BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Bundesgesetz über den Handel mit Foltergütern (Foltergütergesetz, FGG) Umsetzung der Empfehlung des Europarats vom 31. März 2021 zur Kontrolle von Gütern, die für Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können. Es soll unterschieden werden zwischen Gütern, die nur zum Zweck der Todesstrafe oder der Folter verwendet werden können (Foltergüter), Gütern, welche auch für die Folter verwendbar sind und Arzneimitteln, die sich für die Vollstreckung der Todesstrafe eignen. Das Gesetz statuiert entsprechende Verbote und Bewilligungspflichten.

Datum der Eröffnung: 19. Oktober 2022 Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2023 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/50/cons_1

26. Oktober 2022

2022-3363

Bundeskanzlei

BBl 2022 2549

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