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Nachtrag zur

Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1889 (I Serie).

(Vom 5. Juni 1889.)

Tit.

Wir beehren uns, Ihnen noch folgende Nachtragskreditbegehren zu unterbreiten.

Dritter Abschnitt.

B. Departement des Innern.

Abtheilung Inneres.

VI. Verschiedenes.

8. Subvention zur Vollendung des ,,VolkswirthschaftsLexikons der Schweiz" von A. Furrer .

. Fr. 3000 9. Zur Unterstützung der im Verlage der Buchdruckerei Kreis in Basel erscheinenden, von Herrn Prof. Dr. jur. P. Wolf in dort herausgegebenen Sammlung der zur Zeit in Kraft bestehenden Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen und Staatsverträge der Schweiz. Eidgenossenschaft ,, 3000 Fr. 6000

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Ad 8. Die schweizerische statistische Gesellschaft hat durch Eingabe vom 17. Mai abhin das Gesuch an uns gerichtet, wir möchten ihr vom 1. Juli dieses Jahres an, für die Dauer von 2 Jahren eine Bundessubvention von jährlich Fr. 6000 auswirken, um die Vollendung des ,,Volkswirthschafts-Lexikons der Schweiz01 von A. Furrer zu ermöglichen. Zur Begründung dieses Begehrens hat sie angeführt : Jenes Werk, bis jetzt von Herrn A. Furrer, Redaktor des schweizerischen Handelsamtsblattes, als Privatarbeit herausgegeben und bis zu einem Theile von etwa 50 Bogen vollendet, laufe Gefahr wegen Gesundheitsrücksichten des Autors fallen gelassen zu werden; indem Herr Furrer im Hinblick auf seine Gesundheit nicht im Stande sei, das Werk neben seiner bisherigen amtlichen Beschäftigung zu Ende zu führen, sondern diese oder jenes aufzugeben genöthigt sei. Die Rücksicht auf die Herstellung seiner Gesundheit würde ihn zu Aufgabe der Stelle und zur Fortsetzung des Werkes bestimmen, wenn unterdessen für sein Auskommen gesorgt wäre.

Der schweizerischen statistischen Gesellschaft ist sehr daran gelegen, daß das ^Volkswirthschafts-Lexikon der Schweiz11, das erste derartige Werk für unser Land nicht bloß ein torso bleibe, sondern vollendet werde und für weitere Studien in dieser Richtung den Grundstein bilde. Für die Erstellung der noch fehlenden Hefte -- circa 50 Bogen -- bedürfe es noch einer Summe von Fr. 12,000, nämlich Fr. 8000 Honorar für den Herausgeber, Herrn Furrer, während einer Periode von !8/4 bis 2 Jahren, und Fr. 4000 für die Mitarbeiterschaft. Die schweizerische statistische Gesellschaft ist dermalen außer Stande für die Fortsetzung des Werkes eigentliche finanzielle Opfer zu bringen, ist aber bereit das Patronage für das Werk zu übernehmen und dessen Vollendung zu überwachen.

Wir haben in Würdigung der von der statistischen Gesellschaft angebrachten Gründe geglaubt auf das Gesuch eintreten zu sollen und zwar um so mehr, als dadurch dem Bunde gegenüber den jetzigen Verhältnissen im Grunde nur eine unbedeutende Mehrausgabe erwächst. Nach der Erklärung unseres Departements des Auswärtigen soll nämlich infolge der Reorganisation des letztern und der Benutzung von theilweise disponibel gewordenen Arbeitskräften die mit Fr. 4500 büdgetirte Stelle des Redaktors des Handelsamtsblattes nach dem Rücktritte des jetzigen
Inhabers, Herrn Furrer, nicht neu besetzt werden, so daß von dem Zeitpunkte an, wo der Bund die Ausrichtung eines Beitrages von jährlich Fr. 6000 an die Fortsetzung des Volkswirthschafts-Lexikons beginnt, die Besoldung der Redaktorenstelle des Handelsamtsblattes zurückbleibt.

309 In Betracht dessen stellen wir das Gesuch um Gewährung der oben für die 2. Hälfte dieses Jahres anbegehrten Kreditsumme.

Ad 9. Mit Bericht vom 25. Januar 1889 haben wir Ihnen beantragt, der Motion Haberstich und Genossen, betreffend Veranstaltung einer neuen revidirten Ausgabe der eidgenössischen Gesetzessammlung, dermalen keine weitere Folge zu geben, indem es angezeigt erscheine, vorerst die von Hrn. Dr. jur. P. Wolf in Basel an die Hand genommene Veröffentlichung einer ähnlichen (nach Materien geordneten) Sammlung abzuwarten -- eines Werkes, welches ohne Zweifel als höchst schätzenswerthe Vorarbeit für die von Amtes wegen zu veranstaltende neue Sammlung benutzt werden könne.

Am 5. April dieses Jahres haben Sie von erwähntem Berichte Notiz genommen, in der Erwartung, daß der Bundesrath die Arbeit zu geeigneter Zeit an die Hand nehmen und der Bundesversammlung bezügliche Anträge vorlegen werde.

Inzwischen, d. h. am 16. März, war uns von Seite des Herrn Buchdrucker Kreis in Basel -- dem Verleger des Wolfschen Werkes -- die Mittheilung gemacht worden, daß er sich Mangels einer genügenden Anzahl von Subskribenten genöthigt sehe, auf die Fortsetzung fraglichen Werkes (welches außer de.n bereits erschienenen zwei noch circa 10 Lieferungen umfassen würde) zu verzichten, wenn der Bundesrath ihm die Vollendung des Unternehmens nicht durch Uebernahme von circa 400 Exemplaren ermöglichen könne.

Wir haben uns in der That überzeugt, daß ohne eine solche Beihülfe die Fortführung und Vollendung des Werkes unterbleiben müßte, und daher die Bundeskanzlei beauftragt, über die Modalitäten derselben mit Verleger und Herausgeber in Unterhandlungen zu treten.

Die Bundeskanzlei hat denn auch mit den Herren Kreis und Wolf einen Vertrag vereinbart, welchem wir, da er uns den Zweck, den man verfolgte, zu erreichen und die Fortführung des Werkes nicht nur zu ermöglichen, sondern auch dessen Abschluß in nicht zu ferner Zeit thunlichst zu sichern schien , unsere Genehmigung zu ertheilen keinen Anstand genommen haben.

Der Bund verpflichtet sich darin, unter Vorbehalt der von den eidgenössischen Räthen zu ertheilenden Kredite, zur Uebernahme von 400 Exemplaren, welche indessen den Preis von Fr. 42 nicht übersteigen dürfen, und -zu einem Beitrag an die Baarauslagen des

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Redaktors von Fr. 1200 ira Maximum, so daß sich die Gesammtunterstützung des Unternehmens Alles in Allem auf Fr. 18,000 belaufen würde. Diese Ausgabe würde sich auf circa drei Jahre vertheilen, in der Weise, daß aller Wahrscheinlichkeit nach im ersten Jahre Fr. 3000, im zweiten Fr. 9000, im dritten endlich Fr. 6000 zu entrichten wären.

Wir dürfen um so mehr auf Ihre Zustimmung rechnen, als die nationalräthliche Kommission anläßlich ihrer Berichterstattung vom 5. April abhin selbst auf die Wünschbarkeit einer Subventionirung des Werkes aufmerksam gemacht hat.

Mit der Bewilligung der diesjährigen Nachkredite wäre grundsätzlich auch über die weiter nöthigen Kredite entschieden.

Für die weitere Begründung unseres Begehrens verweisen wir auf den bei den Akten liegenden Vertrag und auf diese Akten selbst.

Abtheilung Bauwesen.

V. Straßenbauten.

Anläßlich der Erstellung einer eisernen Einfriedigung durch den Eigenthümer des Hotels Gotthard in Luzern auf der Marchlinie zwischen dieser Besitzung und dem dortigen Post- und Telegraphengebäude wurde mit genanntem Grundbesitzer eine Uebereinkuuft abgeschlossen, laut welcher derselbe gegen eine Entschädigung von Fr. 660 einen Streifen Terrain von 12,87 m. an die Eidgenossenschaft abtrat, wodurch die Geradelegung der Marchlinie daselbst ermöglicht wurde.

Wir ersuchen um Bewilligung eines bezüglichen Nachtragskredites von Fr. 660.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 5. Juni 1889.

Im Namen des Schweiz. Bundesraihes, Der B u n d e s p r ä s i d eu t :

Hammer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

311 (Entwurf)

Nachtrag zum Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath für das Jahr 1889.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Nachtrags zur Botschaft des Bundesrathes vom 5. Juni 1889, beschließt: Es werden dem Bundesrathe ferner folgende Nachtragskredite bewilligt :

Dritter Abschnitt.

Departemente und Verwaltungen.

B. Departement des Innern.

Abtheilung Inneres.

VI. Verschiedenes.

8. Subvention zur Vollendung des ,,Volkswirthschaftslexikons der Schweiz" von A. Furrer Fr. 3000 9. Zur Unterstützung der im Verlage der Buchdruckerei Kreis in Basel erscheinenden, von Herrn Prof.

Dr. jur. P. Wolf in dort herausgegebenen Sammlung der zur Zeit in Kraft bestehenden Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen und Staatsverträge der schweizerischen Eidgenossenschaft ,, 3000 üebertrag

Fr.

6,000

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üebertrag

Fr. 6,000

Abtheilung Bauwesen, V. Straßenbauten.

Erwerbung eines Streifens Terrain beim Post- und Telegraphengebäude in Luzern .

.

.

Total

,,

660

Fr.

6,660

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Nachtrag zur Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1889 (I Serie). (Vom 5. Juni 1889.)

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1889

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15.06.1889

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