Aufenthalt zurück: SehnellGennd Per- mischte sonen- Züge.
züge.
162 673 119 948 659 698 227 989 213 750
--
15747
226 828
10957
134 682
0,37
5437
62726
0,78
1889
21146
4508
48274
0,13
28,i 27,2 29,6 25,8 27,7 27,i 19,, 28,4 20,ä 22,8
17,3
22,7 20,6 19,4 14,9
14,, 23,4 16,4 15,5
17,5 15,6
4
18
29
1 2 4
1 3
2 1
--
0,31
17,0 16,2 14,2
12,3 14,8
1760 5667
32.
Kilometer.
0?i
2328 3872
15,4
3
20
29
--
--
--
3
1
--
2
2
0,42
21 541
7077
5053
257
1478
1 444 906 37 211 046
1 166 671
41
12538
445
22
117
33
32
132
478
308
49
121
170
0,59
2952
287
19828
9753
4577
264
1171
1 371 268 34909138
1 130 264
39
11826
151
23
144
15
23
37
166
107 '
14
45
59
0,20
Eröffnung dtsr Strecke L uzern-Alpnsiclistad ani 1. Juili.
0,26
--
1579
25501
13,o
8500
218 889
27,,
17,8
23242
591 631
26,8
17,4
--
287
<
26.
Prozente:
2968
*) Incl. Bötzbergbahn.
) ,, Bulle-Romont, Régional Val de Trave rs und Pont- Val lorbes.
*) ,, Aarg. Südbahn, Wohlen-Bre mgarten u nd Basi er Verbin dungsba hu.
*) ,, Wald-Rüti, Toggenburgerbat n und Ra ppers\v}rl-Pfäffikoi i.
a
19.
Von den Gemischte Züge Auf der eigenen Linie.
Schnell- u. Personenzüge AchsDer auf Durch der Im kilometern eigenen Ver- In Folge Durch auf die fahrDurchDurchkommen Auf einen Bahn ver- gleichen planmäßigen schnitt- Größte spätung von schnitt- Größte späteten Monat den Schnelf-, dieser Züge auf 1 Kiloliche liche Züge im VerVerTotal. derAn- QnfäUen Personen- und des durchmeter und at- Stations- Total. VerhlltVer- spätnng Anzahl Ver- spätung.
schlußAnzahl nlsfi znr gemischten schnittlich Bahnlänge.
mosphä spätung.
nnd spätung.
Gesammt- VoranZüge rischen Zugszahl der jahres.
stalten. EinZüge.
Minuten.
Minuten.
Zugskilometer.
flüssen. dienst.
Rorachach-Heiden cj Grenf-Veyrier
Totale und Durchschnittszahlen
18.
An den Endpunkten der Fahrt trafen verspätet ein:
Von den Zngskilometern entfallen :
337 394 287 715 219 206 188 339 140 609 170 507
49824
12.
0,20
44 43
5
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Konkurrenz- & Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate & litterarische Anzeigen.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1889
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
36
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
24.08.1889
Date Data Seite
1104-1110
Page Pagina Ref. No
10 014 515
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.